Zuschuss zur Rente: Beitragserhöhung seit Juli: Krankenversicherung für Rentner deutlich teurer

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Ab dem 1. Juli 2025 steigt der Beitrag im brancheneinheitlichen Standardtarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt von rund 400 auf etwa 500 Euro im Monat. Das entspricht einer Steigerung um 25 Prozent oder gut 1 000 Euro pro Jahr – ein Aufschlag, den die reguläre Rentenerhöhung nicht auffängt. Was können Rentner jetzt tun?

Der Standardtarif: Sozialtarif mit begrenztem Zugang

Der Standardtarif ist ein 1994 eingeführter Sozialtarif für langjährig Privatversicherte, die sich ihre regulären Tarife im Alter nicht mehr leisten können. Anspruch haben nur Personen, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind und heute entweder mindestens 65 Jahre alt sind oder – ab dem 55. Lebensjahr – ein geringes Einkommen nachweisen.

Ende 2024 zählte der PKV‑Verband knapp 53 900 Versicherte in diesem Tarif – nicht einmal ein Prozent aller Privatversicherten, aber überwiegend Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Alterseinkünften.

Kostenlawine im Gesundheitswesen treibt den Beitrag

Die Versicherer begründen den massiven Schritt mit stark gestiegenen Leistungsausgaben. Zwischen 2021 und 2023 kletterten die Pflegekosten im Krankenhaus um fast 38 Prozent, während zugleich die Zahl planbarer Eingriffe wie Knie‑ und Hüftimplantationen deutlich zunahm.

Auch Arzneimittel‑ und ambulante Behandlungskosten zogen kräftig an. Weil Sozialtarife nach der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung nur dann angepasst werden dürfen, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens fünf Prozent von der Kalkulation abweichen, staut sich der Druck über Jahre auf und entlädt sich dann mit einem einzigen, kräftigen Schritt – wie jetzt.

Wenn die Rente nicht mithält

Viele Betroffene erhalten eine Monatsrente unterhalb von 1 200 Euro. Für sie frisst der höhere Beitrag einen zweistelligen Prozentsatz des Nettoeinkommens – mit gravierenden Folgen für den alltäglichen Lebensunterhalt.

Verbraucherschützer befürchten, dass manche Seniorinnen und Senioren den Beitrag aus ihrem Budget nicht mehr zuverlässig bedienen können.

Zuschuss aus der Rentenkasse: Anspruch prüfen

Privatversicherte Rentner können sich einen Teil ihres Beitrags durch die Deutsche Rentenversicherung erstatten lassen.

Grundlage ist § 106 Absatz 3 SGB VI. Die Rentenkasse zahlt derzeit bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente – das entspricht dem halben allgemeinen GKV‑Beitragssatz von 7,3 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,25 Prozent – jedoch höchstens die Hälfte des tatsächlichen PKV‑Beitrags.

Der Antrag ist formlos möglich; anschließend muss das Formular V0210 nachgereicht werden. Der Zuschuss ist steuerfrei, wird monatlich zusammen mit der Rente überwiesen und mindert sofort die Nettobelastung.

Das können Rentner tun, wenn der Zuschuss nicht reicht

Reicht die Eigenleistung trotz Zuschusses nicht aus, können Betroffene beim örtlichen Sozialamt Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beantragen.

Das Amt übernimmt dann den ungedeckten Teil der Krankenversicherungsprämie, sofern die Hilfebedürftigkeit nachgewiesen wird. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da Sozialleistungen nicht unbegrenzt rückwirkend bewilligt werden.

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Interner Tarifwechsel als Sparoption

Parallel lohnt es sich, den eigenen Versicherer nach einem Tarifwechsel innerhalb der PKV zu fragen. § 204 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet die Gesellschaft, einen gleich‑ oder höherwertigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung anzubieten; oft lassen sich dadurch bei nahezu identischem Leistungsniveau zweistellige Prozentsätze sparen.

Unabhängige Beratung kann helfen, Fallstricke bei Selbstbehalten, Leistungsbegrenzungen und Alterungsrückstellungen zu erkennen.

Verbraucherschutzverbände fordern, den Standardtarif für alle finanziell überforderten Privatversicherten zu öffnen und die Kalkulationsmechanik transparenter zu gestalten.

Der PKV‑Verband verweist auf die Preisdynamik im gesamten Gesundheitssystem und argumentiert, die durchschnittlichen Beitragserhöhungen seit 2005 lägen immer noch unter denen der GKV. Eine strukturelle Entlastung der Sozialtarife steht bisher nicht auf der politischen Agenda.

Fazit: Jetzt Zuschuss, um Mehrbelastung abzufedern

Der Beitragssprung ist beschlossen; wer betroffen ist, sollte umgehend reagieren: Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, gegebenenfalls Sozialhilfe prüfen und den eigenen Vertrag auf günstigere Alternativen durchsehen lassen.

Je früher die Anträge gestellt werden, desto eher mindern sie die monatliche Finanzlast – und schützen vor Zahlungsrückständen, die im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz gefährden.