Schwerbehinderung: Weniger Kfz-Steuern mit einem Grad der Behinderung

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Schwerbehinderte Menschen kรถnnen verschiedene UnterstรผtzungsmaรŸnahmen in Anspruch nehmen, damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert wird.

Eine dieser Hilfen ist die Mรถglichkeit, die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ganz oder teilweise zu erlassen. Dies soll dazu beitragen, die Mobilitรคt trotz Einschrรคnkungen zu sichern. Doch wer hat Anspruch auf eine solche Erleichterung, und wie lรคuft das Verfahren ab?

Wer kann eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kรถnnen eine Befreiung oder ErmรครŸigung der Kfz-Steuer beantragen. Die relevanten Merkzeichen sind:

  • H (hilflos): Menschen, die aufgrund schwerer Behinderungen in fast allen Lebensbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind.
  • Bl (blind): Personen mit hochgradiger Sehbehinderung.
  • aG (auรŸergewรถhnlich gehbehindert): Menschen mit erheblichen Gehbehinderungen, die in ihrer Mobilitรคt stark eingeschrรคnkt sind.

Anspruch: Personen mit diesen Merkzeichen kรถnnen eine hundertprozentige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen.

Wann ist eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 % mรถglich?

Fรผr Personen mit den Merkzeichen G (gehbehindert) oder Gl (gehรถrlos) besteht die Mรถglichkeit, die Kfz-Steuer um 50 % zu reduzieren. Allerdings ist diese Vergรผnstigung an folgende Bedingungen geknรผpft:

  • Verzicht auf die kostenlose Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel: Dieser Verzicht wird durch den Verzicht auf eine entsprechende Wertmarke im Schwerbehindertenausweis dokumentiert.

Wie beantragt man eine Kfz-Steuerbefreiung oder -ermรครŸigung?

Der Antrag auf Steuervergรผnstigung muss beim zustรคndigen Hauptzollamt eingereicht werden. Hierbei sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Schwerbehindertenausweis: Der Nachweis muss die relevanten Merkzeichen enthalten.
  2. Fahrzeugpapiere: Sie dokumentieren, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist.
  3. Verzichtserklรคrung: Falls eine 50-prozentige SteuerermรครŸigung beantragt wird, ist eine Verzichtserklรคrung notwendig.

Was passiert dann: Nach Prรผfung des Antrags durch das Hauptzollamt erfolgt die Steuervergรผnstigung in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Voraussetzungen und Einschrรคnkungen fรผr die Nutzung des Fahrzeugs

Die Kfz-Steuervergรผnstigung oder -befreiung ist an die Nutzung des Fahrzeugs durch die schwerbehinderte Person gebunden. Wichtig zu beachten:

  • Persรถnliche Nutzung: Das Fahrzeug muss ausschlieรŸlich von der schwerbehinderten Person oder im direkten Zusammenhang mit deren Bedarf genutzt werden.
  • Einschrรคnkungen: Eine Nutzung durch andere Personen oder fรผr gewerbliche Zwecke kann zum Verlust der Steuervergรผnstigung fรผhren.

GemรครŸ ยง 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) entfรคllt die Vergรผnstigung, wenn das Fahrzeug:

  • Zur Befรถrderung von Gรผtern (auรŸer Handgepรคck) genutzt wird.
  • Entgeltlich zur Personenbefรถrderung verwendet wird (ausgenommen gelegentliche Mitbefรถrderung).
  • Von anderen Personen fรผr Zwecke genutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.

Konsequenzen: VerstรถรŸe gegen diese Regelungen kรถnnen als Steuerhinterziehung geahndet werden.

Was ist beim Bestandsschutz zu beachten?

Personen, die vor dem 31. Mai 1979 eine Steuerbefreiung erhielten, unterliegen besonderen Regelungen. Unter dem Bestandsschutz kรถnnen diese Personen weiterhin von der Befreiung profitieren, wenn sie:

  • Einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % nachweisen, oder
  • Zu mindestens 50 % erwerbsunfรคhig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • VB: Versorgungsberechtigt.
    • EB: Entschรคdigungsberechtigt.

Tabelle: Merkzeichen und zugehรถrige Steuervergรผnstigungen

Merkzeichen Beschreibung Steuervergรผnstigung Bedingungen
H Hilflos 100 % Befreiung Nutzung durch den Betroffenen
Bl Blind 100 % Befreiung Nutzung durch den Betroffenen
aG AuรŸergewรถhnlich gehbehindert 100 % Befreiung Nutzung durch den Betroffenen
G Gehbehindert 50 % ErmรครŸigung Verzicht auf Wertmarke
Gl Gehรถrlos 50 % ErmรครŸigung Verzicht auf Wertmarke

Achtung: Wann entfรคllt die Kfz-Steuerbefreiung?

Die Kfz-Steuerbefreiung soll das Leben der schwerbehinderten Menschen erleichtern und ihre Mobilitรคt fรถrdern. Doch es gibt klare Regelungen, wann diese Vergรผnstigung nicht mehr gilt. Insbesondere ist die Steuerbefreiung nicht zulรคssig, wenn:

  • Das Fahrzeug durch andere Personen genutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Behinderung des Fahrzeughalters stehen.
  • Das Fahrzeug fรผr gewerbliche oder berufliche Zwecke eingesetzt wird, die รผber die Bedรผrfnisse des schwerbehinderten Halters hinausgehen.

GemรครŸ ยง 3a Abs. 3 KraftStG heiรŸt es hierzu:

โ€žDie Steuervergรผnstigung entfรคllt, wenn das Fahrzeug zur Befรถrderung von Gรผtern (ausgenommen Handgepรคck), zur entgeltlichen Befรถrderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbefรถrderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsfรผhrung der behinderten Personen stehen.โ€œ

Darรผber hinaus sollten Fahrzeughalter darauf achten, dass die Angaben zu ihrer Behinderung korrekt und vollstรคndig dokumentiert sind. Wird die Steuerbefreiung missbrรคuchlich beantragt oder das Fahrzeug entgegen der Vorschriften genutzt, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden.