Krankengeld: Wer bekommt nach der Aussteuerung die Krankmeldung?

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Während des Bezugs von Krankengeld ist der Ablauf klar geregelt: Die Krankmeldung wird sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber geschickt.

Doch was passiert, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist? An wen muss die Krankmeldung nun gesendet werden?

Diese Frage beschäftigt viele Betroffene, insbesondere im Übergang von Krankengeld zu Arbeitslosengeld.

Wer erhält die Krankmeldung nach Auslaufen des Krankengeldes?

Die Krankenkasse

Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, endet auch das Interesse der Krankenkasse an weiteren Krankmeldungen. Obwohl die Krankenversicherung durch die Arbeitsagentur weiterhin gesichert ist, spielt die Krankmeldung für die Krankenkasse keine Rolle mehr.

Dies liegt daran, dass kein Krankengeld mehr gezahlt wird.

Versicherte müssen sich daher keine Gedanken mehr machen, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse zu senden.

Der Arbeitgeber

Auch wenn der Arbeitgeber nach wie vor ein arbeitsrechtliches Anrecht auf die Krankmeldung hat, ist dies in der Praxis oft anders.

Viele Arbeitgeber zeigen wenig Interesse daran, weiterhin Krankmeldungen zu erhalten, wenn sie keine Lohnfortzahlungen mehr leisten.

Christian Schultz vom Sozialverband SOVD Deutschland empfiehlt, in der Personalabteilung nachzufragen, ob die Einreichung der Krankmeldung weiterhin erforderlich ist.

Häufig kann man sich diesen Schritt sparen, was zumindest einen kleinen bürokratischen Aufwand reduziert.

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Die Arbeitsagentur

Hier wird es kompliziert. Juristisch betrachtet, benötigt die Arbeitsagentur nach der Aussteuerung die Krankmeldung.

Doch aus praktischer Sicht rät Christian Schultz davon ab, diese tatsächlich einzureichen. Der Grund: Wenn die Arbeitsagentur erfährt, dass eine Person weiterhin krankgeschrieben ist, wird sie möglicherweise die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen.

Denn in den Augen der Agentur steht der Betroffene dann nicht mehr für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Warum die Arbeitsagentur die Krankmeldung nicht sehen sollte

Die Praxis zeigt, dass die Arbeitsagentur bei Vorlage einer Krankmeldung schnell die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen kann.

Dies kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für die Betroffenen haben. Daher lautet der Rat, die Krankmeldung nicht bei der Arbeitsagentur einzureichen, um sicherzustellen, dass das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Dies gilt besonders, wenn man Arbeitslosengeld nicht im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung erhält und somit der Vermittlung zur Verfügung stehen muss.

Fazit

Nach dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Krankmeldungen nicht mehr an die Krankenkasse gesendet werden, da diese dafür keine Relevanz mehr hat.

Beim Arbeitgeber sollte man sich erkundigen, ob die Einreichung weiterhin nötig ist. Besonders kritisch ist die Situation bei der Arbeitsagentur: Um sicherzustellen, dass das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird, sollte die Krankmeldung dort nicht eingereicht werden.