Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung, und im medizinischen Sinn ist damit die Wiederherstellung der Gesundheit gemeint. Das liegt im Interesse der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese schreibt selbst: โDavon profitieren beide Seiten: Versicherte sind lรคnger erwerbstรคtig und bleiben der Rentenversicherung darรผber hinaus auch als aktive Beitragszahler erhalten.โ
Zuerst Reha dann Rente
Die Rentenversicherung legt Ihnen also fรผr eine Rehabilitation keine Steine in den Weg. Es gilt bei der Rentenkasse sogar โReha vor Renteโ. Die Rehabilitation soll also vermeiden, dass sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen mรผssen und/oder aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Gefรคhrdung der Erwerbsfรคhigkeit
Die gesetzliche Rentenversicherung gewรคhrt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn ihre Erwerbsfรคhigkeit erheblich gefรคhrdet oder bereits gemindert ist. Hatten Sie gerade eine Reha-Maรnahme hinter sich, dann mรผssen Sie in der Regel vier Jahre warten, bis bei Bedarf die Rentenkasse die nรคchste finanziert.
Bei dringendem Bedarf gelten diese Fristen nicht
Wenn Sie jedoch dringend eine Reha benรถtigen, und die letzte noch keine vier Jahre her ist, dann kann die Rentenversicherung auch diese gewรคhren. Voraussetzungen sind dabei immer aussagekrรคftige รคrztliche Befunde.
Sie mรผssen mindestens sechs Kalendermonate mit Pflichtbeitrรคgen bei der Deutschen Rentenversicherung in den vergangenen zwei Jahren vorweisen, um eine Reha-Maรnahme von der Rentenkasse finanziert zu bekommen.
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Mit wem sollten Sie sich beraten?
Bevor Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob und welche medizinische Rehabilitation bei Ihnen richtig ist. Sie klรคren zum Beispiel, ob es fรผr Sie besser ist, in einer Reha-Klinik untergebracht zu werden (stationรคr) oder die Reha ambulant durchzufรผhren (in einer Klinik / einem Zentrum in der Nรคhe des Wohnorts).
Bei fast allen Trรคgern erstellt der behandelnde Arzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht, und Sie reichen diesen zusammen mit dem Antrag ein. Danach erfolgt das Prozedere beim Trรคger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Antragsstellung fรผr eine Reha-Maรnahme
Sie erhalten das Antragsformular bei der Rentenversicherung und auch bei deren Auskunfts- und Beratungsstellen. Einreichen kรถnnen Sie den Antrag auch bei Krankenkassen und Versicherungsรคmtern. Die in den Stellen Beschรคftigten unterstรผtzen Sie beim Ausfรผllen der Formulare.
Sie รคuรern selbst ihre Vorstellungen und Wรผnsche รผber die Art der Reha und die jeweilige Klinik. Die Rentenversicherung berรผcksichtigt diese im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, wird Ihnen also vermutlich keine รผberdurchschnittlich teure Maรnahme finanzieren, wenn es eine vergleichbare Therapie wesentlich gรผnstiger gibt.
In einem Bescheid der Rentenversicherung erfahren Sie, welche Reha Sie erhalten, wo diese stattfindet, und wie lange sie dauert. Den konkreten Termin schickt die Reha-Einrichtung selbst Ihnen zu.
Selbstbeteiligung von 10 Euro am Tag
Die Rentenversicherung bezahlt die Kosten fรผr Reise, Unterkunft, Verpflegung, รคrztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen.
Bei der Unterbringung in einer Reha-Klinik vor Ort beteiligen Sie sich mit einem Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag und hรถchstens 42 Tage im laufenden Jahr. Hatten Sie in diesem Jahr bereits eine Reha, dann werden die Tage, in denen Sie bei dieser den Eigenbetrag leisteten, berรผcksichtigt.