Witwenrente: So wird jetzt das Einkommen angerechnet – Rechenbeispiele

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Bei der Berechnung der Witwenrente spielt die Einkommensanrechnung eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erklรคren wir, wie dieses in drei Schritten erfolgt und geben ein passendes und nachvollziehbares Rechenbeispiel.

  1. Prรผfung der Anrechenbarkeit des Einkommens:
    Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen werden sowohl nach altem als auch nach neuem Recht angerechnet.
    Es wird geprรผft, ob das Einkommen รผberhaupt anrechenbar ist, wobei zwischen Altrecht und Neurecht unterschieden wird. Altrecht gilt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Datum geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. In diesem Fall werden nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen angerechnet.Nach neuem Recht, das ab dem 1. Januar 2002 gilt, werden zusรคtzlich Vermรถgenseinkommen, Elterngeld sowie Aufstockungsbetrรคge und Zuschlรคge nach ยง 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz angerechnet.
  2. Bereinigung des Einkommens:
    Das Einkommen wird pauschal auf Netto bereinigt. Zum Beispiel wird Renteneinkommen, das nach 2010 begonnen hat, pauschal um 14% bereinigt.Dies ist in ยง 18b Abs. 5 SGB IV geregelt. Bei Einkommen aus Erwerbstรคtigkeit oder Betriebsrenten kรถnnen andere Pauschalabzรผge gelten, die in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen definiert sind.
  3. Anrechnung auf die Witwenrente:
    Nach Abzug des Einkommensfreibetrages erfolgt eine 40%ige Anrechnung des bereinigten Einkommens auf die Witwenrente.Der Freibetrag berechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts. Dieser Freibetrag wird jรคhrlich angepasst und betrรคgt seit dem 1. Juli 2021 im Westen Deutschlands 992,64 EUR und im Osten Deutschlands etwas weniger.

Rechenbeispiel Einkommensanrechnung Witwenrente

In einem Beispiel geht Rentenberater Peter Knรถppel von einer Witwenrente von 600 EUR und einem Altersrenteneinkommen von 1500 EUR aus. Die Berechnung geht wie folgt:

  1. Bereinigung des Altersrenteneinkommens:
    1500 EUR minus 14% Pauschalabzug (210 EUR) = 1290 EUR. Diese Bereinigungspauschale ist gesetzlich festgelegt und dient dazu, das Bruttoeinkommen auf ein fiktives Nettoeinkommen zu reduzieren, das dann fรผr die Anrechnung herangezogen wird.
  2. Abzug des Freibetrags:
    Der Freibetrag betrรคgt 992,64 EUR und wird von dem bereinigten Einkommen abgezogen. Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts (37,60 EUR). 1290 EUR minus 992,64 EUR = 297,36 EUR. Dieser Betrag ist das anrechenbare Einkommen, das nach Abzug des Freibetrags รผbrig bleibt.
  3. 40% Anrechnung:
    297,36 EUR minus 40% = 118,94 EUR. Diese 40% Anrechnung ist der Anteil des anrechenbaren Einkommens, der letztlich auf die Witwenrente angerechnet wird. Diese 118,94 EUR werden von der ursprรผnglichen Witwenrente (600 EUR) abgezogen. Die neue Witwenrente betrรคgt somit 481,06 EUR monatlich. Diese Berechnung zeigt, wie sich das Einkommen des Hinterbliebenen auf die Hรถhe der Witwenrente auswirkt.

Rechenbeispiel in Zahlen

mtl. Witwenrente = 600โ‚ฌ
Renteneinkommen = 1.500โ‚ฌ

  • 1.500โ‚ฌ x 14% = 210โ‚ฌ
  • 1.500โ‚ฌ – 210โ‚ฌ = 1.290โ‚ฌ
  • Abzug Freibetrag 26,4 x 37,60โ‚ฌ = 992,64โ‚ฌ
  • 1.290โ‚ฌ – 992,64โ‚ฌ = 297,36โ‚ฌ
  • 40 Prozent-Anrechnung: 297,36โ‚ฌ x 40% = 118,94โ‚ฌ
  • Kรผrzung Witwenrente 600โ‚ฌ – 118,94 = 481,06โ‚ฌ
  • Witwenrente mtl.: 481,06โ‚ฌ

Berechnung funktioniert auch fรผr andere Einkommensarten

Dieses Berechnungsmodell lรคsst sich auch auf andere Einkommensarten wie Arbeitseinkommen oder Betriebsrenten anwenden. Wichtig ist stets die Unterscheidung, ob das Einkommen nach altem oder neuem Recht behandelt wird.

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Bei der Berechnung sind die gesetzlichen Freibetrรคge und Pauschalen stets zu beachten. Zum Beispiel gelten bei Erwerbseinkommen andere Bereinigungspauschalen und Freibetrรคge, die in den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften definiert sind.

Ein Beispiel fรผr Arbeitseinkommen:

Wenn ein Witwer ein monatliches Erwerbseinkommen von 2000 EUR erzielt, muss dieses zunรคchst um eine Pauschale von 30% bereinigt werden, um das fiktive Nettoeinkommen zu bestimmen.

Danach wird der Freibetrag abgezogen und der verbleibende Betrag zu 40% auf die Witwenoder Witwerrente angerechnet.