Seit einigen Jahren wird die Rente zum Teil besteuert. Jetzt hat der Bundestag eine neue Besteuerung beschlossen, um Doppelbesteuerungen der Rente zu verhindern.
Diesem Teil des Wachstumschancengesetzes muss der Bundesrat noch zustimmen.
Inhaltsverzeichnis
Neuregelung der Rentenbesteuerung
Am 23.02.2024 beschloss der Bundestag eine Rentenversteuerung in geรคnderter Form. Damit wird die Neuregelung der Rentenbesteuerung festgeschrieben, die das Bundeskabinett vor Monaten vereinbart hatte.
รberarbeitung seit 2002 gerichtlich gefordert
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2022 erforderte, die Besteuerung von Renten anzupassen. Das Gericht urteilte damals, รnderungen der Rentenbesteuerung seien notwendig, um zu verhindern, dass Renten doppelt besteuert wรผrden.
Dies wรคre ebenso absehbar wie verfassungswidrig.
Das Ertragsanteilsverfahren
Bis 2002 waren Renten hierzulande nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert worden. Nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente wurde als Einkommen versteuert, und dieser hing vom Alter des Rentenempfรคngers bei Beginn der Rente ab.
Ungerechtigkeit aufgrund der Demografie
Das alte System galt als nicht lรคnger tragbar. Denn steigende Lebenserwartung und demografische Entwicklung lieรen es zunehmend ungerechter werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte wegen dieser Probleme eine neue Regelung, und es kam die nachgelagerte Besteuerung.
Rente und Steuerpflicht
Wer Rente bezieht, ist steuerpflichtig und muss einen Steuererklรคrung abgeben. Ein Grundfreibetrag ist davon ausgenommen.
Vollbesteuerung erst ab 2058
Seit 2005 wurde der zu besteuerte Anteil der Rente zunehmend erhรถht. Ursprรผnglich sollte bereits 2020 eine vollstรคndige Besteuerung in Kraft treten. Diese wurde jetzt auf das Jahr 2058 ausgedehnt.
Bundesfinanzhof warnt vor Doppelbesteuerung
Der Bundesfinanzhof hatte 2021 gewarnt (sogar in zwei Urteilen), dass eine doppelte Besteuerung bei dem schnellen Erreichen der zu 100 Prozent steuerpflichtigen Rente die Folge wรคre.
Die Bundesregierung folgte in der jetzigen รnderung dem Bundesfinanzhof und passte die Erhรถhungen auf eine Art an, die Doppelbesteuerung vermeiden soll.
Tritt das Gesetz in Kraft?
Ob die vom Bundestag beschlossenen รnderungen in Kraft treten, ist ungewiss. Die CDU/CSU gefรผhrten Lรคnder hatten dem Ergebnis nicht zugestimmt. Im Bundesrat kรถnnte die CDU / CSU die Zustimmung zu den Rentenรคnderungen blockieren.
Die Besteuerung wird schrittweise erhรถht
Die Rente wurde seit 2005 erst einmal um zwei Prozent mehr pro Jahr besteuert; seit 2021 reduzierte sich der jeweils erhรถhte Steueranteil um ein Prozent. Nach dem neu beschlossenen Gesetz sollen ab 2023 (2023 rรผckwirkend) nur noch Steigerungen von 0,5 Prozent pro Jahr erfolgen.
83 Prozent werden versteuert statt 84
Auch weiterhin git der Satz der Deutschen Rentenversicherung: “Wie Ihre Renteneinkรผnfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns.”
Wer 2024 in Rente geht, mรผsste also nur 83 Prozent seiner Rente versteuern statt 84 Prozent nach der vorherigen Regelung, wer 2023 in Rente ging, liegtr bei 82,5 Prozent.
Wann entscheidet der Bundesrat?
Der Bundesrat entscheidet am 22.03.2024. Wenn er dem Gesetz zustimmt, dann kann es rechtskrรคftig werden.