Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab dem Grad der Behinderung (GdB) 50 kรถnnen frรผher ohne Abschlag in Rente gehen als andere Rentenversicherte.
Dies ist ein Nachteilsausgleich, weil die Betroffenen sich in besonderem Ausmaร am Lebensabend schonen mรผssen und anstrengende Tรคtigkeiten sie mit zunehmenden Alter stรคrker belasten als Nicht-Betroffene.
Inhaltsverzeichnis
Die Altersrente fรผr Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung, die in die Rentenkasse einzahlen, kรถnnen frรผher in die Rente eintreten als andere Versicherte. Ihre Rente fรคllt dabei weder hรถher noch niedriger aus, sondern wird lediglich frรผher ausgezahlt.
Zwei Jahre frรผher
Menschen mit Schwerbehinderungen kรถnnen als Rentenversicherte generell zwei Jahre frรผher in den Ruhestand gegen, so sagt Paragraf 37 im sechsten Buch des Sozialgesetzes.
Dabei gelten die generellen Erhรถhungen des Rentenalters jeweils mit dem Abstand von zwei Jahren.
Wenn also beim Jahrgang 1964 bei Nicht-Schwerbehinderten das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, dann liegt es bei Rentenberechtigten mit Schwerbehinderung bei 65.
Bereits mit dem Alter von 62 Jahren kรถnnten diese Rentenversicherten mit Schwerbehinderung in Rente gehen, wenn sie dafรผr Abschlรคge von 0,3 Prozent in Kauf nehmen – pro vorgezogenem Monat.
Maximal kรถnnen 10,8 Prozent von dieser speziellen Rente abgezogen werden. Die Abschlรคge gelten ein Leben lang.
Regulรคre Rente fรผr Menschen mit Schwerbehinderung
Regulรคr kรถnnen Menschen mit Schwerbehinderung in die Rente ohne Abschlรคge gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Schwerbehinderung bei Renteneintritt
Ganz wichtig ist folgendes: Die Schwerbehinderung, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50, muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts vorliegen.
Wenn Sie also jahrelang eine Behinderung hatten, diese aber zu ihrem 65. Lebensjahr (oder vorgezogen mit Abschlag) nicht mehr vorhanden ist, dann haben Sie keinen (!) Anspruch auf eine Altersrente fรผr Menschen mit Schwerbehinderung.
Die Rente gilt fรผr den Rest des Lebens
Das gilt auch umgekehrt: Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Renteintritts eine Schwerbehinderung aufweisen, und diese verschwindet, wรคhrend Sie bereits im Ruhestand sind, dann erhalten Sie trotzdem weiter die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Diese gilt dann ein Leben lang.
Gibt es รผber einem Grad der Behinderung von 50 frรผher Rente?
Eine Rente fรผr Menschen mit Schwerbehinderung gibt es fรผr Rentenversicherte ab einem Grad der Behinderung von 50, denn ab diesem gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung.
Das dann vorgezogene Rentenalter ist fรผr alle Menschen mit Schwerbehinderungen gleich.
Das bedeutet: Wenn Sie einen Grad der Behinderung von 30 haben, dann bekommen Sie keine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen, aber mit einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie diese.
Sie erhalten aber dieselbe vorzeitige Rente bei einem Grad der Behinderung von 50 wie mit einem Grad der Behinderung von 70 etcetera.
Wo kรถnnen Sie sich informieren?
Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen ist geregelt in den Paragrafen 37,77 und 236 a des sechsten Sozialgesetzbuches.