Bürgergeld: Rückzahlung von Jobcenter-Darlehen – Hier läuft vieles immer wieder schief

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Das Jobcenter gewährt Darlehen z.B. für die Mietkaution, die defekte Waschmaschine oder auch Stromschulden. Doch wie kommt das Jobcenter an sein Geld? Worauf müssen sich Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld einstellen? Denn immer wieder geht etwas schief – meist zu Lasten der Leistungsberechtigten.

Während des Bürgergeld-Bezugs

  1. Darlehen dürfen ausschließlich per Aufrechnung zurückgefordert werden. Die teilweise verbreiteten Rückzahlungsvereinbarungen mit denen 2.-4. umgangen werden sollen, haben keine gesetzliche Grundlage.
  2. Aufrechnung mit 5% des Regelbedarfs (bis 30.6.23: 10%)
    Das sind im Jahr 2023:
    – 25,10€ (50,20€) bei Alleinstehenden,
    – 22,55€ (45,10€) bei Partner in der BG und
    – 20,10€ (40,20€)bei 18-24jährigen im Haushalt der Eltern
  3. Nur ein Darlehen auf einmal!
    Es ist nicht zulässig, mehr als ein Darlehen gleichzeitig aufgerechnet werden. Wird bereits ein Darlehen aufgerechnet, muss das nächste “warten”. Gleichzeitige Aufrechnungen aus Überzahlungen oder eine Sanktion sind aber möglich.
  4. Werden schon Rückforderungen / Sanktionen mit mehr als 20% aufgerechnet, darf nicht zusätzlich ein Darlehen aufgerechnet werden.
  5. Nur beim Darlehesnehmer darf aufgerechnet werden. Es ist daher wichtig, wer das Darlehen vom Jobcenter bekommt. Das kann einer oder mehrere sein. Wenn nur eine Person drin steht, darf auch nur bei dieser aufgerechnet werden.
  6. Ein Erlass ist möglich:
    Das Jobcenter hat die Möglichkeit Forderungen nach §44 SGB II zu erlassen, wenn die Rückforderung unbillig wäre oder eine besondere Härte darstellt. Bis über den Antrag darüber entschieden wurde, darf nicht aufgerechnet werden.

Nach dem Bürgergeld-Leistungsbezug

Gelingt es aus dem SGB II auszusteigen (auch mit anderen Sozialleistungen wie Wohngeld + Kinderzuschlag), werden die Darlehen sofort fällig. Danach können freie Vereinbarungen mit dem Jobcenter über Raten getroffen werden, um beispielsweise eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Bei “Rückkehr” in den Bürgergeld-Leistungsbezug

Sollte jemand, der seine Hilfebedürftigkeit überwunden hat, wieder in den Bürgergeld-Leistungsbezug kommen, gelten nicht mehr die Vereinbarungen, sondern die oben genannten Regelungen.

Rechtsgrundlagen

Twitter

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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