Viele wollen gern bereits mit 63 in Rente gehen. Nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit früher auszusteigen, klingt verlockend – doch der Preis dafür sind dauerhafte Kürzungen. Zugleich verdichtet sich die politische Debatte um zusätzliche Einschnitte.
Inhaltsverzeichnis
Warum es bei der Rente ab 63 überhaupt Abschläge gibt
Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechselt, beansprucht die gesetzliche Rente länger. Um diese verlängerte Bezugsdauer auszugleichen, schreibt das Rentenrecht einen pauschalen Abzug vor.
Die Regeln sind simpel und wirksam: Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze liegt, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Die Minderung summiert sich und gilt lebenslang. Wer also um vier Jahre – das entspricht 48 Monaten – vorzieht, landet beim Maximalwert von 14,4 Prozent weniger Rente. Dieser Abschlag wird nicht später zurückgenommen und wirkt auf jede spätere Rentenanpassung fort.
Die aktuelle Lage 2025: Wie hoch sind die Kürzungen ab 63?
Das reguläre Rentenalter steigt seit Jahren stufenweise an und liegt für die meisten künftigen Ruheständler bereits jenseits von 66 Jahren. Für den Jahrgang 1962, der 2025 mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, beträgt die Regelaltersgrenze 66 Jahre und 8 Monate.
Zwischen 63 und 66 Jahren plus acht Monaten liegen 44 Monate. Multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 13,2 Prozent.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Größenordnung: Bei einer regulären Monatsrente von 1.631 Euro reduziert ein Start mit 63 die Zahlung auf rund 1.416 Euro – die Kürzung beläuft sich auf etwa 215 Euro pro Monat und begleitet die Rente dauerhaft.
Für die nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich die Minderung weiter, weil die Regelaltersgrenze weiter ansteigt.
Wer 1963 geboren ist und mit 63 beginnt, liegt 46 Monate vor der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten und muss daher 13,8 Prozent Abzug einkalkulieren.
Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren; ein Start mit 63 bedeutet dann 48 Monate Vorzug mit einem Abschlag von 14,4 Prozent.
Wer die „echte“ Rente mit 63 ohne Abschläge noch erhält
Die landläufig sogenannte „Rente mit 63“ meinte ursprünglich die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. Diese Regelung existiert weiterhin, doch die dafür maßgebliche Altersgrenze ist für jüngere Jahrgänge angehoben worden.
Für Neurentnerinnen und Neurentner ab Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente erst ab 65 möglich, nicht mehr mit 63. In der Praxis bedeutet das:
Eine vollständig abschlagsfreie Rente exakt ab dem 63. Geburtstag ist heute nur noch für ältere Jahrgänge erreichbar, die bereits in den vergangenen Jahren diese Voraussetzungen erfüllt haben. Für alle anderen bleibt ein vorgezogener Ruhestand grundsätzlich möglich, er ist jedoch untrennbar mit permanenten Abschlägen verbunden.
Abschläge bei der Rente mit 63
Geburtsjahr | Abschlag bei Rente ab 63 |
---|---|
1947 | 7,5 % |
1948 | 7,8 % |
1949 | 8,1 % |
1950 | 8,4 % |
1951 | 8,7 % |
1952 | 9,0 % |
1953 | 9,3 % |
1954 | 9,6 % |
1955 | 9,9 % |
1956 | 10,2 % |
1957 | 10,5 % |
1958 | 10,8 % |
1959 | 11,4 % |
1960 | 12,0 % |
1961 | 12,6 % |
1962 | 13,2 % |
1963 | 13,8 % |
1964 | 14,4 % |
1965 | 14,4 % |
1966 | 14,4 % |
1967 | 14,4 % |
1968 | 14,4 % |
1969 | 14,4 % |
1970 | 14,4 % |
Hinweis: Grundlage ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze (1947–1958 +1 Monat pro Jahr bis 66; 1959–1964 +2 Monate pro Jahr bis 67) und der gesetzliche Abschlag von 0,3 % je vorgezogenem Monat.
Drohen höhere Abschläge?
Angesichts demografischer Belastungen und knapper Rentenkassen ist die Frühverrentung erneut in den Fokus von Politik und Fachwelt gerückt. In Gutachten und Diskussionspapieren wird vorgeschlagen, die Kürzungssätze spürbar anzuheben, etwa auf fünf bis sechs Prozent pro Vorzugsjahr. Umgerechnet wären das rund 0,42 bis 0,5 Prozent pro Monat und damit nahezu eine Verdoppelung der heutigen Abschläge.
Ein solches Vorgehen würde die „Rente ab 63“ deutlich unattraktiver machen, den Anreiz zum frühen Ausstieg dämpfen und das Rentensystem kurzfristig finanziell entlasten.
Maßgeblich ist jedoch der Gesetzgeber. Stand heute liegt kein verabschiedetes Gesetz vor, das die Abschläge erhöht. Es handelt sich um eine lebhafte, aber bislang ergebnisoffene Diskussion. Ob und wann Änderungen tatsächlich kommen, ist derzeit offen.
Was die Kürzung im Geldbeutel bedeutet
Abschläge reduzieren nicht nur den monatlichen Auszahlbetrag, sie wirken technisch auf die Entgeltpunkte und damit dauerhaft auf das gesamte Rentenniveau. Das hat zwei Konsequenzen.
Erstens fällt jede spätere Rentenanpassung auf einer niedrigeren Basis aus, weil die Minderung nicht wieder entfällt. Zweitens greifen auf die Bruttorente – unabhängig vom Abschlag – die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer, soweit die persönlichen Freibeträge überschritten werden.
Wer 2025 erstmals eine volle Jahresrente bezieht, muss 83,5 Prozent dieses Betrags versteuern lassen. Wie stark das Netto letztlich sinkt, hängt vom individuellen Steuersatz, von weiteren Einkünften und von Vorsorgeaufwendungen ab.
Eine persönliche Berechnung lohnt sich, denn die Kombination aus Abschlag, Abgaben und Steuer kann die Differenz zwischen „machbar“ und „zu knapp“ ausmachen.
Planung vor dem Schritt: Welche Optionen es gibt
Eine solide Entscheidung stützt sich auf Zahlen. Ausgangspunkt sollte stets die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung sein, weil sie die individuell erworbenen Entgeltpunkte, die voraussichtliche Regelaltersgrenze und die möglichen Abschläge ausweist.
Auf dieser Basis lassen sich Szenarien durchspielen: der sofortige Start mit 63, ein um einige Monate verschobener Eintritt zur Verringerung des Abschlags oder eine überbrückende Erwerbstätigkeit. In Betracht kommt auch eine Teilrente als gleitender Übergang, die finanzielle Sicherheit mit etwas zusätzlicher Zeit im Job verbindet.
Manche Versicherte prüfen zudem Ausgleichszahlungen, um Rentenminderungen teilweise zu kompensieren; auch hier empfiehlt sich eine Beratung, weil Aufwand und Nutzen individuell unterschiedlich ausfallen.
Ergänzend können private Ersparnisse, betriebliche Altersversorgung und eventuelle Abfindungen die Lücke schließen, die ein früherer Rentenstart reißt. Entscheidend ist, den Liquiditätsbedarf realistisch zu beziffern und Reserven für Inflation, Gesundheit und unerwartete Ausgaben einzuplanen.
Überblick Abschlagsregeln 2025
Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten; ein Rentenbeginn mit 63 bedeutet eine Vorverlagerung um 44 Monate und damit eine Kürzung von 13,2 Prozent.
Für den Jahrgang 1963 verschiebt sich die Regelaltersgrenze auf 66 Jahre und zehn Monate, wodurch ein Start mit 63 um 46 Monate vorgezogen wäre – die Rente sinkt entsprechend um 13,8 Prozent.
Ab Jahrgang 1964 ist die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren erreicht; wer hier mit 63 beginnt, zieht um 48 Monate vor und muss den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen. Allen Varianten liegt stets dieselbe Formel zugrunde: 0,3 Prozent Abzug pro Monat des Vorziehens, dauerhaft und ohne spätere Rückabwicklung.
Was Sie jetzt mitnehmen sollten
Noch ist nichts beschlossen, doch die Richtung der Debatte ist eindeutig: Früher in Rente zu gehen, könnte in Zukunft teurer werden. Nach heutigem Stand gilt für einen Start mit 63 im Jahr 2025 ein Abschlag von bis zu 13,2 Prozent; für jüngere Jahrgänge steigt er auf bis zu 14,4 Prozent.
Wer den Schritt plant, sollte die eigene Rentenauskunft prüfen, die Nettoauswirkungen inklusive Steuern und Sozialabgaben durchrechnen und mögliche Alternativen wie eine spätere Antragstellung, eine Teilrente oder Ausgleichszahlungen abwägen.
Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist kostenfrei und hilft, Entscheidungen auf belastbare Zahlen zu stützen. So bleibt der frühere Ruhestand eine bewusste Wahl – nicht das Ergebnis einer Unterschätzung der finanziellen Folgen.