Statt Hartz IV: Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bürgergeld

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Mit der Einführung des sog. Bürgergeldes sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten attraktiver werden. Insgesamt sollen sich die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Leistungsbeziehende erhöhen. Die Einkommensgrenzen sollen sich insgesamt deutlich erhöhen.

Das gilt derzeit bei Hartz IV

Bisher gilt, dass 100 Euro Einkommen pro Monat bei Hartz IV zu 100 Prozent anrechnungsfrei sind. Ab 100 Euro bis 1000 Euro Zuverdienst werden nur 20 Prozent Einkommen aus Lohnarbeit nicht angerechnet.

Ab 1000 Euro bis 1200 Euro verbleiben gerade einmal 10 Prozent in der Tasche des Leistungsbeziehenden. Bei Alleinerziehende und Kindern ist derzeit die Grenze auf 1500 Euro je Monat mit 10 Prozent anrechnungsfreiem Betrag angesetzt.

Das soll sich beim Bürgergeld ändern

Beim geplanten Bürgergeld, wenn es denn bereits im Januar eingeführt wird, soll eine weitere Anrechnungsstufe eingeführt werden.

Geplant ist, 100 Euro weiterhin vollständig anrechnungsfrei zu belassen. Von dem erzielten Bruttoeinkommen wird zunächst eine Pauschale in Höhe von 100,00 EUR in Abzug gebracht. In dieser Pauschale sind private Versicherungskosten, Versorgungskosten für Krankheit und Alter aber auf Werbungskosten enthalten. Die gesetzliche Grundlage für diesen Freibetrag ist der § 11b Abs. 2 SGB II.

Zwischen 101 bis 520 Euro je Monat Zuverdienst sollen 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben. Zwischen 520 bis 1000 Euro pro Monat sollen nunmehr 30 Prozent in der Tasche des Leistungsbeziehenden verbleiben. Ab 1001 Euro bis maximal 1200 Euro sollen weiterhin lediglich 10 Prozent nicht angerechnet werden.

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Neue Zuverdienstgrenze beim Bürgergeld

Mit der Anhebung des Freibetrags in der Einkommensstufe zwischen 520 und 1.000 Euro auf 30 Prozent will die Bundesregierung einen weiteren Anreiz schaffen, “sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze” anzunehmen.

Denn ab 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde. Zusätzlich wird die Minijob-Grenze von 450 Euro Monatseinkommen auf 520 Euro erhöht.

Deutliche Verbesserung bei U25

Für jüngere Leistungsbezieher unter 25 Jahre sollen die Anrechnungsbeträge deutlich verbessert werden. Derzeit war bei 100 Euro im Monat Feierabend. Wer mehr verdiente, musste 80 Prozent des Einkommens bei Hartz IV sich anrechnen lassen. Jetzt soll der Freibetrag auf 520 Euro angehoben werden.

Das gilt aber nur, wenn die U25:
1. eine Bafög-förderbare Ausbildung machen
2. eine duale Ausbildung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifikation unternehmen, oder:
3. Schüler in den Schulzeiten Geld verdienen wollen.

Laut Gesetzesentwurf sollen die Ferienjobs für Schüler ab Januar 2023 nicht mehr angerechnet werden. Damit entfällt die bisherige Grenze von 2400 Euro pro Jahr. Im Klartext bedeutet dies, dass Ferienjobs künftig komplett anrechnungsfrei sind.

Viele Arbeitslosengeld II Bezieher engagieren sich bei einem Ehrenamt und erhalten dafür eine Aufwandspauschale. Schon heute gibt es einen Freibetrag aufs Ehrenamt von 250€/Monat (§11b Abs2 S3 SGB II). Mit Einführung des Bürgergeldes soll die Höchstgrenze auf 3000 Euro pro Jahr nochmals gesetzlich geregelt werden.

Welches Einkommen wird nicht angerechnet?

Nicht jedes Einkommen wird zwangsläufig auf die Hartz IV-Regelleistung angerechnet. Das nicht anrechenbare Einkommen wird auch als privilegiertes Einkommen bezeichnet. Privilegiertes Einkommen ist Folgendes:

  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
  • Ein-Euro-Jobs
  • Einnahmen, die innerhalb eines Monats den Betrag von 10,00 EUR nicht übersteigen
  • nicht steuerpflichte Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege
  • Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, oder vergleichbare religiöse Feste. Diese Geldgeschenke dürfen den Betrag von 3.100,00 EUR nicht übersteigen.

Dies stellt nur eine geringe Aufzählung der Arten von Einkommen dar, welche als privilegiert geltend. Eine vollständige Auflistung ist dem § 11a SGB II zu entnehmen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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