Schwerbehinderung: Was gilt für Mehrarbeit und Nachtarbeit?

Lesedauer 2 Minuten

Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz beanspruchen. Diese reichen von zusätzlichen Urlaubstagen über eine angepasste Gestaltung Ihrer Arbeitsstelle bis zur Möglichkeit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wie sieht es mit Mehr- und Nachtarbeit aus? Welche Arbeit müssen Sie leisten, welche Arbeit dürfen Sie leisten und gibt es auch Arbeiten, die Sie nicht ausüben dürfen?

Was bedeutet Mehrarbeit?

Der Paragraf 207 des Sozialgesetzbuchs IX definiert Mehrarbeit als die Beschäftigung, die über die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag hinausgeht. Dabei handelt es sich nicht notwendig um Überstunden. Denn Überstunden sind die Stunden, die Sie über die Arbeitszeit hinaus ausüben, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Wenn Sie per Arbeitsvertrag sechs Stunden pro Tag arbeiten, und Sie sind zeitweise acht Stunden täglich, dann sind das jeweils zwei Überstunden. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrarbeit.

Keine Mehrarbeit bei Schwerbehinderung – auf Antrag

Zu den Nachteilsausgleichen bei einer Schwerbehinderung gehört, dass Sie sich auf Antrag beim Arbeitgeber von Mehrarbeit freistellen lassen können. Sie müssen dies also Ihrem Arbeitgeber mitteilen, entweder schriftlich oder mündlich.

Dürfen Sie Mehrarbeit leisten?

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen also nicht gegen Ihren Willen Mehrarbeit aufbürden. Heißt das jetzt umgekehrt, dass Sie keine Mehrarbeit ausüben dürfen? Nein, das bedeutet es nicht. Wenn Sie Mehrarbeit leisten wollen, dann können Sie das auch als Mensch mit Schwerbehinderung tun. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Was gilt bei Bereitschaftsdienst?

Mehrarbeit ist jede Arbeitszeit, die über die tägliche gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinausgeht. Dies umfasst auch Bereitschaftsdienste, und auch bei diesen können Sie Mehrarbeit ablehnen.

Ihnen dürfen keine Nachteile entstehen

Die Möglichkeit, sich von Mehrarbeit befreien zu lassen, ist für Sie als Mensch mit Schwerbehinderung ein Nachteilsausgleich für Ihre Einschränkungen. Daraus darf Ihnen kein Nachteil entstehen, zum Beispiel, indem es sich negativ auf Ihre innerbetriebliche Beförderung auswirkt.

Dürfen Sie Nachtarbeit verweigern?

Einen der Mehrarbeit entsprechenden Nachteilsausgleich gibt es bei Nachtarbeit nicht. Sie haben als Mensch mit Schwerbehinderung also kein grundsätzliches Recht, Nachtarbeit abzulehnen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie bei jeder Schwerbehinderung und jeder dieser zugrunde liegenden Einschränkung zur Nachtarbeit verpflichtet werden können.

Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Denn laut Paragraf 164 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches IX hat der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten mit Schwerbehinderung besondere Pflichten.

Das kann in Ihrem speziellen Fall bedeuten, dass Nachtarbeit für Sie unzumutbar ist. Dabei geht es jedoch nicht um einen generellen Anspruch, sondern hier entscheidet vielmehr der Einzelfall.

Wie sieht es mit Wochenendarbeit aus?

Bei Wochenendarbeit gelten ähnliche Regelungen wie bei der Nachtarbeit. Grundsätzlich gibt es keinen Nachteilsausgleich, auf sich Menschen mit Schwerbehinderung berufen können, um Nachtarbeit abzulehnen.

Allerdings gelten auch hier die besonderen Pflichten des Arbeitgebers. Sie müssen also als Mensch mit Schwerbehinderung darlegen und auch belegen, warum die mit Wochenendarbeit verbundenen Belastungen für Sie unzumutbar sind.