Die Keas: Empfahl eine Mitarbeiterin der ARGE Köln einer hungernden Hartz IV Familie Leitungswasser zum Osterfest zu trinken?
Köln. Schneeschippen, Hundekot entfernen, Leitungswasser trinken. Hartz IV macht aus Menschen Gebrauchswesen. Monat für Monat stehen in Köln vermutlich mehrere Hundert Hartz-IV-Betroffene ohne Geld da. Vor allem dann, wenn der sogenannte Weiterbewilligungsantrag abgegeben wurde. Die Leistungsabteilungen sind personell hoffnungslos ausgedünnt, sowohl in der ARGE Mülheim als auch in Kalk zeugen reihenweise verwaiste Büros vom Notstand. "Die Kollegen werfen das Handtuch", verrät eine Mitarbeiterin achselzuckend und weist resigniert auf einen beachtlichen Stapel unbearbeiteter Anträge.
So stand Familie S. [Name ist der Redaktion bekannt.] Ostern ohne Geld da und weiß nunmehr, was Hungern ist.
Ihr Weiterbewilligungsantrag wurde mit Eingangsbestätigung allemal rechtzeitig abgegeben. Als am 31 März kein Geld überwiesen wurde, wandte sich die Familie an das Callcenter der Kölner ARGE.
Über das Callcenter wird ein sogenanntes Ticket-System betrieben. Der Anrufer wird notiert und die zuständigen Sachbearbeiter werden angehalten, binnen zweier Tage zurück zu rufen. Erfolgt dieser Rückruf nicht und meldet sich der Anrufer erneut beim Callcenter, wird ein weiteres Ticket erstellt, das diesmal beim Teamleiter landet.
Die Familie S. hatte sich insgesamt vier Mal beim Callcenter gemeldet und nicht einen Rückruf erhalten. Statt dessen erhielten sie von der netten Dame im Callcenter interessante Überlebenstipps. "Ich war ziemlich aufgeregt, angesichts der Vorstellung, über Ostern ohne Geld zu sein und dem ganzen Ärger mit der Bank bzw. den Daueraufträgen.", berichtet Herr S. "Dann empfahl mir die Dame, mir irgendwoher Geld zu leihen und meinte allen Ernstes, dass man so schnell nicht verhungert, solange man noch Leitungswasser hat."
Geld leihen? Womöglich als meldepflichtige Einkünfte? Leitungswasser statt Essen? Was sind das für zynische Beratungen seitens einer Institution, deren Personal wohl kaum hierfür entsprechend ausgebildet, geschweige denn zuständig sein dürfte? Die ARGE versteht sich als zuständig für "erwerbsfähige Hilfebedürftige" (EHB), womit gemeint ist, den Bedarf an Hilfe entsprechend der gesetzlichen Grundlagen zu decken. Hierfür gibt es einen Rechtsanspruch! Die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen haben Hartz IV, die ARGE, ihr Callcenter, ihr Front- und ihr Back-Office nicht gewollt. Das vollmundig angekündigte "Alles aus einer Hand!" erweist sich als Luftnummer, sofern die eine Hand mal erkrankt, versetzt, gekündigt oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
In der Wahrnehmung involvierter Sachbearbeiter, Telefonisten und Politiker scheint es sich bei den Betroffenen tatsächlich nicht mehr um Menschen zu handeln. Es sind offenbar verdinglichte und nummerierte Gebrauchswesen, die mal zum Schneeschippen, mal zum Entfernen von Hundekot gelegentlich gebraucht werden könnten. Für die reicht dann auch Leitungswasser zum Leben.
Familie S. hatte sich nun nicht mehr an das Callcenter gewandt, sondern um eine Mitgliedschaft bei den KEAs beworben. Gemeinsam und entschlossen holte man das Geld in bar ab, ohne weitere Erniedrigungen (Wartemarke ziehen u.ä.) in Kauf zu nehmen. (Ein Bericht der Keas e.V., Kölner Erwerbslose in Aktion)
Bild: nito-fotolia
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