Obwohl Sie gleiche oder sogar höhere Rentenbeiträge einzahlen, erwartet sie oft eine geringere tat-sächliche Rente, als Sie sich errechnet hatten. Verantwortlich dafür ist in vielen Fällen der Paragraf 69 des Sozialgesetzbuches VI (Rente), und hier vor allem der unscheinbare zweite Absatz.
Inhaltsverzeichnis
Entgeltpunkte und Rentenbeiträge
Ihre Rentenansprüche werden jedes Jahr neu angesetzt, und die Deutsche Rentenversicherung nimmt dabei als Maßstab sogenannte Entgeltpunkte. Diese werden auch Rentenpunkte genannt.
Sie errechnen sich aus dem Verhältnis Ihres Bruttoeinkommens zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen aller Versicherten – dem sogenannten Durchschnittsentgelt.
Was ist das vorläufige Durchschnittsentgelt?
Dieser vorläufiger Wert basiert auf aktuellen Daten der Lohnentwicklung. Das vorläufige Durchschnittsentgelt wird jährlich neu ermittelt und kann sich bis zur endgültigen Festsetzung ändern. Das Durchschnittsentgelt ist wesentlich, um die Rentenpunkte zu berechnen und hat damit Einfluss auf die Rentenhöhe.
Was sagt der Paragraf 69
Der Sozialgesetzbuch VI, Paragraf 69, Absatz 2, Verordnungsermächtigung, hält folgendes fest:
(2) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bis zum Ablauf des 31. Dezembers des jeweiligen Jahres folgende Durchschnittsentgelte zu be-stimmen: (…) für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, indem das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr mit dem Doppelten der prozentualen Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach § 68 Absatz 2 Satz 1 des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem vor vergangenen Kalenderjahr fortgeschrieben wird.
Was bedeutet das konkret?
Für die zukünftige Berechnung der Rentenpunkte wird also ein vorläufiges Durchschnittsentgelt errechnet, und dies kann bei veränderten Bruttolöhnen deutlich höher ausfallen.
Das veränderte Durchschnittsentgelt
Damit steigt dann auch das Einkommen, das sie im jeweiligen Jahr erwirtschaften müssen, um einen Rentenpunkt zu bekommen. So betrug 2023 das endgültige Durchschnittsentgelt 44.732 Euro.
Die Rate des Lohnzuwachses lag 2023 bei 6,44 Prozent. Die Verdoppelung für die Fortschreibung betrug also 12,88 Prozent.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2024 betrug 45.358 Euro. Der Zuwachs bis 2025 liegt also bei 11,32 Prozent.
Gleicher Verdienst und weniger Rentenpunkte
Wenn Sie in den letzten Jahren also jeweils gleich viel verdienten, erhalten Sie trotzdem für das letzte Jahr weniger Rentenpunkte als für das vorletzte.
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark die Unterschiede bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro 2024 und 2025 sind.
Jahr | Bruttoeinkommen | Durchschnittsentgelt vorläufig |
Entgeltpunkte
|
2024 | 40.000€ | 45.358€ | 0,8819 EP |
2025 | 40.000€ | 50.493€ | 0,7922 EP |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt entspricht nicht der realen Lohnsteigerung
Das vorläufige Durchschnittsentgelt soll zwar Änderungen beim Bruttoeinkommen berücksichtigen. Der Haken an der Sache ist aber, dass dieser Schätzwert nicht den realen Lohnsteigerungen entspricht, sondern im Voraus angesetzt wird.
Versteckte Rentenkürzung
Die Verdoppelung der Lohnzuwachsrate, mit der das vorläufige Durchschnittsentgelt berechnet wird, überschreitet dabei deutlich die wirklichen Lohnerhöhungen. Unterm Strich bedeutet das eine versteckte Rentenkürzung.