Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld ab dem 60. Lebensjahr?

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Für Menschen, die mit 60 Jahren arbeitslos werden, stellt sich oft die Frage, wie lange sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen können. Dafür gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit klare Regeln.

Arbeitslosengeld ist in Deutschland eine Versicherungsleistung für Menschen, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Wie lange man Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen kann, richtet sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und dem Alter der Person, die arbeitslos geworden ist.

Für Arbeitslose, die 60 Jahre alt sind, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Bezugsdauer von ALG I.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld mit 60 Jahren?

Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist im Dritten Sozialgesetzbuch unter dem § 147 geregelt.

Darin heißt es: “Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach 1) der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und 2) dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.”

Was sind versicherungspflichtige Zeiten?

Als versicherungspflichtige Zeiten zählen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung laut der Bundesagentur für Arbeit auch Zeiten, in denen Betroffene:

  • freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren – zum Beispiel während einer Selbstständigkeit
  • ein Kind erzogen haben – bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
  • Krankengeld erhalten haben
  • freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben

Welche Anspruchsdauer gilt für 60-Jährige?

In diesem Paragrafen ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur für Arbeit noch einmal auf ihrer Website darlegt:

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren Alter Höchstanspruchsdauer
mindestens 12 Monate 6 Monate
mindestens 16 Monate 8 Monate
mindestens 20 Monate 10 Monate
mindestens 24 Monate 12 Monate
mindestens 30 Monate ab 50 Jahren 15 Monate
mindestens 36 Monate ab 55 Jahren 18 Monate
mindestens 48 Monate ab 58 Jahren 24 Monate

Das bedeutet, dass eine Person, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit 60 Jahre alt ist und die in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 30 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, höchstens Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld I hat.

Entsprechend erhöht sich die Anspruchsdauer in mehreren Schritten, wenn die Person mindestens 36 Monate beziehungsweise mindestens 48 Monate durch ihre Beschäftigung Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Dann kann jemand, der 60 Jahre oder älter ist, maximal 18 beziehungsweise 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Wie wird das Arbeitslosengeld I berechnet?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Gehalt und deckt 60 Prozent oder für Personen mit Kindern 67 Prozent des Nettoeinkommens ab, wobei sich die genaue Höhe nach dem zuletzt erzielten, versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt richtet.

Besondere Regelungen für häufig befristet Beschäftigte

Wer in der Zeit vor seiner Arbeitslosigkeit häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit nutzen.

Dann kann es beispielsweise ausreichen, wenn Betroffene mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nachweisen können.

Bürgergeld in Deutschland: Voraussetzungen, Beträge und Antragstellung

Bürgergeld ist in Deutschland eine Grundsicherungsleistung, die den Lebensunterhalt für arbeitsfähige Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen sichert.

Diese Leistung unterscheidet sich grundlegend vom Arbeitslosengeld I, das eine Versicherungsleistung ist. Hier sind die wesentlichen Unterschiede und Anforderungen:

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sind, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Es ist eine Leistung der Grundsicherung, die auch andere Bedarfe wie Unterkunft und Heizung umfasst.

Wie wird Bürgergeld beantragt?

Der Antrag auf Bürgergeld wird bei der zuständigen Stelle – in der Regel dem Jobcenter – gestellt. Die Antragstellung kann schriftlich oder online erfolgen. Notwendige Unterlagen umfassen unter anderem den Personalausweis, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Mietverträge.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach der sogenannten Regelbedarfsstufe, die jährlich angepasst wird.

Für alleinstehende Personen beträgt der Regelbedarf aktuell 563 Euro monatlich. Hinzu kommen gegebenenfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, etwa bei Alleinerziehenden oder chronisch Kranken.

Zusammenfassung

Für Personen, die mit 60 Jahren arbeitslos werden, gelten besondere Regelungen bezüglich der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, abhängig von der Dauer der vorhergehenden versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Während das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung darstellt, sichert das Bürgergeld den Lebensunterhalt bei fehlendem oder unzureichendem Einkommen und wird als Grundsicherungsleistung gezahlt.