Schwerbehinderung: So bekommen Sie die Wertmarke für den ÖPNV kostenfrei

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In Deutschland können Menschen mit anerkannten Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Voraussetzung ist eine gültige Wertmarke, die im Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis eingeklebt wird. Doch nicht alle bekommen sie gratis – und ab Januar 2025 sind die Kosten deutlich gestiegen.

Anspruch auf kostenfreie Wertmarke: Wer ist berechtigt?

Nur bestimmte Personengruppen erhalten die Wertmarke kostenlos. Dazu zählen:

  • Menschen mit Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind)
  • Schwerbehinderte mit Anspruch auf Versorgung nach dem
  • Bundesversorgungsgesetz (z. B. Kriegs oder Wehrdienstgeschädigte)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld,
  • Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt

Wichtig: Der Anspruch muss durch aktuelle Nachweise wie Leistungsbescheide oder entsprechende Einträge im Schwerbehindertenausweis belegt werden.

Wer gilt als schwerbehindert – und warum das entscheidend ist

Eine amtlich festgestellte Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 gilt als Schwerbehinderung. Dieser Status ist Grundlage für verschiedene Nachteilsausgleiche, darunter Steuererleichterungen, ein früherer Renteneintritt oder eben Mobilitätsvergünstigungen. Die kostenlose oder vergünstigte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist einer der zentralen Vorteile – jedoch an Bedingungen geknüpft.

Was kostet die Wertmarke ab 2025 – und warum?

Die Wertmarke wird ab dem 1. Januar 2025 teurer:

12 Monate: 104 € (zuvor 91 €)
6 Monate: 53 € (zuvor 46 €)

Grundlage für die Preisanpassung ist § 228 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs IX. Die Regelung erlaubt eine regelmäßige Angleichung an die Inflation. Der Preis soll dadurch langfristig stabilisiert werden – für Betroffene mit eigenem Anteil jedoch ein echter Kostenfaktor.

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Wo gilt die Wertmarke – und wo nicht?

Die Wertmarke berechtigt zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs in ganz Deutschland – also Bus, U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn und Regionalzüge (z. B. RB oder RE). Allerdings ausschließlich in der 2. Klasse.

Nicht enthalten sind Fahrten mit Fernzügen wie ICE, IC oder EC sowie privaten Anbietern wie FlixTrain. Auch Sonderverkehr wie Fernbusse oder touristische Züge sind ausgeschlossen.

Merkzeichen B: Die unsichtbare Fahrkarte für Begleitpersonen

Besitzt eine Person das Merkzeichen B, darf sie eine Begleitperson kostenlos mitnehmen – ganz ohne zusätzliche Wertmarke. Diese Regelung ist besonders relevant für Menschen mit eingeschränkter Orientierung oder Mobilität, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Begleitperson fährt ebenfalls im Nahverkehr kostenlos mit, auch wenn sie selbst keinen Ausweis besitzt.

Wertmarke vs. Deutschlandticket: Was lohnt sich wann?

Das seit Mai 2023 verfügbare Deutschlandticket kostet 49 € monatlich und gilt bundesweit im Nahverkehr. Für Personen, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke haben, stellt sich die Frage: Wertmarke kaufen oder Deutschlandticket nutzen?

Der Vergleich:

  • Kostenpflichtige Wertmarke: 104 € jährlich (8,67 €/Monat) oder 53 € halbjährlich (8,83 €/Monat)
  • Deutschlandticket: 49 €/Monat

Wer den vollen Preis für die Wertmarke zahlen muss und regelmäßig pendelt, spart mit dem Deutschlandticket Zeit und Geld. Für Gelegenheitsfahrer oder Personen mit kostenfreier Wertmarke ist das klassische Modell jedoch günstiger.

So beantragen Sie Beiblatt und Wertmarke

Um die Wertmarke zu erhalten, müssen Betroffene zunächst klären, welche Stelle für den Antrag zuständig ist. In der Regel ist dies das jeweilige Landesamt für soziale Dienste oder die örtliche Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Für den Antrag sind bestimmte Unterlagen erforderlich: Dazu zählen der Schwerbehindertenausweis sowie – sofern ein Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke besteht – Nachweise über Sozialleistungen oder die entsprechenden Merkzeichen. Im nächsten Schritt sind die anfallenden Gebühren zu zahlen oder, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ein Befreiungsnachweis vorzulegen.

Nach Ausstellung wird die Wertmarke in das Beiblatt des Ausweises eingeklebt. Beide Dokumente sollten beim Fahren im öffentlichen Nahverkehr stets mitgeführt werden, um die Freifahrt problemlos nutzen zu können.

Was Leserinnen und Leser konkret tun können

Wer von der kostenlosen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr profitieren möchte, sollte zunächst die Merkzeichen im eigenen Schwerbehindertenausweis prüfen. Die Kennzeichnungen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind), „TBl“ (taubblind) und „B“ (Begleitperson) eröffnen besondere Vorteile, etwa die Freifahrt oder die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson.

Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, haben zudem häufig Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke – ein Antrag lohnt sich in diesen Fällen besonders. Wer regelmäßig mit Bus und Bahn unterwegs ist, sollte außerdem sorgfältig abwägen, ob die klassische Wertmarke oder das Deutschlandticket wirtschaftlich sinnvoller ist.

Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis, das Beiblatt und die Wertmarke sollten stets gemeinsam mitgeführt werden, da nur das vollständige Set zur kostenlosen Nutzung berechtigt.