Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie dient dazu, dass Sie als Hilfebedürftige die elementaren Bedürfnisse decken können: Ernährung, Unterkunft und Heizung decken können.
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht bei unseren Lesern immer wieder Unklarheit. Wir klären in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Für wen gilt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Diese gilt für Hilfebedürftige, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei der Grundsicherung im Alter ist das Regelalter der Altersrente Grundlage des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben, bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung die fehlende Leistungsfähigkeit.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die Höhe der Grundsicherung berechnet sich nach Ihrer Bedürftigkeit, sie entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe und soll das Existenzminimum gewährleisten. Dabei wird Ihr eigenes Einkommen und Vermögen in die Berechnung einbezogen.
Was wird angerechnet?
Ihr eigenes Vermögen und Einkommen werden geprüft, ob es den Lebensunterhalt deckt. Einbezogen wird auch Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners, wenn Sie nicht getrennt leben und es dessen Eigenbedarf übersteigt. Bei unterhaltspflichtigen Angehörigen wird ein jährlich zu versteuerndes Einkommen über 100.000 Euro herangezogen, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
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Was wird nicht angerechnet?
Unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern, die nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen, müssen nicht für Angehörige aufkommen, die Grundsicherung beantragen. Es gibt auch keine Kostenerstattungspflicht durch die Erben.
Menschen mit Behinderungen erhalten, auch wenn sie bei Eltern oder Verwandten leben, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und können so eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern.
Was gilt bei Erwerbsminderung?
Anspruch bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben Sie nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung gelten Sie im Sinne der Sozialleistungen noch als erwerbsfähig. Sie fallen dann deshalb unter Bürgergeld und verpflichten sich, nach einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit zu suchen.
Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung können Sie beanspruchen, wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, jedoch noch nicht die Altersgrenze erreicht haben, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, aber auch, wenn sie sich im Eingangsverfahren wie den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen befinden. Auch ein Ausbildungsverhältnis mit Budget für Ausbildung berechtigt zu dieser Sozialleistung.
Was gilt bei der Grundsicherung im Alter?
Für die Grundsicherung im Alter ist die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend. Wenn Sie diese erreicht haben, dann besteht kein Anspruch mehr auf Bürgergeld, denn dieses ist an die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit gebunden. Mit dem Erreichen des Regelalters ist jedoch das offizielle Ende des Erwerbslebens erreicht.
Dieses Regelalter steigt von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang an, bis es bei 67 Jahren liegt.
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung
Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangige Leistungen. Sie haben auf diese erst dann einen Anspruch, wenn vorrangige Leistungen nicht infrage kommen.
Grundsicherung gibt es nur auf Antrag
Um Grundsicherung zu bekommen, müssen Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag stellen. Zu dem ausgefüllten Antrag kommen die Unterlagen hinzu, die Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen.
Dazu gehören der Personalausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise, zum Beispiel in Form von Kontoauszügen, der Mietvertrag oder bei Wohneigentum ein Eigentumsnachweis.
Zu den Einkommensnachweisen zählen etwa die Vermögens- und Einkommenserklärung sowie die Kontoauszüge aller geführten Konten der letzten sechs Monate in kopierter Form. Hinzu kommen – ebenfalls als Kopie – gegebenenfalls der Bescheid der Pflegeversicherung, mögliche Bescheide der Rentenversicherung und der Krankenkasse sowie Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleich oder Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Bei voller Erwerbsminderung müssen Sie dem Antrag einen Nachweis beifügen.
Fristen und Zeiten für die Beantragung
Die zuständige Sozialbehörde prüft Ihren Antrag, und das kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten schriftlich einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Die Bewilligung läuft in der Regel für zwölf Monate, und danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen.
Bei der Erstbewilligung beginnt die Auszahlung am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, oder in dem die Voraussetzungen wie das Erreichen der Regaltersgrenze zutrafen. Sie bekommen also nicht erst die Unterstützung ab dem Punkt, an dem der Bescheid bei Ihnen eingeht, sondern auch rückwirkend.
Änderungen zu Ihren Gunsten werden Ihnen ab dem ersten Tag des Monats angerechnet, in dem Sie die Änderung meldeten oder an dem diese eintrat. Bedeuten diese Änderungen hingegen für Sie Kürzungen, dann beginnen diese ab dem ersten Tag des Folgemonats.