Statt Hartz IV: Aktiv zur Rente-Programm

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Statt Hartz IV Bezüge haben Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit am "Aktiv zur Rente" Programm teil zu nehmen.

Bereits im Jahre 2001 wurde das Arbeits- und Beschäftigungsprogramm "Aktiv zur Rente" ins Leben gerufen. Im Bundesland Sachsen-Anhalt will man mit dem Programm "Aktiv zur Rente" erreichen, dass Erwerbslose ab dem 50zigsten Lebensjahr eine Möglichkeit erhalten, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen. Die Arbeitstätigkeiten sollen dabei längerfristig angelegt sein. Insgesamt konnten in Sachsen-Anhalt 3613 neue Arbeitsplätze für Arbeitslose über 50 Jahre geschaffen werden. Die Landesregierung erhält für dieses Förderprogramm rund 33 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfond.

Vorraussetzung für die Teilnahme des Programms ist, dass der Erwerbslose bereits einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) hat. Dies bedeutet, dass man mindestens über ein Jahr arbeitslos sein muss, bevor man an dem Programm "Aktiv zur Rente" teilnehmen kann. Die Arbeitstätigkeiten werden durch die Jobcenter vermittelt. Zudem wird das Förderprogramm nur in dem Bundesland Sachsen-Anhalt angeboten. Das Projekt wird bislang bis zum Jahre 2013 weiter gefördert. Die meisten Tätigkeiten finden in städtischen und sozialen Projekten statt. (27.10.2008)
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