So unterschiedlich sind Bürgergeld-Bezieher

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Die Gründe für den Bezug von Bürgergeld sind vielfältig. Nicht alle Bezieher sind arbeitslos oder arbeitsfähig, auch wenn dieses Bild durch die Politik und Medien immer wieder so gezeichnet wird.

Zudem befinden sich nicht wenige Betroffene in Maßnahmen wie Umschulung oder Ausbildung. Trotzdem werden alle Bürgergeldbezieher immer wieder als einheitliche Gruppe dargestellt. Das ist nicht richtig.

Wie viele Menschen bezogenBürgergeld-Leistungen?

Im letzten Jahr bezogen laut “Statista” rund 3,9 Millionen (3.895.260) Menschen Leistungen nach dem SGB II.

Im Jahr 2015 waren es noch über 4,5 Millionen Menschen, die in Deutschland Hartz-IV-Leistungen bezogen. Seit 2017 ist die Zahl der Leistungsberechtigten kontinuierlich gesunken.

In welche unterschiedlichen Gruppen teilen sich Bürgergeld-Bezieher auf?

Die folgende Statistik zeigt die Verteilung der Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld (früher Hartz IV) beziehen. Sie gliedert sich in verschiedene Gruppen.

Laut Auswertungen waren im November 2022:

  • rund 42 Prozent der SGB II-Bezieher arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigt.
  • 13 Prozent der Leistungsberechtigten befinden sich in einer “arbeitsmarktpolitischen Maßnahme”, zum Beispiel einem Ein-Euro-Job
  • 12 Prozent müssen mit dem heutigen Bürgergeld aufstocken, weil der Lohn aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu erreichen
  • 10 Prozent gehen zur Schule, studieren oder befinden sich in einer ungeförderten Ausbildung
  • 7 Prozent sind z.B. wegen Krankheit vorübergehend nicht erwerbsfähig.
  • 7 Prozent stehen dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung, weil sie Kinder betreuen und erziehen müssen. Hier sind insbesondere Alleinerziehende betroffen
  • 4 Prozent unterliegen einer Sonderregelung (58er-Regelung)
  • Weitere 5 Prozent haben sonstige Gründe oder der Hintergrund ist unbekannt

Alle Daten in der Übersicht

Statistik: Hartz IV: Verteilung der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II nach Gruppen im November 2022 | Statista
Quelle: Statista

Hartz IV bzw. Bürgergeld konnten alle Anspruchsberechtigten im Alter von 15 bis 67 Jahren beziehen. Sozialgeld konnten Anspruchsberechtigte erhalten, die nicht erwerbsfähig waren, aber mit mindestens einer Person in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft lebten, in der ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter wohnte.