Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am 07.08.2020, dass die Sozialhilfeleistungen fรผr Kinder und Jugendliche neu geregelt werden mรผssen.
Zu hohe Lasten fรผr Kommunen
In ihrem Urteil verwiesen die Verfassungsrichter darauf, dass das Bildungs- und Teilhabepaket fรผr Kinder und Jugendliche, welches 2011 eingefรผhrt wurde, um nicht nur Kinder von Sozialhilfeempfรคngern, sondern auch Kinder in Kindestagesstรคtten und Kinder aus Familien, die nur Wohngeld, aber keine anderen Sozialleistungen beziehen, zu unterstรผtzen.
Das Paket war damals als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingefรผhrt worden, in welchem dieses kritisiert hatte, dass insbesonderedie Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen von den Sozialleistungen nicht ausreichend abgedeckt wurde. Jetzt entschieden die Richter, dass die Ausweitung der Aufgaben der Kommunen durch das Teilhabepaket, zu weitreichend und damit nicht verfassungskonform gewesen seien.
Umstrittenes Teilhabepaket muss bis 2021 neu geregelt werden
Die organisatorischen, personellen und finanziellen Belastungen, die mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fรผr Kinder und Jugendliche einhergegangen sind, seien โmehr als unerheblichโ gewesen, so die Richter. Daher muss der Gesetzgeber bis Ende 2021 eine Neuregelung umsetzen. Passiert das nicht, kรถnnen die Sozialรคmter keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr zur Verfรผgung stellen.
Die Neuregelung wรคre eine gute Mรถglichkeit, das kritisierte Teilhabepaket grundsรคtzlich zu รผberarbeiten und zu gewรคhrleisten, dass Kinder von Sozialleistungsempfรคngern angemessene Unterstรผtzung erhalten. Bisher erreichten die Leistungen viele Bedรผrftige nicht. Von Erhรถhungen anderer Leistung wie dem Kindergeld profitieren Kinder von Hartz IV-Empfรคngern beispielsweise nicht. Damit werden die Schwรคchsten der Gesellschaft systematisch benachteiligt.
- รber den Autor
- Letzte Beitrรคge des Autors