Berufsunfähigkeit auch bei chronischer Schmerzstörung

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Auch eine Gemengelage körperlicher und psychischer Faktoren kann zu einer Erkrankung führen, für die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung einstehen muss.

Betroffener musste sich gegen Simulationsvorwürfe wehren

Mit einem am Montag, 4. April 2022, veröffentlichten Urteil sprach das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einem Mann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu, der sich zuvor Simulationsvorwürfen ausgesetzt sah (Az.: 7 U 199/12).

Der Südhesse hatte zuletzt als Flugzeugabfertiger gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis endete wegen zunehmender gesundheitlicher Beschwerden mit einem Aufhebungsvertrag.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Mannes lehnte Leistungen ab und war damit vor dem Landgericht Wiesbaden noch erfolgreich.

Nach mehreren Gutachten sei keine somatische oder psychische Erkrankung feststellbar, die zur Berufsunfähigkeit führe. Die beklagten Beschwerden entsprächen nicht den medizinischen Befunden, so das Landgericht.

Körperlich-psychische Gemengelage kann zur Berufsunfähigkeit führen

Das OLG Frankfurt holte weitere Gutachten ein und gab nun dem Kläger recht. Nach einem internistisch-rheumatologischen Gutachten seien zwar sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch Bindegewebsgeschwulste (Fibromyalgie) als Ursache für die Beschwerden ausgeschlossen.

Dennoch seien körperliche Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40 Prozent „objektiv nachweisbar”, darunter arthrotische Veränderungen an Fingern und Daumen.

Daran anknüpfend habe ein Sachverständiger für psychosomatische Medizin überzeugend eine „chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren” diagnostiziert. Diese führe im zuletzt ausgeübten Beruf als Flugzeugabfertiger zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 Prozent.

OLG Frankfurt: Berufsunfähigkeitsversicherung muss Rente zahlen

Die „chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren” sei 2009 extra zusätzlich in den Diagnoseschlüssel-Katalog ICD-10 aufgenommen worden.

Grund sei gewesen, dass ein bestimmter psychischer Konflikt oder eine psychosoziale Belastungsstörung trotz gleicher oder ähnlicher körperlicher Symptome oft nicht feststellbar sei.

Ein solcher Fall liege auch hier vor, so das OLG in seinem Urteil vom 23. Februar 2022. Den Vorwurf der Simulation habe der psychosomatische Gutachter „überzeugend ausgeräumt”. mwo/fle

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