In der Schweiz gibt es, laut dem Rentenexperten und Rechtsanwalt Peter Knöppel, am 3. März 2024 eine Volksbefragung über die Einführung einer 13. Monatsrente. Spricht sich dabei eine Mehrheit für eine solche zusätzliche Rentenzahlung aus, dann kann diese Gesetz werden. Hierzulande ist allerdings kaum an eine 13. Monatsrente zu denken.
Inhaltsverzeichnis
Volksabstimmungen in der Schweiz
Die Volksabstimmung ist in der Schweiz ein gültiges Verfahren der direkten Demokratie. Schweizer Bürger stimmen dabei über Vorlagen der Bundesversammlungen ebenso ab wie über durch Volksinitiativen vertretene Verfassungsänderungen.
Die Volksinitiative für ein besseres Leben
In der Schweiz werden zwölf Monatsrenten aus der AHV-Versicherung bezahlt. Die Schweizer Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter möchte per Volksabstimmung eine zusätzliche 13. Monatsrente einführen. Parlament und Bundesrat lehnen dies ab.
Was würde die 13. Monatsrente bedeuten?
In jedem Jahr bekäme jeder Rentenempfänger zusätzlich eine Monatsrente. Ergänzungsleistungen dürften wegen dieser 13. Rente nicht gekürzt werden, so Knöppel. Damit würde die maximale jährliche Altersrente pro Person sich um 2450 Franken auf 31850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47775 Franken steigen.
Wie hoch wären die Kosten?
Knöppel zufolge lägen die Kosten für die zusätzliche Monatsrente anfangs bei rund 4,1 Milliarden Franken. Circa 800 Millionen Franken müsste der Bund bezahlen, so Knöppel. Die Kosten würden laut Klöppel schnell zunehmen.
Die Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter lässt, laut Experten, offen, wie diese 13. Monatrente finanziert werden soll.
Rentenexperte zur 13. Monatsrente
Ein solides Rentenmodell
Laut Klöppel ist die AHV-Rente in der Schweiz heute gut finanziert – dank verschiedener Reformen. Allerdings sind, so Klöppel, nach 2030 Einbußen zu erwarten. Wenn es die 13. Rente gäbe, dann müssten, laut dem Experten, “zusätzliche Einnahmen gefunden oder Leistungen gekürzt werden”.
Wie wird die 13. Monatsrente begründet?
Die Volksinitiative begründet die Idee einer 13. Monatsrente damit, dass die Rentenleistungen ab 2030 nicht mehr gesichert seien. Die zusätzliche Rente soll einen absehbaren Rentenverlust ausgleichen.
Das gesetzliche Rentenmodell der Schweiz
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz ist die gesetzliche Rentenversicherung des Landes. Alle Bürger der Schweiz müssen in die AHV einzahlen, und derzeit beziehen circa 2,5 Millionen Menschen einen AHV-Rente, so der Rentenexperte.
Hohe Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind hoch – wesentlich höher als in Deutschland. Das durchschnittliche Haushaltseinkommen des Landes liegt pro Monat bei 9.788 Franken. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten belaufen sich auf rund 7.535 Franken im Monat. 1,05 Euro sind derzeit ein Franken.
Schweizer verdienen also im Schnitt doppelt so viel wie Deutsche, müssen allerdings auch rund doppelt so viel ausgeben.
Einkünfte und ergänzende Leistungen
Wenn die AHV-Rente nicht reicht, dann haben Schweizer einen Anspruch auf ergänzende Leistungen. Zudem haben viele Bezieher der AHV-Rente Einkünfte außerhalb der Rente.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.