Schwerbehinderung und Rente: Ist ein Renteneintritt mit 63 Jahren ohne Abzüge möglich?

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Schwerbehinderte Menschen haben grundsätzlich die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen als Personen ohne Beeinträchtigung. Doch ist es möglich, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten?

Diese Frage lässt sich durch eine Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der individuellen Voraussetzungen beantworten.

Früherer Renteneintritt für Schwerbehinderte

Der Gesetzgeber ermöglicht es schwerbehinderten Menschen, vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen.

Während das Renteneintrittsalter für Personen ohne Behinderung, die ab 1964 geboren wurden, bei 67 Jahren liegt, dürfen schwerbehinderte Menschen bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Dies stellt eine Erleichterung dar, um den besonderen Belastungen, denen Schwerbehinderte oft ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen.

Regelungen für den Rentenbeginn

Für schwerbehinderte Menschen besteht die Möglichkeit, bereits ab einem Alter von 62 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen. Der Abschlag beträgt pro Monat 0,3 % der Rente, maximal jedoch 10,8 %.

Dieser Abschlag bleibt lebenslang bestehen und wird nicht zurückgenommen, auch wenn das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wird. Die Regelung soll verhindern, dass die Rentenkassen durch frühe Renteneintritte übermäßig belastet werden.

Altersgrenzen und Abschläge im Überblick

Die Altersgrenzen für einen frühzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge werden schrittweise angehoben. Hier ein Überblick:

Für Personen, die zwischen 1952 und 1963 geboren wurden, steigt die Grenze für eine abschlagsfreie Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre.
Für eine Rente mit Abschlägen erhöht sich die Altersgrenze parallel von 60 auf 62 Jahre.

Dies bedeutet konkret:

Jahrgang Rentenbeginn (abschlagsfrei) Rentenbeginn (mit Abschlägen)
1958 64 61
1959 64 Jahre, 2 Monate 61 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate 61 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate 61 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate 61 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate 61 Jahre, 10 Monate
1964 65 62

Definition der Schwerbehinderung

In Deutschland gilt eine Person als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dieser Grad wird vom Versorgungsamt festgestellt und durch einen Schwerbehindertenausweis dokumentiert.

Diese Anerkennung ist wichtig, um die entsprechenden Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Um als schwerbehinderte Person früher in Rente gehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Bedingungen ist die Erfüllung der Mindestversicherungszeit.

Diese beträgt 35 Jahre und schließt verschiedene Versicherungszeiten mit ein:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Krankengeldbezugs, Arbeitslosengeldes (inkl. Arbeitslosengeld II von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeldes
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten (erste 2,5 bzw. 3 Lebensjahre eines Kindes)
  • Pflege von Angehörigen
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge zur Rentenversicherung für Minijobs, teilweise auch durch den Arbeitgeber allein gezahlt
  • Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten wie Monate der politischen Verfolgung in der DDR
  • Anrechnungszeiten wie Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium
  • Berücksichtigungszeiten, z.B. Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren

Ab wann bekomme ich die jährliche Rentenauskunft?

Ab dem 50. Lebensjahr erhalten Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung jährlich eine Rentenauskunft. Diese informiert über die bisher erworbenen Rentenansprüche und gibt Hinweise darauf, ob die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente bereits erfüllt sind oder zeitnah erfüllt werden können.

Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren

Die Frage, ob schwerbehinderte Menschen bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können, lässt sich klar beantworten: Nein, dies ist nicht möglich. Die früheste Möglichkeit für eine abschlagsfreie Rente besteht in der Regel erst ab 65 Jahren.

Eine Rente mit 63 Jahren ist nur unter Inkaufnahme von Abschlägen möglich, die lebenslang bestehen bleiben.