Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich Arbeitnehmer, Rentner, Bürgergeld-Bezieher und kleine Unternehmen auf indirekte aber hohe Steuererhöhungen vorbereiten. Diese betreffen nicht nur Rentner und Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen. Die Bundesregierung hat einen Kabinettsbeschluss gefasst, der eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für Strom und Gas von 7% auf 19% vorsieht.
Strompreis für Industrieunternehmen: Steuerliche Entlastung, aber zu welchem Preis?
Besonders brisant ist die Entscheidung hinsichtlich der Industrieunternehmen. Während die Mehrwertsteuer für den allgemeinen Verbrauch steigt, plant die Bundesregierung eine steuerliche Entlastung für Großindustriekunden im Bereich Strom. Doch wie sieht diese Entlastung genau aus?
Industriestrompreis: Steuern senken, aber wem nützt es?
Die geplante Maßnahme sieht vor, die Stromsteuer auf dem Industriestrompreis von derzeit 2% auf das europäische Mindestmaß von 0,05% zu senken. Dies soll nicht nur großen Industriekonzernen zugutekommen, sondern auch dem Mittelstand.
Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel zweifelt daher in einem aktuellen Video-Beitrag an dieser Behauptung und befürchtet, dass der Mittelstand in dem Maße profitieren wird, wie es seitens der Bundesregierung angekündigt wird.
Ungerechte Verteilung: Großindustrie vs. Kleine Unternehmen und Verbraucher
Die geplante steuerliche Entlastung für die Großindustrie wirft einen Schatten auf die Verteilungsgerechtigkeit.
Während große Industriekonzerne von der reduzierten Stromsteuer profitieren sollen, bleiben kleine Unternehmen, Verbraucher, Arbeitnehmer, Bürgergeld-Bezieher und Rentner von diesen Vorteilen ausgeschlossen. Diese Ungleichbehandlung sorgt bei Knöppel für Unverständnis und Kritik.
Appell an die Gerechtigkeit: Auch Klein- und Mittelstand verdienen Entlastung
Die Entscheidung der Bundesregierung, Großindustriekunden steuerlich zu entlasten, ruft Kritik hervor. Kleine Unternehmen und Verbraucher werden erneut benachteiligt und sehen die Ungleichheit in der Verteilung der Lasten, kritisiert der Anwalt. Sozialverbände und Gewerkschaften fordern daher “eine faire Stromsteuer, die auch für Bürger sowie den Klein- und Mittelstand eine Entlastung bedeutet”.
Hinweis: Bürgergeld-Bezieher müssen Strom aus den Regelleistungen zahlen. Dieser Posten wird nicht, wie bei den Heizkosten, gesondert im Rahmen der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter gezahlt.
Dringender Handlungsbedarf für eine gerechte Stromsteuer
Die geplante Steuererhöhung ab Januar 2024 und die ungleiche Verteilung der steuerlichen Entlastung für Industrieunternehmen ist sozial ungerecht. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung auf die Stimmen der Sozialverbände hören wird und inwiefern Anpassungen vorgenommen werden, um eine gerechtere Verteilung der Lasten sicherzustellen.