Wann kann ich mit dem Grad der Behinderung 50 in Rente gehen?

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Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab dem Grad der Behinderung (GdB) 50 können früher ohne Abschlag in Rente gehen als andere Rentenversicherte.

Dies ist ein Nachteilsausgleich, weil die Betroffenen sich in besonderem Ausmaß am Lebensabend schonen müssen und anstrengende Tätigkeiten sie mit zunehmenden Alter stärker belasten als Nicht-Betroffene.

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Menschen mit Schwerbehinderung, die in die Rentenkasse einzahlen, können früher in die Rente eintreten als andere Versicherte. Ihre Rente fällt dabei weder höher noch niedriger aus, sondern wird lediglich früher ausgezahlt.

Zwei Jahre früher

Menschen mit Schwerbehinderungen können als Rentenversicherte generell zwei Jahre früher in den Ruhestand gegen, so sagt Paragraf 37 im sechsten Buch des Sozialgesetzes.

Dabei gelten die generellen Erhöhungen des Rentenalters jeweils mit dem Abstand von zwei Jahren.

Wenn also beim Jahrgang 1964 bei Nicht-Schwerbehinderten das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, dann liegt es bei Rentenberechtigten mit Schwerbehinderung bei 65.

Bereits mit dem Alter von 62 Jahren könnten diese Rentenversicherten mit Schwerbehinderung in Rente gehen, wenn sie dafür Abschläge von 0,3 Prozent in Kauf nehmen – pro vorgezogenem Monat.

Maximal können 10,8 Prozent von dieser speziellen Rente abgezogen werden. Die Abschläge gelten ein Leben lang.

Reguläre Rente für Menschen mit Schwerbehinderung

Regulär können Menschen mit Schwerbehinderung in die Rente ohne Abschläge gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Schwerbehinderung bei Renteneintritt

Ganz wichtig ist folgendes: Die Schwerbehinderung, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50, muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts vorliegen.

Wenn Sie also jahrelang eine Behinderung hatten, diese aber zu ihrem 65. Lebensjahr (oder vorgezogen mit Abschlag) nicht mehr vorhanden ist, dann haben Sie keinen (!) Anspruch auf eine Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung.

Die Rente gilt für den Rest des Lebens

Das gilt auch umgekehrt: Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Renteintritts eine Schwerbehinderung aufweisen, und diese verschwindet, während Sie bereits im Ruhestand sind, dann erhalten Sie trotzdem weiter die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Diese gilt dann ein Leben lang.

Gibt es über einem Grad der Behinderung von 50 früher Rente?

Eine Rente für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es für Rentenversicherte ab einem Grad der Behinderung von 50, denn ab diesem gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung.

Das dann vorgezogene Rentenalter ist für alle Menschen mit Schwerbehinderungen gleich.

Das bedeutet: Wenn Sie einen Grad der Behinderung von 30 haben, dann bekommen Sie keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, aber mit einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie diese.

Sie erhalten aber dieselbe vorzeitige Rente bei einem Grad der Behinderung von 50 wie mit einem Grad der Behinderung von 70 etcetera.

Wo können Sie sich informieren?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist geregelt in den Paragrafen 37,77 und 236 a des sechsten Sozialgesetzbuches.