Pflegegeld: Wie hoch muss der Stundensatz für die Nachbarschaftshilfe sein?

Lesedauer 2 Minuten

Die „Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch“ ermöglicht es Hilfe für Pflegebedürftige im Alltag mit bis zu 131 Euro zu bezahlen.

Nachbarschaftshilfe ist Ehrenamt

Seit 2020 gilt dies nicht nur für anerkannte Pflegedienste, sondern auch für Nachbarschaftshilfe. Diese läuft über das Ehrenamt, und damit sind eigene Rechte und Pflichten verbunden. Denn es handelt sich nicht um Lohnarbeit wie es bei einem Mitarbeiter eines Pflegedienstes der Fall wäre.

Kein Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung

Ehrenämter sind gerade keine bezahlte Arbeit, und dennoch kann es für die entsprechenden Tätigkeiten Geld geben. Dabei handelt es sich aber nicht um Lohn, sondern um eine Aufwandsentschädigung.

Es geht also nicht um eine faire Bezahlung fürs Putzen, Einkaufen, Rasen mähen etcetera, sondern darum, wie viel pro Stunde für einen ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag verrechnet werden kann und von der Pflegekasse anerkannt wird.

Es gilt ein anderes Steuerrecht

Eine ehrenamtliche Tätigkeit soll also keinen Verdienst bringen, sondern die Kosten und Mühen ausgleichen, die der Betroffene durch seine Beschäftigung hat. Auch steuerrechtlich wird diese Aufwandsentschädigung anders behandelt als Lohnzahlungen.

Worüber kann Nachbarschaftshilfe finanziert werden?

Es gibt drei Möglichkeiten, bei der Pflegekasse Nachbarschaftshilfe abzurechnen. Erstens läuft das über den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, zweitens über umgewandelte Pflegesachleistungen und drittens ist es bei der Verhinderungspflege möglich.

Sie können den Entlastungsbetrag ansparen

Der Entlastungsbetrag kann auch angespart werden. So können Sie rückwirkend größere Beträge auf einmal verwenden. Es ist so zum Beispiel möglich, wenn Sie in einem Monat jemand brauchen, der die Bäume in Ihrem Garten schneidet und mehr Zeit aufwendet, mit Geldern aus dem Entlastungsbetrag des Vormonats zu vergüten.

Wie hoch darf der Stundensatz sein?

Nachbarschaftshilfe ist ein Ehrenamt und keine Lohnarbeit. Deshalb gilt grundsätzlich, so das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes: „Die Aufwandsentschädigung für die Leistungen der Nachbarschaftshilfe beträgt je Stunde maximal die Höhe des jeweils aktuell gültigen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes (Stand 01.01.2025 – 12,82 Euro).“

Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern flexibel und unterscheiden sich. In Hessen sind für Nachbarschaftshilfe in der Pflege 12-13 Euro kein Problem.

In Niedersachsen darf hingegen die Nachbarschaftshilfe nicht mehr als 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Bei derzeit 12,82 Euro brutto für den Mindestlohn wären das rund 10,89 Euro. In Sachsen sind zehn Euro die Grenze.

Was sagen Betroffene?

Die Aussagen Betroffener, die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag verrechnen, lassen vermuten, dass auch die jeweiligen Mitarbeiter der Pflegekassen unterschiedlich streng oder locker mit den Stundensätzen umgehen.

So schreibt ein Pflegebedürftiger: „Wirklich traurig, wie Arbeit gewertschätzt wird. ich zahle 15 Euro. Die Knappschafft zahlt für 4 mal 2 Stunden 120 Euro. Ohne Beanstandung.“ Eine Betroffene führt aus: „In NRW reicht man nur die Quittung ein. Meine bekommt definitiv mehr als 12 € und bisher hat es nie Probleme gegeben.“

Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen wollen, dann erkunden Sie sich nach den konkreten Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Als Faustregel sollten Sie davon ausgehen, dass ein Stundensatz von rund fünf bis zehn Euro bei einem Ehrenamt jedenfalls als angemessene Aufwandsentschädigung angesehen wird.

Ein höherer Stundensatz ist vermutlich in vielen Fällen möglich. Das müssten Sie jedoch mit der Pflegekasse und den Landesregelungen abklären.