Wรคhrend des Bezugs von Krankengeld ist der Ablauf klar geregelt: Die Krankmeldung wird sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber geschickt.
Doch was passiert, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist? An wen muss die Krankmeldung nun gesendet werden?
Diese Frage beschรคftigt viele Betroffene, insbesondere im รbergang von Krankengeld zu Arbeitslosengeld.
Wer erhรคlt die Krankmeldung nach Auslaufen des Krankengeldes?
Die Krankenkasse
Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, endet auch das Interesse der Krankenkasse an weiteren Krankmeldungen. Obwohl die Krankenversicherung durch die Arbeitsagentur weiterhin gesichert ist, spielt die Krankmeldung fรผr die Krankenkasse keine Rolle mehr.
Dies liegt daran, dass kein Krankengeld mehr gezahlt wird.
Versicherte mรผssen sich daher keine Gedanken mehr machen, ihre Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse zu senden.
Der Arbeitgeber
Auch wenn der Arbeitgeber nach wie vor ein arbeitsrechtliches Anrecht auf die Krankmeldung hat, ist dies in der Praxis oft anders.
Viele Arbeitgeber zeigen wenig Interesse daran, weiterhin Krankmeldungen zu erhalten, wenn sie keine Lohnfortzahlungen mehr leisten.
Christian Schultz vom Sozialverband SOVD Deutschland empfiehlt, in der Personalabteilung nachzufragen, ob die Einreichung der Krankmeldung weiterhin erforderlich ist.
Hรคufig kann man sich diesen Schritt sparen, was zumindest einen kleinen bรผrokratischen Aufwand reduziert.
Lesen Sie auch:
Die Arbeitsagentur
Hier wird es kompliziert. Juristisch betrachtet, benรถtigt die Arbeitsagentur nach der Aussteuerung die Krankmeldung.
Doch aus praktischer Sicht rรคt Christian Schultz davon ab, diese tatsรคchlich einzureichen. Der Grund: Wenn die Arbeitsagentur erfรคhrt, dass eine Person weiterhin krankgeschrieben ist, wird sie mรถglicherweise die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen.
Denn in den Augen der Agentur steht der Betroffene dann nicht mehr fรผr die Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung.
Warum die Arbeitsagentur die Krankmeldung nicht sehen sollte
Die Praxis zeigt, dass die Arbeitsagentur bei Vorlage einer Krankmeldung schnell die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen kann.
Dies kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen fรผr die Betroffenen haben. Daher lautet der Rat, die Krankmeldung nicht bei der Arbeitsagentur einzureichen, um sicherzustellen, dass das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Dies gilt besonders, wenn man Arbeitslosengeld nicht im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung erhรคlt und somit der Vermittlung zur Verfรผgung stehen muss.
Fazit
Nach dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Krankmeldungen nicht mehr an die Krankenkasse gesendet werden, da diese dafรผr keine Relevanz mehr hat.
Beim Arbeitgeber sollte man sich erkundigen, ob die Einreichung weiterhin nรถtig ist. Besonders kritisch ist die Situation bei der Arbeitsagentur: Um sicherzustellen, dass das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird, sollte die Krankmeldung dort nicht eingereicht werden.