Wird der Gas-Zuschuss auf Hartz IV angerechnet?

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Fรผr Haushalte, die auf Gas- und Fernwรคrme angewiesen sind, wird es eine Einmalzahlung im Dezember geben. Diese orientiert sich an der Abschlagszahlung vom September 2022. Wird der Zuschuss auch bei Hartz IV angerechnet?

Einmalzahlung im Dezember wird angerechnet

Laut eines Entwurfs der ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023 soll die Einmalzahlung, die fรผr alle Privathaushalte bis spรคtestens 20. Dezember 2022 gelten soll, bei Hartz IV bzw. spรคter beim Bรผrgergeld, als Einkommen angerechnet werden. Die Regelung soll nicht nur fรผr Leistungsbeziehende des SGB II, sondern auch fรผr SGB XII-Berechtigte (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gelten.

Die Bundesregierung plant, die Abschlags- bzw. Vorauszahlung fรผr Dezember 2022 den Energieversorgern zu erstatten. Entweder werden die Abschlagszahlungen seitens der Versorger nicht abgebucht oder spรคter zurรผckerstattet.

Einmalzuschlag wird als Einkommen bewertet

Das Jobcenter wird die erstattete Gas-Abschlagszahlung im Dezember als Einkommen bewerten und entsprechend als leistungsmindernd bewerten.

Das Jobcenter zahlt nรคmlich die Gas-Heizkosten im Dezmeber ungekรผrzt weiter. Dadurch kommt es faktisch zu einer รœberzahlung, da die Heizkostenzahlung seitens des Energieversorgers nicht eingezogen bzw. erstattet wird.

Mit der geplanten Regelung soll also die โ€žnicht gerechtfertigte Doppelleistungen” vermieden werden.

Wann wird die Einmalzahlung vom Regelsatz abgezogen?

Da die Jobcenter mit der Umstellung zum Bรผrgergeld bereits รœberlastungen melden, wird die Abschlags- oder Vorauszahlung nicht im Dezember von den Regelleistungen abgezogen. So ist in dem Gesetzesentwurf zu lesen:

โ€žUm eine รœberlastung der Jobcenter und der Sozialรคmter zu vermeiden, ist daher der Zeitpunkt, zu dem die einmalige Entlastung fรผr Dezember 2022 leistungsrechtlich berรผcksichtigt wird, auf den Zeitpunkt der Schlussrechnung des Abrechnungszeitraums nach hinten zu verschieben.โ€œ

Die Anrechnung der Einmalhilfe soll dann erst im Folgejahr auf das geplante Bรผrgergeld erfolgen. Geplant ist, dass die Einmalzahlung erst angerechnet werden soll, wenn die Jahresabschlussrechnung des Versorger erfolgte. Das wird dann einige Monate spรคter sein.

Das bedeutet fรผr Hartz IV- und Grundsicherungsbeziehende, dass sie das Geld bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung zuรผcklegen mรผssen. Wer zum Stichtag das Geld nicht mehr hat, kann es auch in Raten an das Jobcenter zurรผckfรผhren. Das jedenfalls wird in dem Entwurf explizit erwรคhnt.

Fรผhrt die Einmalzahlung dazu, dass man in dem Monat der Schlussrechnung wegen der Abrechnung aus dem SGB II Bezug fรคllt, soll die Erstattung auf 6 Monate ab dem Folgemonat der Schlussrechnung verteilt werden.

Was passiert, wenn die Heizkosten unangemessen sind?

Zu Problemen kรถnnte die Anrechnung der Einmalzahlung fรผr Gas- und Fernwรคrmekunden bei diejenigen fรผhren, die nicht den vollen Betrag der Heizkosten durch das Jobcenter erstattet bekommen, weil die Heizkosten nach Auffassung des Jobcenters “anangemessen” sind.

Die Betroffenen mรผssen dann nรคmlich den Heizkosten-Abschlag aufgrund des Kostensenkungsverfahren aus den Regelleistungen bezuschussen.

Bewertet das Jobcenter die Einmalhilfe im Gesamten als Einkommen, so wรผrde dies gegen den ยง 11a Abs. 3 des SGB II verstoรŸen. Der Differenzbetrag und damit ein Teil der Einmalhilfe ist nรคmlich eine zweckgebundene Zahlung und damit kein Einkommen.

Es bleibt spannend, ob die Jobcenter das ebenso sehen. Ein Widerspruch ist in diesem Fall anratenswert.