Bürgergeld Berechtigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der gesamten Kosten, die für die Ausstellung des ärztlichen Attestes angefallen sind. So jedenfalls der Richterspruch des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Jobcenter zahlen grundsätzlich nur 5,36 Euro für Attest – Kosten.
Mit Urteil vom September 2025 gibt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 10.09.2025 – L 6 AS 613/24 -) in einer wegweisenden Entscheidung bekannt, dass Bezieher von Bürgergeld keinen Anspruch auf die Erstattung von Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung über die Beschaffung einer ärztlichen Bescheinigung hinaus entstehen haben.
Kein Aufwendungsersatz nach § 65a Abs 1 Satz 1 SGB 1 und § 677 BGB
Derartige Kosten wie etwa in diesem Einzelfall 16,90 Euro ( (Attest 5,- EUR, Fahrtkosten am 29. August und 5. September 2019 iHv 9,90 EUR, Kosten für die telefonische Terminvereinbarung 1,- Euro; Kosten für die Einreichung des Attests und der Anlage MEB 1,- Euro). sind nicht vom Jobcenter nach § 65a Abs 1 Satz 1 SGB 1 zu übernehmen.
So ausdrücklich der 6. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen ( NSB ) mit Hinweis auf SG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2021 – S 7 AS 940/17 -).
Auch die Voraussetzungen für das Erstattungsbegehren nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch – sind nicht erfüllt ( a. Auffassung SG Braunschweig, Urteil vom 13. Januar 2016 – S 17 AS 3211/12 – ).
Der 6. Senat des LSG NSB folgt nicht der Rechtsauffassung des SG Braunschweig, wonach ein Leistungsempfänger nach dem SGB 2 Anspruch auf Übernahme weiterer Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung hat.
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Bescheid prüfenDenn in den hier der Anlage MEB beigefügten Ausfüllhinweisen kann bereits kein Auftrag gesehen werden.
Selbst wenn man in den Ausfüllhinweisen eine behördliche Verfügung oder sonstige verbindliche Aufforderung sehen wollte, handelte es sich nicht um Aufträge im Sinne von § 670 BGB (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. April 2013 – L 5 AS 66/08 ; SG Gießen, Urteil vom 9. November 2016 – S 25 AS 609/14; SG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2021 – S 7 AS 940/17 -).
Bürgergeld: Jobcenter müssen die Kosten für ärztliches Attest zahlen
Anmerkung vom Verfasser
1. Soweit ersichtlich hat allein das SG Braunschweig in einem Einzelfall diese Rechtsauffassung in Rahmen einer Entscheidung entwickelt, weitere Gerichte haben sich dieser Rechtsauffassung – nicht angeschlossen.



