Bezieher von Bürgergeld müssen ihre Bewilligungsbescheide vollständig lesen und zur Kenntnis nehmen (BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 – B 11 AL 21/00 R). Eine vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II vermittelt grundsätzlich keinen Vertrauensschutz.
Inhaltsverzeichnis
Mehrfach statt einmalig: Der Heizkosten-Irrtum
Gewährt das Jobcenter fälschlich den einmaligen Heizöl-Betrag als monatliche Heizkostenbeihilfe – und verdoppelt damit die Leistung –, kann sich die empfangende Person in der Regel nicht darauf berufen, den Fehler nicht bemerkt zu haben. Wer Bürgergeld erhält, hat die Obliegenheit, Bescheide zu lesen und die Eckdaten (Leistungsart, Höhe, Laufzeit) zu prüfen.
Aktuelles Urteil: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 01.07.2025 – L 11 AS 597/23
Überzahlung vom Jobcenter: Muss ich Bürgergeld zurückzahlen?
Das Jobcenter ist berechtigt, zu viel ausgezahlte Leistungen zurückzufordern. Deshalb sollten Sie jede Forderung genau prüfen und, falls sie unbegründet erscheint, fristgerecht Widerspruch einlegen. Seit der Einführung des Bürgergelds gilt zudem eine Bagatellgrenze: Beträge unter 50 Euro müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Warum fordert das Jobcenter Geld zurück?
- Falsche oder veraltete Angaben der Leistungsbeziehenden (Einkommen, Haushaltsgröße …).
- Änderungen der Lebenssituation (Auszug, Jobbeginn, Studium).
- Rechenfehler des Jobcenters – beispielsweise falsche Mieten oder Freibeträge.
Fehler des Jobcenters: Rückzahlungspflicht trotz Behördenirrtum
Auch Sachbearbeitende irren sich. Erkennen Sie einen offenkundigen Fehler im Bescheid und melden ihn nicht, handeln Sie grob fahrlässig (§ 45 Abs. 2 SGB X) – selbst wenn das Jobcenter den Irrtum verursacht hat.
Rechtsprechung zu Rückforderungen
Gerechtfertigte Rückforderung
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Bescheid prüfenLSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 – L 5 AS 18/09
Ein Student teilte dem Jobcenter zwar mit, dass er ein Studium aufgenommen hatte (kein Anspruch mehr), erhielt jedoch weiterhin Leistungen und informierte die Behörde nicht über die fortlaufenden Zahlungen. Die Rückforderung von 1.035 € war zulässig.
Ungerechtfertigte Rückforderung
LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2025 – L 3 AS 772/23
Erhält eine Familie zu hohes Bürgergeld nur aufgrund eines Rechenfehlers des Jobcenters, darf die Behörde den Betrag nicht zurückfordern, wenn die Berechnung für eine Laien-Haushaltsermittlung objektiv zu komplex war.
Expertentipps von Detlef Brock
- Daten prüfen, nicht nachrechnen: Kontrollieren Sie im Bescheid lediglich, ob Ihre Angaben korrekt übernommen wurden (Haushaltsmitglieder, Einkommen, Miete …).
- Keine Detailprüfungspflicht: Wer alles richtig angegeben hat, muss die komplexe Berechnung nicht im Einzelnen nachvollziehen (Hauck/Noftz, § 45 SGB X, Rn. 75).
- Grobe Fahrlässigkeit: Erst wenn offensichtliche Zweifel bestehen, die jedem auffallen müssten, entsteht die Pflicht zur Nachfrage (BSG-Rechtsprechung).
Was tun bei Rückforderungsbescheiden?
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
- Bescheid vergleichen – stimmen Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid überein?
- Frist wahren – binnen eines Monats Widerspruch einlegen, falls nötig.
- Rechtsberatung nutzen –
Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.
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