Nichts ist vergessen: Die größten Skandale der Bundesagentur für Arbeit
23.11.2017
Seit Bestehen der Bundesagentur für Arbeit kommt es beinahe jedes Jahr zu handfesten Skandalen. Bei der Flut an wirklichen Unverschämtheiten wird voriges wieder vergessen. Wir haben deshalb eine kleine Liste der BA-Skandale seit Bestehen der Hartz IV "Reformen" zusammengestellt, damit nichts in Vergessenheit gerät. Die Liste ist nicht vollständig und kann am Ende der Seite gern ergänzt werden.
2002
Am 22.08.2002 gab der damalige Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster in einer Pressemitteilung bekannt, dass für den Umbau seiner Behörde ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt werde. Der Umbauprozess werde „in seinem Kern“ solange dauern. Die Bundesanstalt soll künftig den Namen „Bundesagentur für Arbeit“ tragen, näher mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und sich mehr als Dienstleister verstehen. Damit solle die aktive Entwicklung hin zu einer Dienstleistungseinrichtung hervorgehoben werden. Die Bezeichnung „Anstalt“ betone eher Verwaltung und „Obrigkeitsstaat“.
2003
Im April 2003 wurde Florian Gerster der Luxusumbau der Nürnberger Chefetage vorgeworfen. 2,6 Millionen Euro kostete das Projekt. Es umfasste nicht nur die Chefetage, sondern auch die Räume für die allmonatliche Pressekonferenz. Man hatte den Eindruck, dass der Bau das Symbol für den neuen Status von Florian Gerster war. Er überzog aber deutlich, als er einen 1,3 Millionendeal mit dem Beratervertrag mit der Berliner “WMP Eurocom” ohne Ausschreibung einfädelte. Ebenfalls aus Mitteln der Arbeitslosenkasse.
Anschließend wurden Verträge mit fünf Beraterfirmen und einem Gesamtvolumen von 38 Millionen Euro bekannt. Es wurden auch Vorwürfe laut, er solle veranlasst haben, dass interne Protokolle der Behörde verfälscht wurden, um die Affäre zu vertuschen. Dann war Florian Gerster nicht mehr als Vorstandsvorsitzende zu halten.
Allerdings: Nach seiner Entlassung bezog Gerster immer noch Zahlungen aus seiner Tätigkeit bei der Bundesagentur. Dies hatte er sich schon frühzeitig vertraglich entsprechend zusichern lassen.
2004
Bei der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken im Jahr 2004 war sogar der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Wegen rückläufiger Vermittlungsquoten stand die Arbeitsverwaltung unter Druck. Die neu benannte Agentur bekam den Auftrag, den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt zu beschleunigen und passgenauer zu organisieren.
Im gleichen Jahr wurde die Bundesagentur für Arbeit bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises Big Brother Awards in der Kategorie – Behörden und Verwaltung – ausgezeichnet, die Gründe dafür wurden in der Laudatio genannt:
„wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG 2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden von sämtlichen Arbeitsagenturen.“
2005
Es kam der Vorwurf auf, dass laut internen Weisungen, Termine von Beschäftigten mit zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug (Aufstocker) absichtlich unpassend zu legen, um die Sanktionsquote erhöhen zu können.
2009
Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte im August, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft wird, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik und verursachen zudem weniger Kosten für die Agentur. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Monitor verwies noch darauf, dass die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008 angestiegen ist.
2009
In den fachliche Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II erlaubt die Bundesbehörde u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen. Damit setzt die Behörde ein deutliches Zeichen und will künftig als Polizei gegen Hartz IV Betroffene fungieren. Die BA gibt dabei genaue Anweisungen, wie "Sozialfahnder" Kinder und Nachbarn befragen und den Leistungsbezieher observieren sollen. Auch sollen weitere Dritte wie Banken oder Versicherungen befragt werden, um möglichen Leistungsbetrug aufzudecken. Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und "gegen-hartz.de" werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Das Bundesarbeitsministerium hatte den Übereifer der BA gestoppt und klar gestellt, dass Polizeiaufgaben noch immer Sache der Polizei sind.
2010
Überbezahlte Jobs in der Bundesagentur für Arbeit. In einem Gutachten bemängelt der Bundesrechnungshof Luxus-Vergütungen und interne Jobvergaben ohne öffentliche Ausschreibung. Während Hartz IV Bezieher kaum über die Runden kommen, wurden offenbar in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hundertfach Posten mit exorbitanten Gehältern gezahlt und ohne öffentliche Ausschreibungen vergeben. So wurden teilweise Gehälter gezahlt, die weit über 10.000 Euro monatlich lagen.
2011
Die Hertener Allgemeine berichtete am 01.07.2011: „Um Publikumsverkehr, persönliche Gespräche, Telefonkontakte, Postbearbeitung, das Schreiben von Verfügungen sowie Entscheidungen und deren Umsetzung kümmert sich im Jobcenter (ehemals „Vestische Arbeit“) der sogenannte „Leistungsbereich“. Drei Team-Leiter und 25 weitere Kollegen aus diesem Bereich haben jetzt einen Brandbrief an den Landrat, den Hertener Bürgermeister sowie an die Führungsetagen von Arbeitsagentur und Jobcenter gerichtet, außerdem an die Personalräte der Stadt Herten, der Kreisverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit. In dem Brief stellen die Mitarbeiter klar, dass sie `für alle Tätigkeiten im Bereich Leistungsgewährung nach dem SGB II mit sofortiger Wirkung alle Verantwortung ablehnen`. Will sagen: Sie wollen für die Dinge, die in der Behörde schief laufen, nicht mehr den Kopf hinhalten oder gar haftbar gemacht werden. Und schief läuft offenbar eine Menge: Seit sechseinhalb Jahren bestehe Personalmangel, und das bei immer weiter steigenden Fallzahlen. Die Umsetzung des `Bildungspaketes`, das sozial schwachen Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglichen soll, sei `leider nicht mehr zu bewältigen`. Die 28 Unterzeichner des Briefes verweisen auf 1.950 unbearbeitete Poststücke. Entsprechend würden sich die Beschwerden von Hartz-IV-Empfängern häufen“.
2013
Inge Hannemann war seit 2005 Mitarbeiterin beim Jobcenter Hamburg-Altona. Sie weigerte sich über Monate hinweg, bei Regelverstößen Sanktionen zu verhängen und hatte das Hartz-IV-System öffentlich als unmenschlich und verfassungswidrig kritisiert. Zudem kritisierte sie einige Umgangsweisen mit Beziehern von Arbeitslosengeld II, sowie diesbezügliche Vorgaben im Jobcenter. Das alles war ihrem Arbeitgeber zu viel, sie wurde im April 2013 mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot. Dagegen klagte sie vor dem Hamburger Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung. Der Eilantrag Hannemanns auf Weiterbeschäftigung wurde vom Arbeitsgericht am 30. Juli 2013 abgewiesen.
Das Jobcenter Hamburg wurde in einer Online-Petition aufgefordert, die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen Inge Hannemann aufzuheben, über 16.000 Menschen unterstützten die Petition. Sie war die erste Mitarbeiterin eines deutschen Jobcenters, die in der Öffentlichkeit sich kritisch gegen die Arbeitsmarktpolitik der Agenda 2010 aussprach. Die Bundesagentur für Arbeit erklärte, noch während des laufenden arbeitsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Presse, dass es die behaupteten Missstände nicht gebe und Frau Hannemann tausende Mitarbeiter in den Jobcentern gefährde. Inge Hannemann widersprach dem, denn sie kann ihre Kritik mit Dokumenten belegen. Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat im April 2014 ihre Klage auf Weiterbeschäftigung als Arbeitsvermittlerin wegen Formfehler abgewiesen.
Am 23. Oktober 2013 reichte sie die Petition “Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)” ein und am 16.12.2013 hatte sie die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt, damit die Petition behandelt werden kann. In der Sitzung des Petitionsausschusses am 17.03.2014 wurde dann ein Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II von der Bundesregierung abgelehnt.
2013
In seiner Sendung im Juli berichtete Monitor über die unzureichende Prüfung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung. Für 18.500 Leiharbeitsfirmen seien nur 55 Prüfer der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sanktionen oder Auflagen gab es auch bei mehrfachen Verstößen nicht.
2013
Harald Thomé, ein deutschlandweit anerkannter und bekannter Dozent für Sozialrecht und Mitherausgeber des „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“, hat auf seiner Homepage mehr als 150 Telefonlisten zusammengetragen und damit Betroffenen die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter ermöglicht. Doch was in den Verwaltungen der Kommunen, Ministerien und Behörden selbstverständlich ist, wird ausgerechnet bei Existenzsicherungsbehörden zum Problem.
2014
In seinem Newsletter vom 08.01.2014 schreibt Harald Thomé, dass er das rechtliche und finanzielle Risiko der Veröffentlichung von Telefonlisten nicht mehr tragen kann: „Gleichzeitig haben mich, unter Androhung von rechtlichen Schritten, in zehn Fällen Jobcenter selbst aufgefordert, die Telefonlisten aus dem Netz zu entfernen… In vier Fällen konnte das ohne große Auseinandersetzungen geklärt werden, in drei Fällen habe ich die Listen aus dem Netz genommen, in einem Fall – gegenüber dem Jobcenter Delmenhorst – habe ich mich gegen die Unterlassungsandrohung gewehrt und es wurde im Ergebnis eine modifizierte Liste ohne Vornamen ins Netz gestellt. Aktuell laufen von zwei Jobcentern Aufforderungen, die Listen aus dem Netz zu nehmen. Im härteren Fall wurde vom Jobcenter Berlin Spandau mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 angedroht, dass zur Vermeidung von über 500 Einzelanträgen auf Unterlassung durch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter des Jobcenters angeraten wird, die Liste aus dem Netz zu nehmen. Auf Deutsch: Eine Unterlassungsverfügung zieht im Fall des Unterliegens einen Prozess- und Anwaltskosten im Wert von rund 800 € nach sich – mal 500 Fälle macht das rund 400.000 €.“
2014
Anfang Januar 2014 wird bekannt, dass unbeachtet seit Monaten eine Studie der Bundesagentur für Arbeit im Netz steht, die brisante Daten zur psychosozialen Lage der rund 4,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld 2 enthält. Die Studie zeigt auch auf, dass der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger nicht einmal ansatzweise gedeckt wird. So haben 25 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger, also mehr als eine Million Menschen Schuldenprobleme. 2011 erhielten aber nur 34.000 eine Schuldnerberatung. Ähnlich sieht es beim Thema Sucht aus: Vorsichtig geschätzt hat laut der Studie etwa jeder zehnte erwerbsfähige Hilfe-Bezieher, das sind mehr als 400.000, ein Suchtproblem. Eine Beratung erhielten 2011 nicht einmal 10.000. Außerdem geht die Studie davon aus, dass knapp eine Million der 4,3 Millionen Grundsicherungs-Empfänger psychosoziale Probleme haben. Eine Betreuung erhielten 2011 nur 19.000 Menschen.
2014
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) fragt in einer Kurzmitteilung am 27.01.2014: „Nach 327 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr könnten im Verlauf des Haushaltsjahres 2014 von den 303 Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen (gE) insgesamt bis zu 450 Millionen Euro der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „SGB II- Eingliederungsleistungen“/EGL) gesperrt und in deren Verwaltungskostenbudgets umgeschichtet werden – bis zu 450 Millionen Euro der knapp 2,6 Milliarden Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen dieser 303 (von insgesamt 408) Jobcenter. Diesen 303 Jobcentern gE werden nach gegenwärtigem Stand rechnerisch voraussichtlich etwa 3,6 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zugewiesen, davon etwa 3,0 Milliarden Euro vom Bund, der lediglich 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter zu tragen hat… Die Verwaltungskostenbudgets bleiben weitgehend geheim, oder es werden sogar die tatsächlichen Ausgaben verzerrt dargestellt, indem man den kommunalen Finanzierungsanteil (15,2 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten `vergisst´”…
2014
In einer internen Veranstaltung werden Sanktionsquoten definiert, die einzuhalten sind. Jobcenter-Chefs werden dazu angehalten, die Straf-Quoten zu erhöhen. Ein verfassungsrechtlicher Skandal, wenn man bedenkt, dass es hierbei vor allem um die Strafen als solches gehen und nicht um die Betroffenen selbst.Hinweise, dass es diese Quoten gibt, existieren zuhauf. Trotz Beweise, die der Gegen-Hartz.de Redaktion vorlagen, dementiert die Behörde.
2015
Die BA lässt ein Online-Tool entwickeln, um Hartz IV Bezieher u.a. bei Facebook auszuspionieren. BA-Sprecherin Frauke Wille teilte gegenüber „Junge Welt“ mit, dass unter anderem Foren, Blogs und soziale Netzwerken durchforstet werden sollen. Insbesondere „aktuelle Diskussionsthemen mit Bezug auf die BA“ sollen dabei im Fokus stehen. Und wieder einmal betätigt sich die Behörde als Spionageamt.
In den vergangenen Jahren war es nur noch auf dem Rechtsweg möglich, Informationen von der Arbeitsverwaltung zu bekommen. Einzelpersonen oder Erwerbsloseninitiativen müssen auf die Herausgabe von Arbeitsanweisungen und Richtlinien regelmäßige klagen, um Rechtssicherheit für die Erwerbslosen – seit 2005 werden sie „Kunden“ genannt – zu erhalten.
2015
Die BA sucht öffentlich nach Streikbrechern. Die Bundesbehörde wollte somit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen helfen, einen Streik zu brechen. Laut § 320, Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch besteht eine Streikanzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Nach Veröffentlichung durch "Gegen-Hartz" musste die BA die Stellenanzeige wieder zurücknehmen.
2017
Nach 7 Jahren Entwicklung und 60 Millionen Kosten wird eine Eingabesoftware wieder eingestellt. Damit die Arbeit der Sachbearbeiter sage und schreibe 2 Minuten verkürzt wird, hat die Bundesagentur für Arbeit eine 60 Millionen teure Software gekauft. Und weil diese dann nicht funktionierte, wurde das Programm eingestellt, da es sich dann doch als untauglich erwies. Das Geld ist aber dennoch weg. Neben hohen Gehältern und aufgeblähten Behörden wurden in den letzten 5 Jahren etwa 4,5 Milliarden Euro allein für Entwicklung und Betrieb im Bereich IT ausgegeben. Während bei Hartz IV Beziehern jeder Cent drei mal umgedreht wird, werden hier die Millionen geradezu aus dem Fenster geworfen.
Bild: oneinchpunch-fotolia
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