Ab dem Jahr 2025 müssen gesetzlich Krankenversicherte mit einer deutlichen Erhöhung ihrer Beiträge rechnen. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist angespannt, und das Bundesgesundheitsministerium hat bereits einen Anstieg der Zusatzbeiträge auf durchschnittlich 2,5 Prozent angekündigt.
Die Erhöhung entspricht einer Steigerung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr, wie aus Berechnungen des sogenannten Schätzerkreises hervorgeht.
Finanzielle Situation der Krankenkassen ist dramatisch
Laut Jens Baas, dem Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse (TK), ist die finanzielle Situation für die Krankenkassen dramatisch. Eine Finanzierungslücke von mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr 2025 zwingt nahezu alle Kassen dazu, ihre Beiträge anzuheben. Baas spricht von einem regelrechten “Beitragsschock” für Versicherte.
Wie sich die Beitragserhöhung konkret auswirkt
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden individuell festgelegt und können daher von Kasse zu Kasse variieren. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient lediglich als Orientierung und wird jedes Jahr vom Gesundheitsministerium festgelegt.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt jedoch unverändert bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, wobei dieser Beitrag zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird.
Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte
Konkret bedeutet eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte, dass Versicherte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro zukünftig rund zwölf Euro weniger netto zur Verfügung haben werden.
Trotz dieser Mehrbelastung haben Versicherte die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollte ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen.
Sonderkündigungsrecht und Beitragswechsel
Eine Beitragserhöhung bietet Versicherten die Gelegenheit, die Krankenkasse zu wechseln. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht das Recht zur Sonderkündigung, auch wenn die reguläre Mitgliedschaft noch keine zwölf Monate besteht. Versicherte können in diesem Fall bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung bekannt gegeben wurde.
Die neue Krankenkasse kümmert sich dabei um die Kündigung bei der alten Kasse, wodurch der Wechselprozess für Versicherte vereinfacht wird.
Welche Krankenkasse wählen? Zusatzbeitrag und Leistungen im Vergleich
Bei der Wahl einer neuen Krankenkasse sollten nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die angebotenen Leistungen beachtet werden. Fast 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert und können zwischen nahezu 100 verschiedenen Krankenkassen wählen.
Die meisten Leistungen, etwa 95 Prozent, sind bei allen Kassen identisch und gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiede bestehen jedoch bei den sogenannten Satzungsleistungen, also freiwilligen Zusatzleistungen. Dazu gehören unter anderem spezielle Impfungen für Auslandsreisen, erweiterte Zahnbehandlungen oder Gesundheitskurse.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nicht nur den Zusatzbeitrag der Krankenkassen, sondern auch die angebotenen Satzungsleistungen miteinander zu vergleichen.
Auch Faktoren wie der Ausbau des digitalen Serviceangebots, das Vorhandensein lokaler Beratungsstellen oder die Gestaltung von Bonusprogrammen sind bei der Wahl einer neuen Krankenkasse wichtig.
Auswirkungen der Beitragsanpassung auf Versicherte
Die Beitragsanpassung der gesetzlichen Krankenkassen trifft die Versicherten in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte, dass die aktuellen Erhöhungen notwendig seien, um die strukturellen Reformen des Gesundheitssystems finanzieren zu können.
Diese Reformen sollen langfristig die Kostenentwicklung dämpfen und das System stabilisieren. Eine Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro muss durch die Beiträge der Versicherten geschlossen werden, da andere Finanzierungsquellen ausgeschöpft sind.
Die Entscheidung, die Beiträge zu erhöhen, wurde nicht leichtfertig getroffen. Dennoch ist es für viele Versicherte ärgerlich, dass sie trotz steigender Beiträge keine unmittelbaren Verbesserungen ihrer Versorgungsleistungen erwarten können.
Die Belastung durch höhere Krankenkassenbeiträge betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, da beide Hälften der Beiträge tragen. Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Reformen des Gesundheitssystems mittel- bis langfristig zu einer Stabilisierung der Kosten führen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.