Vermögen verschwiegen, Hartz IV zurückzahlen

Lesedauer < 1 Minute

Vorsicht: Wer Gelder verschweigt, muss Hartz IV Gelder zurückzahlen. Zusätzlich drohen hohe Geldbußen

18.04.2017

Wer beim Hartz IV Antrag Vermögen verschweigt, muss mit sehr hohen Geldbußen rechnen. Zudem werden bereits gezahlte Hartz IV Leistungen vom Amt zurück verlangt. Die Bußgeldhöhe kann bis zu 5000 EUR betragen. Diese Regelung resultiert aus dem 2016 geschaffenen Änderungsgesetz.

Im verhandelten Fall vor dem Landgericht Baden-Württemberg (Az.: L 7 AS 758/13) ging es allerdings um eine zurückbehaltene Vermögensauskunft aus dem Jahre 2004. Die Klägerin hatte zu jener Zeit einen Sozialleistungsantrag gestellt. Demnach kam die Neuregelung nicht zum Zuge. Der Frau blieb somit ein hohes Bußgeld erspart.
Die Frau gab zu jener Zeit lediglich ein Guthaben von 1100 EUR auf dem Girokonto an. Weiteres Vermögen- zu damaliger Zeit anzurechnen relevant ab 4800 EUR- gab die Frau nicht an. Auch in den Folgeanträgen wurden vorhandene Geldbeträge verneint.

Durch einen automatisierten Datenabgleich vom Bundeszentralamt für Steuern bekam das Jobcenter den Hinweis, dass die Leistungsbezieherin Einkünfte aus Kapitalvermögen hatte. Zwei Konten habe die Betroffene gehabt, die einen Wert von 24 000 Euro aufwiesen. Das Jobcenter stellte daraufhin alle Zahlungen ein und verlangte rund 12.000 EUR zurück, die als Hartz IV Leistungen ausgezahlt waren. Auch die geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – rund 4.500 Euro- wollte das Jobcenter zurück.

Hiergegen wehrte sich die Betroffene und klagte. Sie sagte, das Geld sei nicht von ihr, sondern ihr Vater habe das Geld für "schlechte Zeiten" anvertraut. Außerdem habe sie das Geld für erforderliche Möbel und ein Auto ausgegeben. Doch die Klage blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war die Frau nicht Hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Die Frau hätte das Vermögen angeben müssen. Ein Härtefall lag nicht vor. Schlechte Zeiten sei die Zeit der Hilfebedürftigkeit gewesen, so die Richter. Daher hätte das Geld für den Lebensunterhalt verwendet werden müssen. (sb)

Bild: animaflora-fotolia