Statt Hartz IV: Bürgergeld-Erhöhung war keine Erhöhung

Lesedauer 2 Minuten

Zum ersten Januar 2023 wurden die Regelleistungen im Zuge der Bürgergeld-Reform angepasst. Im Eckregelsatz bedeutet das ein Plus von 53 Euro im Monat. Von einer Erhöhung kann allerdings in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, wie der Caritas-Gesamtverband betont. Die anhaltende Inflation führt dazu, dass die Anpassung regelrecht aufgefressen wird. Der Caritas-Verband fordert deshalb eine existenzsichernde Methodik bei der Berechnung des Regelbedarfs.

Faktisch haben die Menschen nicht mehr Geld zur Verfügung

Seit dem 1. Januar 2023 erhält etwa ein alleinstehender Erwachsener im Bürgergeld-Bezug 502 Euro – 53 Euro mehr als bisher bei Hartz IV. Die seit Monaten ungewohnt hohe Inflationsrate führt allerdings dazu, dass Regelbedarfsleistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen werden.

“Faktisch haben die Menschen im SGB-II-Leistungsbezug jetzt nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung. Die politisch Verantwortlichen müssen genau hinschauen, wie sich die Teuerungsraten in den kommenden Wochen entwickeln und schnell nachbessern”, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Berechnung nicht verfassungskonform?

Die Verfassung schreibt nämlich vor, dass sich die Leistungen in der Grundsicherung nachvollziehbar so berechnet sind, dass das Existenzminimum der Leistungsberechtigten abgesichert ist. Das gilt auch für das Bürgergeld.

Kirchen, Sozialverbände und Erwerbslosen-Hilfegruppen kritiseren schon seit langem, dass die Methodik zur Herleitung des Regelbedarfs dazu geeignet ist, den tatsächlichen Bedarf immer wieder klein zu rechnen. Wir berichteten zum Beispiel über den sog. “Kaffee-Trick“, um die Kleinrechnerei anhand eines Beispiels sichtbar zu machen.

Methodik zur Berechnung muss angepasst werden

Wir müssen endlich an die Methodik der Kalkulation ran. Das fordert der Deutsche Caritasverband seit langem. Und die Forderung ist durch die galoppierende Preisentwicklung nur umso dringlicher geworden”, fordert deshalb auch die Caritas-Präsidentin.

“Die zeitliche Verzögerung der Anpassung, aber auch die unzureichende Berücksichtigung der Stromkosten sind zwei Punkte, die dem Verband besonders am Herzen liegen”, so Welskop-Deffaa weiter.

Verbände klagen gegen Fortschreibung der Regelsätze

Angesichts explodierender Preise klagen auch der Sozialverband VdK und der Sozialverband SoVD gegen die Fortschreibung der Regelsätze.

Aus Sicht des VdK und des SoVD hat die Bundesregierung gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag verstoßen, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen. Beide Verbände wollen in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das dürfte allerdings noch eine Weile dauern, bis sich die Verbände durch alle Instanzen durchgekämpft haben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...