Studie: Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

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Hartz IV reicht für Stromkosten nicht aus

23.03.2013

Was viele Nicht-Betroffene nicht wissen: Hartz IV Leistungsberechtigte müssen die Stromkosten vom kargen Regelsatz selbst bezahlen. Knapp 32 Euro steht einem Single-Haushalt im Rahmen der Regelleistungen für Stromkosten zur Verfügung. Doch mit diesem geringen Betrag kommen nur die Wenigsten aus, da die Energielieferanten jedes Jahr aufs neue die Kosten für Strom erhöhen. Sozialverbände sprechen daher in diesem Zusammenhang von „einer massiven Unterdeckung durch stetig steigende Strompreise“. Weil sich viele schlichtweg die Strompreise nicht mehr leisten können, droht die Abschaltung. Ein Stromanbieterwechsel scheidet oftmals aus, weil vieler Anbieter einen Verdienstnachweis oder Vorkasse verlangen.

Bis zu 20 Euro zu wenig, um die Stromkosten zu decken
Derzeit beträgt der Eckregelsatz 382 Euro im Monat. Hiervon sollen Hartz IV Bezieher 31,94 Euro zur Abgeltung der Stromkosten bereithalten. Wie das Stromvergleichsportal „Check 24“ ermittelte, „viel zu wenig, um die tatsächlichen Kosten zu decken“. Laut der Experten lägen die Stromkosten im Schnitt etwa ein Drittel darüber. So müssen Betroffene rund 10 bis 20 Euro an anderer Stelle wieder einsparen. Das bedeutet keine neuen Schuhe für die Kinder und am Ende des Monats nur noch trocken Brot.

Im Durchschnitt zahlt ein Single-Haushalt etwa 42 Euro pro Monat für Strom. In den neuen Bundesländern sind es etwa 43 Euro und in den Alten etwas weniger. Somit seien „die Ostdeutschen besonders betroffen“, wie die Studienautoren resümieren. Nicht nur der Strom sei etwas teurer, in Ostdeutschland sind auch mehr Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen, als im Westen. So beziehen im Osten 10,5 Prozent der Erwachsenen Hartz IV, in Westen sind es hingegen 6,2 Prozent.

In Thüringen sind die Stromkosten am Höchsten
Am höchsten waren die Stromkosten laut der Studie im Bundesland Thüringen. Dort musste ein Alleinstehender rund 44 Euro (1500 Kilowattstunden) bezahlen. Das sind etwa 12 Euro mehr, als im Regelsatz berechnet. Ebenfalls hoch sind die Preise für Strom in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Niedrig hingegen waren die Stromkosten in Bremen. Hier müssen Verbraucher im Schnitt 39 Euro für einen Singlehaushalt zahlen. Trotzdem müssen auch hier Hartz-4-Bezieher 7 Euro dazu zahlen.

Stromkosten-Unterdeckung seit Jahren
Bereits vor zwei Jahren hatte die Verbraucherinitiative die tatsächlichen Stromkosten mit den Regelbedarfen verglichen. Bereits damals kam bei der Untersuchung heraus, dass eine Unterdeckung von 25 Prozent besteht. Zwar ist seit dem der Regelsatz um acht Euro angehoben worden, allerdings stiegen die Energiepreise überproportional an. „Die Grundversorgung erlebte seit Jahresbeginn einen Preisanstieg von 12 Prozent“, wie es in dem Bericht heißt.

Anbieterwechsel oft keine Alternative
Erschwerend kommt hinzu, dass Hartz IV Betroffene es schwer haben den Stromanbieter zu wechseln. Viele Anbieter verlangen vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis. Weil besonders Hartz IV Bezieher durch die offensichtliche Unterdeckung von Stromschulden betroffen sind, werden viele von den Anbietern kategorisch abgelehnt. Ein zweites Hindernis stellt die Vorkasse dar. Zwar sind viele Anbieter im Vergleich zu den Stadtwerken deutlich günstiger, allerdings verlangen sie eine Vorkasse. Weil aber viele Betroffene sich noch nicht einmal von dem kargen Regelsatz ein warmes Mittagessen leisten können, scheidet diese Option oftmals aus.

Eine kleine Anfrage der Fraktion "Piraten" im Berliner Abgeordnetenhaus hatte ergeben, dass allein in Berlin in 2012 18.978 Haushalten der Strom abgeschaltet wurde. Insgesamt hat Vattenfall im letzten Jahr 1,8 Millionen Abmahnungen und 92.373 Stromsperrandrohungen verschickt. 1893 Haushalten wurde zudem das Gas abgestellt.

Bereits ab einer Schuldsumme von 100 Euro dürfen Anbieter nach erfolgloser Mahnung die Stromversorgung unterbrechen. Laut Erwerbslosen-Initiativen in Berlin zeigte sich der Berliner Gasversorger Gasag noch rigoroser und kappte die Versorgung bereits bei Energieschulden von 50 Euro. Erste Hilfe finden Sie auch hier: Was tun bei Stromabschaltung und Schulden (wm)

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