Leser fragten uns, ob Sie sich als Rentner von der Krankenkasse befreien lassen. Da sich dies nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten ist, zeigen wir in diesem Beitrag, wie die rechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung für Rentner sind.
Wir zeigen zudem, worauf Sie achten müssen, ob es eine Pflichtversicherung gibt und ob sie sich von dieser befreien lassen können.
Inhaltsverzeichnis
Vorversicherung und Pflichtmitgliedschaft
Generell sind sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Krankenversicherung der Rentner bezeichnet dabei keine bestimmte Krankenkasse sondern bezieht sich auf Ihren Status: Sie sind nicht freiwillig versichert, sondern werden als Pflichtversicherter geführt.
Ihre (gesetzliche) Krankenkasse können Sie frei wählen und somit auch in Ihrer bisherigen Versicherung bleiben.
Was bedeutet Vorversicherung?
Die Vorversicherungszeit erfüllen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbszeit zu mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Keine Rolle spielt, ob diese Versicherung verpflichtend oder freiwillig war. Kinder können Sie bei der Voversicherung pauschal für jeweils drei Jahre anrechnen lassen.
Die Prüfung erfolgt ab Rentenantrag
Sobald Sie den Rentenantrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenversicherung, ob für Sie eine Pflichtversicherung gültig ist. Wie geht es weiter, wenn Sie durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente versicherungspflichtig werden, ohne dies zu wollen.
Antrag auf Befreiung
Wenn Sie jetzt als krankenversicherungspflichtig geführt werden, können Sie sich unter bestimmten Umständen als Rentner von dieser Pflicht befreien lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen, und dies ist nur innerhalb einer gewissen Frist möglich.
Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Wünschen Sie keine Versicherungspflicht, können Sie sich innerhalb von drei Monaten von dieser befreien lassen.“
Was ist die Voraussetzung?
Die Bedingung dafür ist allerdings, dass Sie bereits anderweitig krankenversichert sind. In der Regel bedeutet das, dass Sie sich über eine private Krankenkasse versichert haben. Wenn Sie nicht krankenversichert sind, gilt die Pflicht weiterhin.
Es ist also nicht möglich, sich von der Versicherungspflicht nur deshalb befreien zu lassen, weil Sie keine Kassenbeiträge mehr zahlen lassen. Auch eine beitragsfreie Familienversicherung entbindet Sie nicht von der Versicherungspflicht.
Tabelle: Wann können Rentner sich von den Beiträgen der Krankenkassen befreien lassen
Befreiungs-/Beitragsfreiheitsgrund | Wann & unter welchen Voraussetzungen gilt das? |
Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V) | Wenn Sie mit Rentenbeginn eigentlich pflichtversichert würden, können Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung: Sie verfügen bereits über einen anderen vollwertigen Krankenversicherungsschutz (meist private KV). Die Befreiung wirkt rückwirkend ab Rentenbeginn, ist dauerhaft und kann nicht widerrufen werden. |
Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe (SGB XII) | Reicht das Gesamteinkommen nicht zum Lebensunterhalt, übernimmt das Sozialamt bei bewilligter Grundsicherung die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für die/den Rentner*in fallen dann keine Kassenbeiträge mehr an. |
Beitragsfreie Phase als Rentenantragsteller*in | Zwischen Rentenantrag und Rentenbeginn bleibt man beitragsfrei, sofern man (a) als Hinterbliebenen- oder Waisenrentnerin einen Antrag stellt oder (b) ansonsten familienversichert wäre. Die Beitragsfreiheit endet am Tag vor dem Rentenbeginn. |
Wichtig
- Eine bloß niedrige Rente allein rechtfertigt keine Befreiung; es muss einer der oben genannten Tatbestände vorliegen.
- Lassen Sie sich vor einer Antragstellung unbedingt von Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung beraten – besonders, weil die KVdR-Befreiung später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Wann beginnt die Befreiung?
Wenn Sie die Bedingungen erfüllt und den Antrag gestellt haben, dann wirkt die Befreiung vom Beginn der Versicherungspflicht an. Dies gilt zumindest, wenn Sie noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Haben Sie jedoch bereits Leistungen bezogen, dann zählt der Monat, der auf die Antragstellung folgt.
Worauf müssen Sie achten?
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner sollten Sie gut überlegen. Sie können diese Befreiung nämlich nicht im Nachhinein widerrufen. Es ist Ihnen also kaum möglich, doch noch in die Krankenversicherung für Rentner zurückzukehren.
Ist eine Befreiung sinnvoll?
Damit stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich von der Versicherungspflicht für Rentner befreien zu lassen. Denn die Alternative wäre eine private Krankenkasse. Dort sind die Beiträge aber in aller Regel deutlich höher als in der gesetzlichen Versicherung. Gerade bei einer niedrigen Rente ist die Krankenkasse für Rentner meist die bessere Wahl.