Mit dem Jahreswechsel traten im deutschen Gesundheitssystem Veränderungen in Kraft, die vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Pflichtversicherte betreffen. Die Rente wird deshalb für viele Rentenbezieher im März leicht sinken.
Zum 1. Januar 2024 steigt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf die Beiträge, die Versicherte leisten müssen.
Verzögerte Auswirkungen auf Rentenzahlungen
Die Änderungen des Zusatzbeitrags werden sich bei Rentnerinnen und Rentnern erst ab dem Monat März bemerkbar machen. Das bedeutet, dass der erhöhte Krankenkassenbeitrag erst mit der Rentenzahlung für den März einbehalten wird.
Die Rente für Januar und Februar 2024 wird weiterhin auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben, die sowohl Senkungen als auch Erhöhungen für Rentnerinnen und Rentner regeln. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist explizit auf diese Besonderheit hin.
Benachrichtigung der Betroffenen
Diejenigen, die von der Erhöhung betroffen sind, werden über die Änderung des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags durch ihren Kontoauszug informiert.
Wichtig: In den Fällen, wie beispielsweise bei Pfändungen oder wenn Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind, versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide. Eine zusätzliche Benachrichtigung erfolgt in Fällen, in denen die Rente auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird.
Anpassung des Zusatzbeitrags
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird bundesweit um 0,1 Prozent angehoben und beträgt somit ab März 2024 insgesamt 1,7 Prozent. Diese Anhebung betrifft jedoch nicht alle Krankenkassen gleichermaßen. Während einige Kassen überhaupt keine Erhöhungen vornehmen, heben andere den Beitrag um den maximal möglichen Satz von 0,8 Prozent an.
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Nettorente sinkt durch Zusatzbeitrag
Bundesweit erhöht sich der Zusatzbeitrag ab März 2024 um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent. Einige Krankenkasse erhöhen überhaupt nicht, andere hingegen heben die Beiträge sogar um 0,8 Prozent an.
Ein Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent bedeutet, laut dem Rentenexperten Peter Klöppel, dass bei 1000 Euro Rente vier Euro weniger ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung zahlt vier Euro an ihre Krankenkasse, jedenfalls bei Pflichtversicherten.
Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen hingegen den gesamten Zusatzbeitrag allein.
Dieser Betrag wird von der Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt, zumindest bei Pflichtversicherten. Für Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bedeutet dies, dass sie den gesamten Zusatzbeitrag alleine tragen müssen.
Es lohnt sich, über einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nachzudenken, die keinen Zusatzbeitrag erhebt und unter Umständen sogar mehr Gesundheitsleistungen anbietet.
Mehr Informationen für Betroffene
Um Betroffenen Hilfestellung zu bieten, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Broschüre “Rentner und ihre Krankenversicherung” zur Verfügung. Diese kann kostenlos heruntergeladen oder am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800 bestellt werden. Das Service-Team steht auch für Fragen zu diesem und allen weiteren Themen rund um die gesetzliche Rente zur Verfügung.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.