Vergleich: Hartz IV und die frühere Sozialhilfe

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Die frühere Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II heute. Könnte man die Sozialhilfe wieder einführen, gäbe es zumindestens in einigen Bereichen wieder mehr Geld, dass heute vielen Familien, die von Hartz IV betroffen sind, fehlt. Dieser Vergleich soll jedoch kein Argument für die Sozialhilfe sein. Vielmehr soll verdeutlicht werden, dass Hartz IV zu Kürzungen geführt hat. Der unten stehende Vergleich zeigt auf, um wieviel bestimmte Ausgabenposten bei den Hartz IV Regelsätzen gegenüber der
früheren Sozialhilfe gekürzt wurden – in der Summe ergibt sich ein monatlicher Kürzungsbetrag von 32,85 Euro.

Kürzungen im Hartz IV- Regelsatz 2005 gegenüber der früheren Sozialhilfe
Freizeit: 5,44 € (100 auf 70 %)
Stromkosten: 3,66 € (100 auf 85 %)
Genussmittel: 11,85 € (auf bis zu 0 %
Telefon: 11,90 € (100 auf 60 %)
Gesamt: 32,85 € Gesamt

In einigen Abteilungen wurden prozentuale Abschläge mit geradezu absurden Begründungen vorgenommen: So wurden die Ausgaben in der Abteilung „Bekleidung und Schuhe“ für Soziallleistungsbezieher gegenüber den Ausgaben der unteren 20 Prozent aller Einkommensbezieher um 10 % von 35,76 Euro auf 31,83 Euro im Monat gekürzt mit der Begründung, dass sich unter diesen Ausgaben auch Pelzmäntel und Maßkleidung befinden könnten, die Sozialleistungsbeziehern nicht zuständen.

Um sich die Dimensionen noch einmal vor Augen zu führen: Für ein Kind bis 14 Jahren stehen erwerbslosen Eltern ganze 19 Euro im Monat (230 Euro im Jahr) für Bekleidung und Schuhe zur Verfügung – für alles: Unterwäsche, Hosen, T-Shirts, Sweatshirts, Annorak, Handschuhe, Schuhe, Sportschuhe etc. In der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ wurden die Ausgaben um 58 % von 85,96 Euro auf 36,10 Euro im Monat gekürzt mit der Begründung, dass Arbeitslose keine Sportflugzeuge und Segelboote bräuchten.

Beispiele für weitere Kürzungen und nicht berücksichtigte Kosten
• Eine Weihnachtsbeihilfe wie in der früheren Sozialhilfe gibt es gar nicht mehr.

• Der Kindergeldfreibetrag, mit dem zumindest die letzte Erhöhung des Kindergelds um 20 Euro nicht auf Sozialgeld angerechnet wird, wurde gestrichen.

• Die Kontoführungsgebühren werden noch nicht einmal in voller Höhe berücksichtigt, obwohl die Führung eines Girokontos für die Zahlung der Leistung vorausgesetzt wird.

• Die steigenden Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen werden nicht berücksichtigt.

Ernährung
Für sämtliche (!) Mahlzeiten am Tag stehen für eine vierköpfige Familie (zwei Kinder unter 15) 12,47 Euro zur
Verfügung:

• Frühstück: 2,72 € für Brötchen, Brot, Butter, Marmelade, Aufschnitt, Obst, Müsli, Milch, etc.

• Mittag: 4,87 € für Kartoffeln, Nudeln, Reis, Gemüse, Fleisch, Fisch, Salat, Nachspeise etc.

• Abendbrot: 4,87 € für Brot, Aufschnitt, Obst, Getränke usw.