Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist offenbar unfähig, die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 zu errechnen. Dies war jedoch rechtlich gefordert, sagt Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel.
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Das Gesetz zur Rentenanpassung
Das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand wurde im Sommer 2022 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Zwei-Jahres-Frist, um das Gesetz umzusetzen
Der Gesetzgeber ließ der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Jahre Zeit, das Gesetz umzusetzen. Deshalb sollte die Veränderung der Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 praktisch in Kraft treten.
Die Deutsche Rentenversicherung kann das Gesetz nicht umsetzen
Jetzt, Ende Februar 2024, ist klar: Die Deutsche Rentenversicherung schafft es nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, die Erwerbsminderungs- und Witwenrenten pünktlich zum 1. Juli 2024 zu ändern. Zu wenig Fachkräfte und ungenügende Organisation sollen die Gründe sein, warum die DRV ihrer Pflicht nicht nachkommt, das beschlossene Gesetz umzusetzen.
“Fiasko für die Rentenversicherung
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Verena Bentele spricht von einem Fiasko der Verwaltung der Rentenversicherung und fordert: „Die DRV muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten.“
Statt im Sommer kommen die Berechnungen im Winter
Bei der Deutschen Rentenversicherung selbst ist über das, laut Bentele, “Fiasko” zu lesen: “Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung wird die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen: Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats.
Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.
Der Zuschlag kommt als “Notlösung”
Verena Bentele äußerte sich einer Pressemitteilung des VdK vom 26.02.2024: „Die gute Nachricht ist: Die drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden im Juli endlich ihren lang erwarteten Zuschlag erhalten. Aber die DRV hat es nicht geschafft ihn bis dahin juristisch korrekt zu berechnen. Die Bundesregierung behilft sich mit einer Notlösung.
Ab dem 1. Juli wird den Rentnerinnen und Rentnern ein einfach berechneter und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt. Erst zum 1. Dezember 2025 kann die DRV den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.”
“Notbremse, um Klagen zu vermeiden
Der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel sieht einen guten Grund für die “Notbremse” des Arbeitsministers, den Zuschlag irregulär doch noch ab 1.Juli 2024 auszuzahlen. Ab diesem Datum haben die Betroffenen nämlich einen Anspruch auf ihre geänderte Rente.
Wenn das Geld nicht im Juli käme, dann hätte es, so Knöppel, drei Millionen Klagen geben können.
“Digitalisierung und Personalressourcen im Argen”
Bentele führt aus: “Diese Verzögerung ist ein Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung und zeigt, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen vieles im Argen liegt.
Mein Appell an Bundessozialminister Heil: Die Behörde muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten, um Leistungsverbesserungen schnell und sachgemäß umzusetzen.“
Rentenexperte fordert Rücktritt der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung
Der Rentenexperte Peter Knöppel sagt: “Es reicht langsam”. Er fordert die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Gundula Roßbach auf, zurückzutreten. Sie sei eine “Fehlbesetzung an dieser Stelle”.