Waisenrente nach der Schule: Nur so bleibt die Hinterbliebenenrente erhalten

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Manche Schüler und Schülerinnen, die eine Waisenrente beziehen, erleben eine böse Überraschung, wenn sie ihre Schule erfolgreich beenden. Auf einmal gibt es kein Geld mehr.

Wann erlischt der Anspruch auf die Waisenrente? Welche Möglichkeiten habt Ihr, sie auch nach der Schule zu beziehen?

Schule beendet bedeutet Ende der Rente?

Der Anspruch auf eine Waisenrente kann mit dem Ende der Schulzeit entfallen, muss es aber nicht. Eure Waisenrente rettet Ihr, wenn Ihr nach dem Schulabschluss studiert, eine Berfusausbildung absolviert oder in einem Freiwilligendienst arbeitet.

Bis zu vier Monaten läuft die Rente weiter

Dann bekommt Ihr weiter die Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit Ihr auf in diesen Fällen auf der sicheren Seite steht, solltet Ihr so früh wie möglich die entsprechenden Nachweise besorgen, diese der Rentenversicherung vorlegen und dort einen Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente stellen.

Die Rentenversicherung schreibt Euch generell mehrere Monate vor dem möglichen Wegfall der Waisrenrente an, und dann solltet Ihr schnell handeln.

Waisenrente gibt es bis 18 – oder bis 27

Der Punkt ist nämlich folgender. Generell bekommt Ihr die Waisenrente nur bis zur Volljährigkeit, mit dem 18. Geburtstag ist also Schluss. Es gibt aber viele Ausnahmen von dieser Regel, die alle damit begründet sind, dass Ihr zwar volljährig seid, aber in Eurer Lebenssituation eure Unterhaltskosten nicht decken könnt.

Deshalb könnt Ihr in folgenden Fällen die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr beziehen: In einer schulischen Ausbildung oder in einer beruflichen Ausbildung sowie in einem Freiwilligendienst. Auch bei einer anerkannten Behinderung ist einen Waisenrente bis zum Alter von 27 möglich.

Warum müsst Ihr die Nachweise schnell vorlegen?

Ganz wichtig: Achtet auf die Fristen. Die Waisenrente wird nahtlos weitergezahlt, wenn zwischen mehreren Ausbildungen, also zum Beispiel Schulabschluss und Beginn einer Lehre, oder Abitur und Studium nicht mehr als vier Monate liegen.

Dann bekommt Ihr auch in den Monaten dazwischen die volle Waisenrente ausbezahlt. Anders sieht es aber aus, wenn zwischen zwei Ausbildungen mehr als vier Monate liegen.

Wenn Ihr zum Beispiel Abitur macht, und ein Jahr warten müsst bis zum Beginn des Studiums, dann bekommt Ihr gerade in dieser kritischen Zwischenzeit keine Rente.

Ihr erhaltet die Rente erst wieder, wenn die neue Ausbildung beginnt.

Lücken füllen

Was könnt Ihr also tun, um die Lücken zu füllen? Durch die Welt zu reisen, und / oder ohne Ausbildung nach der Schule zu jobben, bis Ihr Euren Studienplatz oder Eure Ausbildung beginnt, ist eine schlechte Idee.

Damit verzichtet Ihr jeden Monat auf bares Geld und müsst diesen Verzicht durch Jobben ausgleichen. Eine Alternative zum Herumreisen bietet der Internationale Freiwilligendienst.

In diesem sammelt Ihr soziale, ökologische und internationale Erfahrung, überbrückt die Wartezeit und bekommt die Waisenrente ausbezahlt. Nahtlos könnt Ihr dann in die neue Ausbildung oder das Studium einsteigen und bezieht durchgehend das Geld.

Oder aber, Ihr schreibt Euch erst einmal für ein anderes Studium ein als für das eigentliche Stuidum, auf das Ihr wartet. Um die Waisenrente zu erhalten reicht dann eine Immatrikulationsbescheinigung.