Studiengebühren: Boykott in Hessen

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Boykott in Hessen vor erster juristischer Auseinandersetzung. AStA FH Frankfurt legt Beschwerde beim VGH Kassel ein.
Aktuell läuft in Hessen, parallel zu den Boykotten von Studiengebuehren in Hamburg und Nordrhein-Westfahlen, sowie zum Boykott der Verwaltungsgebuehren in Thueringen ein Boykott allgemeiner Studiengebuehren, die dort erstmalig zum Wintersemester 2007/08 erhoben werden. Die Rueckmeldefristen und damit Stichtage liegen je Hochschule zwischen Mitte Juni und dem 20.August.

Von Seiten der Hochschulleitung sind nun erste repressive Massnahmen getroffen, um die gelungene Durchfuehrung des Boykotts zu verhindern. Heute hat der AStA der FH Frankfurt Beschwerde gegen den Beschluss des VG Frankfurt vom 31.07.1007 beim VGH Kassel eingelegt.

Die Beschwerde richtet sich insbesondere gegen die Feststellung des Verwaltungsgerichts, ein Aufruf zum Studiengebuehrenboykott waere rechtswidrig. Es kann nicht etwas rechtswidrig sein, das gesetzlich geregelt ist, so Soeren Steffe vom AStA-Vorstand. Das hessische Studienbeitragsgesetz sieht zwar vor, dass Studierende, die nicht zahlen, letztendlich exmatrikuliert werden sollen, jedoch muessen sie vorher schriftlich gemahnt werden. Diese Tatsache will der AstA den Studierenden per Brief mitteilen, jedoch verweigert das Praesiduim die Herausgabe der Adressen. 

Unter den Studierenden herrscht derzeit grosse Unsicherheit. Die Hochschulleitung hatte in einem ersten Brief an alle Studierenden angekuendigt, bei Zahlungsverweigerung sofort ohne weitere Mahnung die Zwangsexmatrikulation einzuleiten.

Eine deutliche Korrektur der Drohung im Rueckmeldebescheid hat es bisher nicht gegeben. In den darauf ergangenen Gebuehrenbescheiden wurde nicht darauf hingewiesen, dass es zu einem Fehler gekommen sei. Stattdessen wurden alle Studierenden deutlich gewarnt, sich nicht am Boykott zu beteiligen. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, den Brief an alle Kommilitoninnen und Kommilitonen zu verschicken.

Waehrend das Praesidium die Informationen der Studentenschaft blockiert, so wurde z.B. die Homepage des AStA ohne Ruecksprache durch die FH vom Netz genommen, bewegt es sich selbst in einer Grauzone. Im Senat, dem hoechsten demokratischen Gremium der Hochschule, gab es wiederholt Beschluesse gegen Studiengebuehren und es erging die Aufforderung, der Praesident, Prof. Dr. Wolf Rieck, moege sich dafuer einsetzten, dass kein Boykottierender exmatrikuliert werde. Der Praesident bricht seine Versprechen, Droh- und Zwangsmassnahmen zu unterlassen, die er gegenueber den Studierenden im Hochschulsenat geaeussert hat. Er ist hat dadurch wesentlich zum Klimawandel innerhalb der Hochschule beigetragen”, so Soeren Steffe abschliessend.

Wir gehen davon aus, dass der VGH sich unserer Argumentation anschliesst. Es ist ein Skandal, dass das Praesidium einzig mit Einschuechterung auf die berechtigten Proteste antwortet. Nach der erfolgreich eingereichten Verfassungsklage ist der Boykott der Gebuehren ein berechtigtes und konsequentes Mittel, die Gebuehrenerhebung  noch zu verhindern. Das Praesidium sollte unsere Forderungen nach ausfinanzierten Hochschulen und einer bedarfdeckenden Studienfinanzierung ernst nehmen und sich ihnen anschliessen, statt autokratisch die Hochschulen zu entdemokratisieren und die studentische Interessenvertretung ihrer Rechte zu berauben. (Fredrik Dehnerdt, ABS 09.08.07)