Der Grad der Behinderung (GdB) dient als Maßstab für die Schwere der gesundheitlichen Einschränkungen. Der Antrag auf Feststellung eines GdB kann beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Je nach Region trägt dieses Amt unterschiedliche Namen, wie beispielsweise „Amt für Soziales und Versorgung“.
Die Bewertung des GdB erfolgt auf Basis der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese Richtlinien ordnen Krankheiten und ihre Auswirkungen bestimmten GdB-Werten zu. Dabei stehen nicht allein medizinische Diagnosen im Fokus, sondern die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag.
Wie wird eine Depression eingestuft?
Depressionen werden unter den Kategorien „affektive Psychosen“ sowie „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen“ bewertet:
- Leichte Depressionen: GdB von 20.
- Ausgeprägte Depressionen: GdB von 30 bis 40.
- Schwere Depressionen: Je nach sozialen und beruflichen Einschränkungen ein GdB von 50 bis 100.
Besondere Aufmerksamkeit liegt auf den sogenannten sozialen Anpassungsstörungen, die als Grundlage für die GdB-Feststellung dienen. Dabei handelt es sich um Einschränkungen, die durch Probleme im beruflichen oder sozialen Umfeld entstehen, wie etwa Arbeitsplatzverluste, Beziehungsprobleme oder der Rückzug aus gesellschaftlichen Aktivitäten.
Welche Vorteile bringt die Anerkennung einer Depression als Behinderung?
Die Anerkennung einer Depression als Behinderung bietet zahlreiche rechtliche und finanzielle Vorteile, abhängig vom festgestellten GdB:
- Ab GdB 20: Steuerliche Entlastungen durch den Behindertenpauschbetrag.
- Ab GdB 30: Möglichkeit eines besonderen Kündigungsschutzes durch Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
- Ab GdB 50:
- Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
- Zusätzlicher Urlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr.
- Frühzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge.
- Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wie stellt man einen Antrag auf GdB bei Depressionen?
Ein erfolgreicher Antrag erfordert mehr als die bloße Diagnose. Entscheidend sind Nachweise über die Alltagsbeeinträchtigungen. Folgende Angaben sollten im Antrag enthalten sein:
- Soziale Anpassungsstörungen: Dokumentieren Sie Probleme wie Scheidungen, Jobverluste oder den Verlust sozialer Kontakte.
- Berichte von Ärzten und Therapeuten: Lassen Sie alle relevanten Aspekte in den medizinischen Unterlagen festhalten.Nachträgliche Verschlechterungen melden
Falls sich die Symptome verschlimmern, kann ein Antrag auf Neufeststellung gestellt werden. Auch zusätzliche Behinderungen, die durch Depressionen entstehen, können berücksichtigt werden.
Besonderheiten bei affektiven Psychosen
Affektive Psychosen umfassen Erkrankungen wie bipolare Störungen und wiederkehrende depressive Episoden. Sie werden nach ihrer Häufigkeit und Schwere bewertet:
- Länger als sechs Monate anhaltende depressive Phase: Schwerbehinderung (GdB 50 bis 100).
- Ein bis zwei Phasen pro Jahr: GdB 30 bis 50.
- Mehr als zwei Phasen pro Jahr: GdB 60 bis 100.
Auch bei Heilungsbewährung
Nach einer schweren depressiven Phase gilt oft eine zweijährige Heilungsbewährung. In dieser Zeit wird die Belastung durch das Rückfallrisiko als Behinderung anerkannt. Dabei gelten folgende Regelungen:
- GdB 30 ohne manische Phasen in der Vorgeschichte.
- GdB 50 bei vorangegangenen manischen oder gemischten Phasen.
Nach Ablauf der Heilungsbewährung erfolgt eine erneute Prüfung. Ist die Gesundheit vollständig wiederhergestellt, wird der GdB zurückgenommen.
Was tun bei Ablehnung oder niedrigem GdB?
Depressionen lassen sich oft schwer objektiv nachweisen, da keine bildgebenden Verfahren oder Bluttests existieren. Daher kommt es vor, dass Anträge abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt wird.
- Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats kann gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt werden.
- Klage einreichen: Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, kann eine Klage vor dem Sozialgericht angestrebt werden.
- Fachliche Unterstützung: Beratung durch Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte kann hilfreich sein.
Fazit: Unterstützung für Betroffene
Die Anerkennung einer Depression als Behinderung kann erhebliche Erleichterungen bringen. Ein Antrag und die Zusammenarbeit mit medizinischen Fachleuten sind wichtigl, um die Hilfen und Rechte zu erhalten, die Ihnen zustehen.




