Statt Bürgergeld: Verfassungsgericht stoppt Grundeinkommen

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Das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ darf nicht wie beantragt durchgeführt werden. In der vorgeschlagenen Form verstößt es gegen höherrangiges Recht, urteilte am Mittwoch, 12. Juli 2023, das Hamburgische Verfassungsgericht (Az.: HVerfG 12/20).

Es fehle zwar nicht an der Zuständigkeit des Landes, aber der vorgeschlagene Gesetzentwurf sei „nicht hinreichend bestimmt“, um eine dem Demokratieprinzip genügende Abstimmung zu ermöglichen.

Initiative hatte 10.000 Unterschriften gesammelt

Eine Volksinitiative hatte im Frühjahr 2020 über 10.000 Unterschriften für einen Gesetzentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“ gesammelt. Der Gesetzentwurf fand jedoch keine Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft. Daraufhin beantragten die Initiatoren im September 2020 ein Volksbegehren.

Der Hamburger Senat lehnte dies ab. Für die „öffentliche Fürsorge“ sei allein der Bund zuständig. Die veranschlagten Kosten von 40 Millionen Euro seien zu niedrig angesetzt und sprengten zudem den Rahmen, über den in einem Volksentscheid entschieden werden könne.

Verfassungsgerichtshof stoppt Volksbegehren zum Grundeinkommen

Dem ist das Hamburgische Verfassungsgericht mit seinem einstimmigen Urteil nun im Ergebnis gefolgt. In einem wichtigen Punkt wies es jedoch die Argumente des Hamburger Senats zurück. Zwar sei die „öffentliche Fürsorge“ Bundesangelegenheit, das Bundesrecht lasse aber Modellversuche zur Weiterentwicklung des Sozialsystems zu. Es stehe daher einem Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen nicht grundsätzlich entgegen.

Gesetz zum vorgeschlagenen Modellversuch „nicht hinreichend klar gefasst“

Hier scheitert die beantragte Volksinitiative aber daran, „dass der vorgelegte Entwurf nicht klar genug gefasst ist“, um dem Demokratieprinzip zu genügen.

„Die Abstimmenden müssen erkennen können, ob der als Ziel des Modellversuchs formulierte Erkenntnisgewinn mit der vorgeschlagenen Regelung erreicht werden kann“, forderten die Hamburger Verfassungsrichter. „Widersprüche und Lücken“ im Gesetzentwurf ließen dies nicht zu.

So werde der Eindruck erweckt, das Grundeinkommen werde „bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung“ an die Teilnehmer ausgezahlt. Andere Einkommen müssten jedoch geprüft und teilweise angerechnet werden. Auch fehlten Regelungen zu den „wesentlichen Schnittstellen zu anderen Gesetzen“, etwa zur Zwangsvollstreckung. Und es sei offen, ob und wie die Preissteigerung seit 2020 berücksichtigt werden solle.

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Ziel der Initiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ ist ein wissenschaftlicher Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens.

2000 Menschen sollten ein Bedingungsloses Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung erhalten

Dazu sollen insgesamt mindestens 2.000 Personen in verschiedenen Gruppen drei Jahre lang ein monatliches Einkommen vom Staat erhalten. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf soll dies nicht wie beim Bürgergeld „bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung“ erfolgen, allerdings sollen andere Einkommen zumindest teilweise angerechnet werden. mwo/fle

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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