Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird gesetzlich „monatlich im Voraus“ gezahlt, damit sie am ersten Tag des jeweiligen Anspruchsmonats vollständig zur Verfügung steht (§ 41 Abs. 1 SGB II).
Weil der 1. Mai ein bundesweiter Feiertag ist und die Banken geschlossen bleiben, liegt der späteste Bankarbeitstag im April 2025 auf Mittwoch, dem 30. April. Genau an diesem Tag muss das Jobcenter die Überweisung abgeschlossen haben; viele Dienststellen wählen wegen interner Zahlungsläufe sogar einen früheren Termin in der letzten April-Woche.
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen umfasst die Auszahlung?
Mit einer einzigen Gutschrift kommen nicht nur der Regelsatz, sondern auch die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe auf das Girokonto.
Die Jobcenter buchen diese Posten zusammen, damit Leistungsempfänger sofort über die ihnen zustehende Summe verfügen können. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Miete dennoch direkt an den Vermieter oder der Heizkosten-Abschlag an den Energieversorger gehen; am Auszahlungstermin ändert das nichts.
Wie hoch ist der Regelsatz im Jahr 2025 und warum bleibt er unverändert?
2025 ist das erste Jahr einer politisch viel diskutierten „Nullrunde“.
Nach der kräftigen Anhebung um gut zwölf Prozent zum 1. Januar 2024 wurden die Regelbedarfe diesmal lediglich fortgeschrieben, aber nicht erhöht.
Damit erhalten alleinstehende Erwachsene weiterhin 563 Euro, Partner in Bedarfsgemeinschaften je 506 Euro, volljährige Haushaltsangehörige in Einrichtungen 451 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.
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Warum gilt das Vorauszahlungsprinzip auch für Miete und Heizkosten?
Der Gesetzgeber hat die Unterkunftskosten als Bestandteil des Lebensunterhalts definiert; sie werden deshalb zusammen mit dem Regelsatz fällig.
Für Mietparteien bedeutet das Planungssicherheit: Die Warmmiete kann am Monatsanfang bezahlt werden, und Versorger abbuchen den Abschlag pünktlich. Wer Zahlungsrückstände vermeiden möchte, kann das Jobcenter schriftlich ersuchen, die Miete unmittelbar an den
Was tun, wenn am 2. Mai noch kein Geldeingang verbucht ist?
Bleibt das Bürgergeld trotz Banklaufzeit auch am Freitag, dem 2. Mai, aus, sollten Leistungsberechtigte zunächst prüfen, ob der Bewilligungszeitraum bereits ausgelaufen ist. Ist das der Fall, muss unverzüglich ein Folgeantrag gestellt werden; reicht er noch im Mai ein, wirkt er auf den 1. Mai zurück.
Liegt kein formeller Grund vor, empfiehlt sich der telefonische oder persönliche Kontakt zum Jobcenter-Service, um den Zahlungsvorgang klären zu lassen. Häufig sind technische Störungen in der Bankverarbeitung der Auslöser; eine Bestätigung des Jobcenters erleichtert dies.
Gibt es Leistungen, die erst später ausgezahlt werden?
Ja. Das Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro wird immer nachträglich im Folgemonat ausgezahlt, weil das Jobcenter erst prüfen muss, ob die Teilnahmevorgaben der Weiterbildungsmaßnahme tatsächlich erfüllt wurden.
Wer also im Mai 2025 an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält den Zuschuss erst Anfang Juni.
Wie sieht der Auszahlungsplan für das gesamte Jahr 2025 aus?
Das Muster „letzter Bankarbeitstag des Vormonats“ gilt für alle Monate. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rutscht die Überweisung automatisch auf den vorangehenden Werktag.
Dadurch wird das Bürgergeld etwa für Juni am Freitag, 30. Mai, und für Oktober bereits am Dienstag, 30. September, gutgeschrieben. Die exakten Daten variieren, weil die Jobcenter ihre Zahlungsläufe regional organisieren, doch das Geld steht bundesweit spätestens zum 1. des jeweiligen Anspruchsmonats zur Verfügung.
Welche Konsequenzen hat die Nullrunde für Haushaltsbudgets?
Obwohl die Beträge 2025 unverändert bleiben, müssen sie im Mai 31 Tage lang reichen. Gerade bei gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen kann das knapp werden. Leistungsberechtigte sollten daher prüfen, ob zusätzlich ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder Behinderung zusteht. Ein formloser Antrag genügt, um diese Position im nächsten Bescheid berücksichtigen zu lassen.
Wie lassen sich Zahlungslücken vermeiden?
Wer einen neuen Bewilligungszeitraum plant, sollte den Weiterbewilligungsantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf einreichen. So bleibt dem Jobcenter genug Bearbeitungszeit, und der lückenlose Übergang der Zahlungen ist gewährleistet.
Bei Konto- oder Wohnortwechsel lohnt es sich, die neue IBAN beziehungsweise Anschrift sofort mitzuteilen; andernfalls können Rückläufer und Verzögerungen entstehen. Im Notfall besteht die Möglichkeit, einmalig einen Vorschuss von bis zu 100 Euro zu erhalten, der im Folgemonat verrechnet wird.
Fazit: Was sollten Leistungsbeziehende jetzt beachten?
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich darauf verlassen, dass Regelsatz, Unterkunftskosten und Mehrbedarfe für Mai 2025 spätestens am Mittwoch, dem 30. April, verbucht sind. Ein Blick auf den Kontoauszug am Feiertag oder am folgenden Freitag bestätigt die Gutschrift meist schon. Bleibt sie aus, hilft eine schnelle Rückfrage beim Jobcenter, damit das Existenzminimum gesichert ist und keine weiteren Verpflichtungen in Verzug geraten.