BA beschließt Vier-Augen-Prinzip bei Leistungsgewährung
19.01.2015
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt seit dem 18. August 2014 stufenweise ihre Software auf „Allegro“ um. Mit dem neuen System soll angeblich "die Bearbeitung von Hartz IV-Anträgen schneller und unkomplizierter" erfolgen. Im Zuge der Softwareumstellung hat die BA ein sog. "Vier-Augen-Prinzip" zum 1. Januar 2015 bei der Leistungserbringung eingeführt. Jede Änderung bedarf damit eines weiteren Sachbearbeiters. Ein Mehraufwand, der erhebliche Zahlungsverzögerung zur Folge hat, mahnt der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé.
Seit Januar setzt die BA zwei Sachbearbeiter für jeden Sachverhalt im Rahmen der Leistungserbringung ein
„Im Zuge der Einführung des generellen Vier-Augen-Prinzips in den IT-Fachverfahren für die Leistungserbringung nach dem SGB II (A2LL und ALLEGRO) ab dem 1. Januar 2015, ergeben sich Mehraufwände in den Leistungsbereichen der gemeinsamen Einrichtungen“, heißt es in der entsprechenden Dienstanweisung der BA (HEGA 12/14 – 14). „Dieser Mehraufwand variiert in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad (leichter, mittlerer oder schwerer Sachverhalt) der Fallkonstellationen, der zu unterschiedlich hohen zusätzlichen Prüfaufwänden führt.“ Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand bewältigen zu können, stehen den gemeinsamen Einrichtungen „bis zu 400 befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Befristungsobergrenze zur Verfügung“, informiert die BA.
Dennoch kommt es derzeit zu beträchtlichen Zahlungsverzögerungen. So müssen Hartz IV in Kassel teilweise mehrere Wochen auf Änderungsbescheide und somit auf ihr Geld warten, weil die Softwareumstellung und zudem ein hoher Krankenstand zu erheblichen Personalengpässen führen. „Weg mit dem blödsinnigen Vier-Augen-Prinzip bei der SGB II-Leistungsgewährung“, fordert Thomé zurecht. Die bundesweite Umstellung auf Allegro soll noch bis Juni diesen Jahres dauern. (ag)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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