Wohlfahrtsverband fordert Hartz IV Mini-Erhöhung

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Paritätischer Wohlfahrtsverband bleibt weit hinter seriösen Forderungen

27.08.2014

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Mini-Erhöhung der Hartz IV Regelleistungen gefordert. Gerade einmal um 15 Prozent sollen die Regelbedarfe steigen, so Ulrich Schneider, Hautgeschäftsführer des Verbandes gegenüber der „Passauer Neuen Presse“.

Ulrich bleibt damit weit hinter den Forderungen der Diakonie und Linkspartei. Diese hatten in der Vergangenheit, quasi als Zwischenergebnis bis zur Abschaffung der Hartz IV Gesetze, einen Regelsatz von mindestens 500 Euro Sanktionsfrei gefordert. Ginge es nach den Vorstellungen des Paritätischen, soll der Eck-Regelsatz gerade einmal von 391 Euro auf 447 Euro steigen.

Die Regelbedarfe wurden mit Hilfe der Ausgaben der unteren Verbrauchergruppen als Grundlage zur Bedarfsberechnung verwendet. Diese Berechnung ist allerdings fehlerhaft und an vielen Stellen geschickt nach unten gerechnet. Und selbst wenn man diese akzeptiert, kamen bei den verschiedenen Berechnungen ohne Warmmiete eine Größenordnung von 500 Euro Regelbedarf heraus. Die Frage lautet also, warum sollen Hartz IV Bezieher schlechter leben, als die unteren Verbrauchergruppen?

Im Auftrag der Diakonie Rheinlad-Westfalen-Lippe errechnet die Exertin Irene Becker einen Eckregelsatz von mindestens 480 Euro, wenn man das Statistik-Modell weitgehend umsetzt. Auf der Basis der EVS legte sie 514 Euro Konsumausgaben der untersten Verbrauchergruppen zugrunde (ohne Warmmiete). Wenn die Positionen herausgerechnet werden, die gesondert erbracht werden, wie z.B. die Ausgaben für Rundfunk, welche aufgrund der Gebührenbefreiung für Transferempfänger nicht im Regelsatz enthalten sein müssen, kommt man auf einen Eckregelsatz von etwa 500 Euro. Becker behauptet, dass diese Art der Berechnung der „Philosophie des Statistikmodells" und seinen Grundgedanken entsprechen würde. Allerdings teilt das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung nicht. Es hält Abschläge für zulässig, wenn sie transparent sind.

Ähnlich auch Die Linke. Ausgehend von den 503,08 € der Verbrauchsausgaben der untersten 15 % der Verbrauchergruppen müssten 15,28 € herausgerechnet werden (darunter 10,66 € für GEZ-Gebühren). Ergebnis wären dann rund 490 Euro Eckregelsatz. (sb)

Bild: Petra Bork / pixelio.de