Ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 signalisiert eine nicht unerhebliche Beeintrรคchtigung, die jedoch nicht den Status der Schwerbehinderung erreicht, welcher ab einem GdB von 50 beginnt.
Personen mit einem GdB von 40 kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Gleichstellungsantrag mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, was besondere Rechte und Pflichten mit sich bringt.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlage: Muss ein GdB von 40 mitgeteilt werden?
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihren GdB von 40 unaufgefordert offenzulegen. Der Arbeitgeber hat im Gegenzug keine automatischen Rechte oder Pflichten in Bezug auf den Umgang mit der Behinderung, solange er nicht darรผber informiert wurde.
Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine Offenlegung nur in spezifischen Situationen notwendig sein kรถnnte, etwa wenn die Behinderung direkten Einfluss auf die Arbeitsfรคhigkeit hat oder betriebliche Anpassungen erforderlich werden.
Vorteile der Mitteilung eines GdB von 40
Personen mit einem GdB von 40 kรถnnen bei der Bundesagentur fรผr Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen. Eine bewilligte Gleichstellung bietet denselben Kรผndigungsschutz wie bei Schwerbehinderten und kann zukรผnftig vor diskriminierenden Entscheidungen des Arbeitgebers schรผtzen.
Wird die Behinderung offen kommuniziert, kann der Arbeitgeber spezielle Maรnahmen ergreifen, um die Arbeitsumgebung anzupassen. Beispiele hierfรผr sind ergonomische Bรผromรถbel, flexible Arbeitszeiten oder andere Erleichterungen. Zudem dรผrfen Arbeitgeber Mitarbeiter nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligen.
Eine offene Kommunikation รผber den GdB kann dabei helfen, rechtlichen Schutz zu aktivieren, falls Diskriminierung auftritt.
Risiken der Offenlegung eines GdB von 40
Einige Arbeitgeber kรถnnten Vorurteile gegenรผber Arbeitnehmern mit Behinderung hegen und versuchen, diese Personen langsam aus dem Unternehmen zu drรคngen, beispielsweise durch รผberhรถhte Leistungsanforderungen oder nicht gerechtfertigte Abmahnungen.
Weiterhin kรถnnten sie Mitarbeiter mit GdB von 40 als weniger belastbar einstufen, was Chancen auf Befรถrderungen oder verantwortungsvolle Aufgaben reduzieren kรถnnte. Ohne Gleichstellung genieรt eine Person mit einem GdB von 40 nicht den besonderen Kรผndigungsschutz, den schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen haben.
Der Arbeitgeber kรถnnte zudem beunruhigt sein, dass eine spรคtere Antragstellung auf Gleichstellung die Entlassung erschwert.
Wann ist eine Offenlegung sinnvoll?
Eine Offenlegung des GdB von 40 ist ratsam, wenn Arbeitsplatzanpassungen oder besondere Hilfsmittel notwendig sind. Ebenso kann sie sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer plant, einen Gleichstellungsantrag zu stellen, um den besonderen Kรผndigungsschutz zu erhalten.
Besteht ein gutes Vertrauensverhรคltnis zum Arbeitgeber und sind keine Vorurteile zu erwarten, kรถnnte die Mitteilung ebenfalls von Vorteil sein. Schlieรlich ist die Offenlegung sinnvoll, wenn die Behinderung potenziell die Arbeitsleistung beeinflusst und der Arbeitgeber informiert sein sollte, um Missverstรคndnisse zu vermeiden.
Gleichstellungsantrag auch nach ausgesprochener Kรผndigung mรถglich
Ein Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur fรผr Arbeit kann Personen mit einem GdB von mindestens 30 dieselben Rechte wie Schwerbehinderten einrรคumen. Die Beantragung kann auch nachtrรคglich erfolgen, beispielsweise, wenn die Kรผndigung bereits ausgesprochen wurde.
Durch den gestellten Antrag erhรคlt der Arbeitnehmer vorlรคufigen Schutz, bis die Entscheidung vorliegt. Dies kann den Arbeitgeber davon abhalten, unrechtmรครige Kรผndigungen vorzunehmen.
Die Vorteile eines Gleichstellungsantrags liegen im erweiterten Kรผndigungsschutz, in einer besseren Verhandlungsposition in Konfliktsituationen und im Zugang zu Fรถrderungen sowie beruflicher Rehabilitation.
So sollte man vorgehen
- Prรผfen der eigenen Situation:
Abwรคgen, ob eine Offenlegung des GdB Vorteile bietet oder Risiken birgt. - Gleichstellungsantrag vorbereiten:
Antrag bei der Bundesagentur fรผr Arbeit einreichen, wenn der erweiterte Kรผndigungsschutz gewรผnscht ist. - Rechtsberatung einholen:
Eine Beratung durch Fachanwรคlte fรผr Arbeitsrecht hilft, die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen. - Offenlegung strategisch planen:
Die Mitteilung sollte gut vorbereitet und bestenfalls durch Unterstรผtzung eines Juristen erfolgen, um mรถgliche negative Folgen zu minimieren.
Wichtige Aspekte bei der Kรผndigung
Eine Kรผndigung allein aufgrund einer Behinderung wรคre unzulรคssig und kรถnnte rechtlich angefochten werden. Arbeitgeber, die Mitarbeiter wegen ihrer Behinderung benachteiligen, handeln diskriminierend. Betroffene kรถnnen dies gerichtlich geltend machen und eine Entschรคdigung fordern.
Der Gleichstellungsantrag kann in solchen Situationen zusรคtzlichen Schutz bieten und die Verhandlungsposition stรคrken.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.