Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie dient dazu, dass Sie als Hilfebedรผrftige die elementaren Bedรผrfnisse decken kรถnnen: Ernรคhrung, Unterkunft und Heizung decken kรถnnen.
รber die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht bei unseren Lesern immer wieder Unklarheit. Wir klรคren in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Fรผr wen gilt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Diese gilt fรผr Hilfebedรผrftige, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen und ihren gewรถhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei der Grundsicherung im Alter ist das Regelalter der Altersrente Grundlage des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben, bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung die fehlende Leistungsfรคhigkeit.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die Hรถhe der Grundsicherung berechnet sich nach Ihrer Bedรผrftigkeit, sie entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe und soll das Existenzminimum gewรคhrleisten. Dabei wird Ihr eigenes Einkommen und Vermรถgen in die Berechnung einbezogen.
Was wird angerechnet?
Ihr eigenes Vermรถgen und Einkommen werden geprรผft, ob es den Lebensunterhalt deckt. Einbezogen wird auch Einkommen und Vermรถgen des Ehe- oder Lebenspartners, wenn Sie nicht getrennt leben und es dessen Eigenbedarf รผbersteigt. Bei unterhaltspflichtigen Angehรถrigen wird ein jรคhrlich zu versteuerndes Einkommen รผber 100.000 Euro herangezogen, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
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Was wird nicht angerechnet?
Unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern, die nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen, mรผssen nicht fรผr Angehรถrige aufkommen, die Grundsicherung beantragen. Es gibt auch keine Kostenerstattungspflicht durch die Erben.
Menschen mit Behinderungen erhalten, auch wenn sie bei Eltern oder Verwandten leben, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und kรถnnen so eigenstรคndig ihren Lebensunterhalt sichern.
Was gilt bei Erwerbsminderung?
Anspruch bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben Sie nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung gelten Sie im Sinne der Sozialleistungen noch als erwerbsfรคhig. Sie fallen dann deshalb unter Bรผrgergeld und verpflichten sich, nach einer Erwerbstรคtigkeit in Teilzeit zu suchen.
Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung kรถnnen Sie beanspruchen, wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, jedoch noch nicht die Altersgrenze erreicht haben, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, aber auch, wenn sie sich im Eingangsverfahren wie den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt fรผr behinderte Menschen befinden. Auch ein Ausbildungsverhรคltnis mit Budget fรผr Ausbildung berechtigt zu dieser Sozialleistung.
Was gilt bei der Grundsicherung im Alter?
Fรผr die Grundsicherung im Alter ist die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend. Wenn Sie diese erreicht haben, dann besteht kein Anspruch mehr auf Bรผrgergeld, denn dieses ist an die grundsรคtzliche Erwerbsfรคhigkeit gebunden. Mit dem Erreichen des Regelalters ist jedoch das offizielle Ende des Erwerbslebens erreicht.
Dieses Regelalter steigt von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang an, bis es bei 67 Jahren liegt.
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung
Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangige Leistungen. Sie haben auf diese erst dann einen Anspruch, wenn vorrangige Leistungen nicht infrage kommen.
Grundsicherung gibt es nur auf Antrag
Um Grundsicherung zu bekommen, mรผssen Sie beim zustรคndigen Sozialamt einen Antrag stellen. Zu dem ausgefรผllten Antrag kommen die Unterlagen hinzu, die Ihre persรถnlichen Daten sowie Ihre Hilfebedรผrftigkeit nachweisen.
Dazu gehรถren der Personalausweis, Einkommens- und Vermรถgensnachweise, zum Beispiel in Form von Kontoauszรผgen, der Mietvertrag oder bei Wohneigentum ein Eigentumsnachweis.
Zu den Einkommensnachweisen zรคhlen etwa die Vermรถgens- und Einkommenserklรคrung sowie die Kontoauszรผge aller gefรผhrten Konten der letzten sechs Monate in kopierter Form. Hinzu kommen โ ebenfalls als Kopie โ gegebenenfalls der Bescheid der Pflegeversicherung, mรถgliche Bescheide der Rentenversicherung und der Krankenkasse sowie Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleich oder Versorgungsbezรผge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Bei voller Erwerbsminderung mรผssen Sie dem Antrag einen Nachweis beifรผgen.
Fristen und Zeiten fรผr die Beantragung
Die zustรคndige Sozialbehรถrde prรผft Ihren Antrag, und das kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten schriftlich einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Die Bewilligung lรคuft in der Regel fรผr zwรถlf Monate, und danach mรผssen Sie einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen.
Bei der Erstbewilligung beginnt die Auszahlung am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, oder in dem die Voraussetzungen wie das Erreichen der Regaltersgrenze zutrafen. Sie bekommen also nicht erst die Unterstรผtzung ab dem Punkt, an dem der Bescheid bei Ihnen eingeht, sondern auch rรผckwirkend.
รnderungen zu Ihren Gunsten werden Ihnen ab dem ersten Tag des Monats angerechnet, in dem Sie die รnderung meldeten oder an dem diese eintrat. Bedeuten diese รnderungen hingegen fรผr Sie Kรผrzungen, dann beginnen diese ab dem ersten Tag des Folgemonats.