Die Stromkosten der Haushalte bei Hartz IV und Sozialhilfe sind oft nicht bedarfsdeckend. Hierauf weist der Deutsche Verein fรผr รถffentliche und private Fรผrsorge e.V. in seiner Stellungnahme zu einem aktuellen Entwurf fรผr ein Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe aus dem Bundesarbeitsministerium hin. Der Deutsche Verein fordert deshalb eine Neubemessung der Stromkosten in der Sozialhilfe. Die Stromkosten werden vorraussichtlich in 2021 deutlich um 10 bis 15 % steigen.
Strom wird aus den Regelleistungen bezahlt
Haushalte, die Sozialhilfe oder Grundsicherung (Hartz IV) beziehen, mรผssen ihre Stromkosten aus dem ALG-II-Regelbedarf bestreiten. Dies ist der Geldbetrag, der ihnen in Form einer bundesweit einheitlichen Pauschale monatlich vom Sozialamt oder Jobcenter fรผr den notwendigen Lebensunterhalt ausgezahlt wird.
“Diese bundesweit einheitliche Pauschale fรผr Haushaltsstrom berรผcksichtigt nicht, dass die Energiepreise regional sehr unterschiedlich sind und Haushalte in der Grundsicherung รผberdurchschnittlich hรคufig in der teureren Grundversorgung sind”, erlรคutert Michael Lรถher, Vorstand des Deutschen Vereins. โDiese Untererfassung der realen Kosten in der Sozialhilfe ist eine der Grรผnde dafรผr, dass Stromschulden und in der Folge Stromsperren fรผr Haushalte in der Grundsicherung ein ernsthaftes Problem darstellen. Hier muss dringend gehandelt werden”, sagt Lรถher.
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Stromkosten sollen realitรคtsnaher bemessen sein
Der Deutsche Verein fordert deshalb, die Stromkosten fรผr Haushalte in der Grundsicherung nach einer neuen Methode realitรคtsgerechter zu erfassen. Demnach sollen Stromkosten zukรผnftig anhand des tatsรคchlichen Stromverbrauchs und nicht nach bundesweiten Durchschnittspreisen bemessen werden. Bereits im vergangenen Jahr haben sich die Arbeits- und Sozialminister der Lรคnder dieser Auffassung einstimmig angeschlossen und den Bund aufgefordert, die grundlegenden Vorgaben fรผr die Ermittlung des Bedarfs fรผr Haushaltsenergie und dezentrale Warmwasserbereitung zu รผberprรผfen und anzupassen.
Die Stromkosten fรผr Haushalte in der Grundsicherung und Sozialhilfe werden โ wie alle Dienstleistungen und Gรผter des notwendigen Lebensunterhalts โ alle fรผnf Jahre auf Grundlage einer bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt und jรคhrlich nach einem Index fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden in einem Regelbedarfsermittlungsgesetz festgelegt.
Gesetzgeber achtet nicht auf steigende Stromkosten
Das nรคchste Gesetz muss zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Hierzu hat das Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales nun einen Referentenentwurf vorgelegt. “Der Referentenentwurf geht รผber den dringenden Anpassungsbedarf bei der Bemessung von Haushaltsenergie hinweg”, sagt Michael Lรถher. Die Lรถsungsperspektiven liegen auf dem Tisch. Sie mรผssen nun in der Gesetzgebung aufgegriffen und in praktisches Verwaltungshandeln umgesetzt werden”.