Verspätete Hartz IV Zahlungen durch das Jobcenter

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Wenn das Jobcenter zu spät das Arbeitslosengeld II überweist

14.03.2012

Hartz IV-Bezieher sind auf eine pünktliche Zahlung ihrer Leistungen zur Grundsicherung durch das Jobcenter angewiesen. In unserem Hartz IV-Forum melden sich immer häufiger verzweifelte Betroffene die ihre Arbeitslosengeld II-Regelleistungen beispielsweise auch am 7. eines Monats noch nicht erhalten haben. Wie können sich ALG-II-Bezieher gegen den Zahlungsverzug des Jobcenters wehren und wer kommt für mögliche Stornogebühren für nicht eingelöste Lastschriften auf?

Schaden muss vom Jobcenter ersetzt werden
Die Rechtslage ist eindeutig, erklärt zum Beispiel Rechtsanwalt Holger Syldath in einen Eintrag auf „anwalt.de“. Ansprüche auf das ALG II werden zum ersten eines Monats fällig (siehe Beschluss vom 24. November 2008, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az: A L 7 B 341/08 AS ER). Das bedeutet, dass die Zahlungen des Jobcenter spätestens dann auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein müssen. Der Zahlungseingang vom Jobcenter wird in der Regel am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Hartz IV-Empfängers verbucht.

Doch was passiert, wenn das Jobcenter nicht pünktlich überweist? Oft wird den Jobcentern vorgehalten, Gerüchte sie würden dazu übergehen, die Leistungen zur Grundsicherung verspätet zu überweisen, um länger Zinsen zu erhalten. Ob das wirklich der Fall ist, bleibt fraglich. Fakt ist jedoch, dass ein verspäteter Zahlungseingang vom Jobcenter schwerwiegende finanzielle Folgen für Sozialleistungsempfänger haben kann. So werden beispielsweise Lastschriften für Miete, Telefon, Internetanschluss, Kreditabzahlungen oder Kosten für Strom und Heizung am ersten eines Monats abgebucht. Wenn das Konto durch den Zahlungsverzug nicht gedeckt ist, entstehen zum Teil erhebliche Stornogebühren.

Wer muss für diese Gebühren aufkommen?
Wer nun muss für die zusätzlichen Kosten aufkommen? Hartz IV-Bezieher sind wohl kaum in der Lage, diese finanzielle Zusatzbelastung zu tragen. Abgesehen davon ist das Jobcenter für den entstandenen Schaden verantwortlich. Deshalb können Betroffene die Kosten von der Behörde zurückfordern, meint Rechtsanwalt Syldath. Da sich die Jobcenter „bei privat schriftlichem Handeln“ häufig nicht kooperativ zeigen, rät er dringend dazu, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche zu beauftragen.

Keine fristlose Wohnungskündigung bei verspäteter Mietzahlung vom Jobcenter
Auch wenn das Jobcenter verspätet die Miete an den Vermieter eines Hartz IV-Empfängers überweist, kann dieser nicht für die Schlamperei der Behörde verantwortlich gemacht werden. Eine fristlose Wohnungskündigung ist auch bei regelmäßig verspäteter Mietzahlung durch das Jobcenter rechtswidrig.

In einem verhandelten Fall (BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 64/09) übernahm das Jobcenter die Mietzahlungen eines Hartz IV-Empfängers. Die Behörde überwies die Miete jedoch nicht wie vertraglich vereinbart zum dritten Werktag eines Monats, sondern regelmäßig ein paar Tage später. Da der Vermieter aber auf die pünktliche Zahlung bestand, kündigte er dem Hartz IV-Bezieher fristlos. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch zugunsten des Mieters: Die fristlose Kündigung sei nicht rechtmäßig, da die verspätete Mietzahlung kein Verschulden des Hartz IV-Empfängers sei. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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