Tribunal gegen Hartz IV

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Hartz IV Betroffene klagen Hartz IV an

Nach dem Frankfurt Vorbild will der Erwerbslosen-Beirat im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die sog. Hartz IV Arbeitsmarktreform in einem Tribunal anklagen. Hintergrund des Tribunals sind vor alllem Einzelschicksale von Menschen, die sich in der "Hartz IV Falle" befinden. Die Protestveranstaltung findet am 30. Juni in Güstrow statt. Die Erwerbslosen-Initiative rechnet mit 120 Erwerbslose, die aus ihrer ganz persönlichen Sicht Hartz IV anklagen und damit im Ganzen Hartz IV in Frage stellen wollen.

Ein ähnliche Veranstaltung fand bereits in Frankfurt am Main statt. Im Januar waren rund 150 Betroffene dem Aufruf aus Gewerkschaften und Initiativen gefolgt. Bei der real- satirischen Veranstaltung machte ein "Hartz IV Tribunal" in Frankfurt auf die schlimme Situation von Arbeitslosengeld II (ALG II) Betroffenen aufmerksam. Insgesamt wurde die Veranstaltung als ein erfolg angesehen, da sich viele Betroffene zu Wort meldeten und das öffentliche Interesse recht groß war. Am Ende des Tribaunals hieß es damals in dem Urteil "im Namen des Volkes": Sechs Monate ALG II für die ehemalige Bundesregierung aus SPD und Grünen sowie für die derzeitige Regierung aus Union und SPD. Die Begründung für diese Strafe lieferte das Grundgesetz nach Artikel 27: "die menschliche Arbeitskraft (sei) unter den besonderen Schutz des Staates" zu stellen. Dagegen haben beide Bundesregierungen verstoßen. Ähnliches kann auch in Güstrow erwartet werden. (25.06.2008)