Witwenrente wird gestrichen: 538.000 Witwen und Witwer gehen dann leer aus

2025 bekommen mehr Hinterbliebene, die Anspruch auf eine Rente haben, kein Geld von der Rentenversicherung. Das betrifft jetzt 538.000 Witwer und Witwen, so die Deutsche Rentenversicherung. Der Grund dafür ist die sogenannte Nullrente.

Wie kommt es dazu, dass Sie als Betroffene trotz Rentenanspruchs keinen Cent Rente erhalten? Das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, und was Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Wie kommt es zur sogenannten Nullrente?

Besonders betroffen sind Hinterbliebene mit eigenem, zu hohem Einkommen oder eigener Rente. Deshalb wird die Witwenrente wegen der Einkommensanrechnung auf null gekürzt. Die Gefahr auf eine Nullrente kann steigen, da sich trotz steigender Freibeträge Einkommen wie Rentenerhöhungen, die Witwenrente schmälern oder auf Nullzahlung absinken.

Über einen Freibetrag wird Einkommen angerechnet

Bei der Hinterbliebenenrente gilt ein Freibetrag beim Einkommen. Bis zu dieser Summe wird das Einkommen nicht auf die Witwenrente angerechnet, die Rente wird dann also nicht wegen des Einkommens gekürzt.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein neuer Freibetrag für ein Gesamteinkommen pro Monat bereinigt auf netto von 1.076,86 Euro. Das bedeutet, dass ein Brutto-Gesamteinkommen von monatlich 1.794,76 Euro  nicht an die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird.  Pro waisenberechtigtes Kind kann es noch einen zusätzlichen Einkommensfreibetrag in Höhe von 228,42 Euro geben.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Wenn Ihr auf netto bereinigtes Gesamteinkommen über diesem Freibetrag liegt, wird die Witwenrente entsprechend gekürzt. Dies kann bedeuten, dass die Zahlung komplett entfällt. Das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet.

Einkommen umfasst nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch eigene gesetzliche Altersrenten oder Betriebsrenten.

Wer ist davon betroffen?

Die Nullrenten treffen besonders Witwer, da Männer im Schnitt höhere Einkommen beziehen. Doch auch bei Frauen steigen die Gehälter. Zusammen mit erhöhten Altersrenten führt das zu immer mehr Betroffenen, die trotz eines Anspruchs überhaupt keine Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt bekommen.

Entfällt der Rentenanspruch

Wichtig dabei ist Folgendes: Wenn Sie als Witwer oder Witwe einen Rentenanspruch haben, dann verfällt dieser nicht, weil Sie wegen zu hohen Einkommens diese Rente nicht ausgezahlt bekommen. Wenn Sie später also weniger Einkommen erzielen, dann zahlt die Rentenkasse Ihnen Rente aus.

Was können Sie konkret tun?

Auf drei Punkte sollten Sie achten.  Prüfen Sie regelmäßig Ihr Einkommen, denn wenn Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, dann kann jede Erhöhung Ihres Einkommens diese gefährden. Das gilt für Lohnerhöhungen ebenso wie für Rentenanpassungen und Sonderzahlungen.

Besonders genau hinschauen sollten Sie jedes Jahr am 1. Juli. Denn dann erfolgt die Rentenanpassung. Auch Ihre Einkommensbescheide sollten Sie unter die Lupe nehmen und nachrechnen.

Sie verhindern auf diese Art zwar keine Rentenkürzung, sind aber vorbereitet und vermeiden deshalb eine böse Überraschung.

Melden Sie einen Einkommensrückgang

Wenn Ihr Einkommen um mindestens zehn Prozent sinkt, können Sie bei der Rentenkasse eine Neuberechnung beantragen, und dies fällt dann entsprechend günstiger für Sie aus. Das läuft also nicht automatisch – von allein macht die Rentenkasse das nicht.

Sie können den Antrag auf Neuberechnung bereits ab dem Monat stellen, in dem das Einkommen zurückgeht, und genau das sollten Sie auch tun.

Die rückwirkende Nachzahlung

Wenn Ihr Einkommen bereits vor einiger Zeit gesunken ist, können Sie auch für eine rückwirkende Nachzahlung sorgen. Dafür müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag zur Neuberechnung der Rente stellen.

Eine solche Nachzahlung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, bis Ende 2025, also noch bis Januar 2021. Hier können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen!