Rente: Neue Rentensteuern beschlossen

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Seit einigen Jahren wird die Rente zum Teil besteuert. Jetzt hat der Bundestag eine neue Besteuerung beschlossen, um Doppelbesteuerungen der Rente zu verhindern.

Diesem Teil des Wachstumschancengesetzes muss der Bundesrat noch zustimmen.

Neuregelung der Rentenbesteuerung

Am 23.02.2024 beschloss der Bundestag eine Rentenversteuerung in geänderter Form. Damit wird die Neuregelung der Rentenbesteuerung festgeschrieben, die das Bundeskabinett vor Monaten vereinbart hatte.

Überarbeitung seit 2002 gerichtlich gefordert

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2022 erforderte, die Besteuerung von Renten anzupassen. Das Gericht urteilte damals, Änderungen der Rentenbesteuerung seien notwendig, um zu verhindern, dass Renten doppelt besteuert würden.

Dies wäre ebenso absehbar wie verfassungswidrig.

Das Ertragsanteilsverfahren

Bis 2002 waren Renten hierzulande nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert worden. Nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente wurde als Einkommen versteuert, und dieser hing vom Alter des Rentenempfängers bei Beginn der Rente ab.

Ungerechtigkeit aufgrund der Demografie

Das alte System galt als nicht länger tragbar. Denn steigende Lebenserwartung und demografische Entwicklung ließen es zunehmend ungerechter werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte wegen dieser Probleme eine neue Regelung, und es kam die nachgelagerte Besteuerung.

Rente und Steuerpflicht

Wer Rente bezieht, ist steuerpflichtig und muss einen Steuererklärung abgeben. Ein Grundfreibetrag ist davon ausgenommen.

Vollbesteuerung erst ab 2058

Seit 2005 wurde der zu besteuerte Anteil der Rente zunehmend erhöht. Ursprünglich sollte bereits 2020 eine vollständige Besteuerung in Kraft treten. Diese wurde jetzt auf das Jahr 2058 ausgedehnt.

Bundesfinanzhof warnt vor Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hatte 2021 gewarnt (sogar in zwei Urteilen), dass eine doppelte Besteuerung bei dem schnellen Erreichen der zu 100 Prozent steuerpflichtigen Rente die Folge wäre.

Die Bundesregierung folgte in der jetzigen Änderung dem Bundesfinanzhof und passte die Erhöhungen auf eine Art an, die Doppelbesteuerung vermeiden soll.

Tritt das Gesetz in Kraft?

Ob die vom Bundestag beschlossenen Änderungen in Kraft treten, ist ungewiss. Die CDU/CSU geführten Länder hatten dem Ergebnis nicht zugestimmt. Im Bundesrat könnte die CDU / CSU die Zustimmung zu den Rentenänderungen blockieren.

Die Besteuerung wird schrittweise erhöht

Die Rente wurde seit 2005 erst einmal um zwei Prozent mehr pro Jahr besteuert; seit 2021 reduzierte sich der jeweils erhöhte Steueranteil um ein Prozent. Nach dem neu beschlossenen Gesetz sollen ab 2023 (2023 rückwirkend) nur noch Steigerungen von 0,5 Prozent pro Jahr erfolgen.

83 Prozent werden versteuert statt 84

Auch weiterhin git der Satz der Deutschen Rentenversicherung: “Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns.”

Wer 2024 in Rente geht, müsste also nur 83 Prozent seiner Rente versteuern statt 84 Prozent nach der vorherigen Regelung, wer 2023 in Rente ging, liegtr bei 82,5 Prozent.

Wann entscheidet der Bundesrat?

Der Bundesrat entscheidet am 22.03.2024. Wenn er dem Gesetz zustimmt, dann kann es rechtskräftig werden.