Als Mensch mit Behinderung stellen Sie zunächst einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dafür ist die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich. Diese prüft auf Grundlage Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen individuell, ob Sie ein Fahrzeug sicher führen können. Zur Prüfung der Fahreignung kann die Behörde verschiedene Gutachten verlangen:
- ein ärztliches Gutachten,
- ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU),
- ein technisches Gutachten (z. B. zur Fahrzeuganpassung).
Rechtsgrundlage: Maßgeblich ist hier die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Anlage 4, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen regelt.
Inhaltsverzeichnis
Technische Auflagen im Führerschein: Was eingetragen werden kann
Bei der Eignungsprüfung kann sich ergeben, dass Sie technische Hilfsmittel oder bestimmte Fahrhilfen benötigen. Ebenso kann die Behörde Beschränkungen festlegen, etwa die Pflicht zum Fahren mit Automatikgetriebe. Solche Auflagen und Beschränkungen werden als Schlüsselzahlen in Ihren Führerschein eingetragen – zum Beispiel:
- 10 = Sehhilfe erforderlich
- 40 = modifizierte Bremsanlage
- 78 = nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
Diese Auflagen gelten dann dauerhaft und müssen auch beim Fahrzeugkauf berücksichtigt werden.
Fahrschulen für Menschen mit Behinderung: Darauf sollten Sie achten
Bei der Wahl einer Fahrschule sollten Sie darauf achten, dass diese auf Menschen mit Behinderung spezialisiert ist. Solche Fahrschulen verfügen in der Regel über speziell umgerüstete Fahrzeuge, Fahrlehrer mit Erfahrung im Umgang mit Mobilitätseinschränkungen sowie über Kenntnisse in der Begleitung bei behördlichen Anträgen und medizinischen Gutachten.
In einigen Fällen wird sogar Unterricht in Gebärdensprache angeboten. Informationen über geeignete Fahrschulen erhalten Sie bei Reha-Zentren, Integrationsfachdiensten oder Fahrlehrerverbänden.
Fahrzeugumbau bei Behinderung: Was möglich ist und wer prüft
Je nach Art Ihrer Einschränkung sind möglicherweise technische Umbauten am Fahrzeug notwendig. Sachverständige der Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder KÜS erstellen entsprechende Gutachten zur Umbaufähigkeit. Zu den häufigsten Anpassungen zählen:
- Handbediengeräte für Gas, Bremse und Kupplung
- Einstiegshilfen oder Lifte für Rollstühle
- Dreh oder Schwenksitze
- Speziallenkräder oder Zusatzlenksysteme
Wenn sich Ihre körperliche Situation ändert, kann ein weiterer Umbau erforderlich werden.
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Zuschüsse für Fahrzeug und Umbauten: So hilft die Kraftfahrzeughilfe
Bevor Sie ein Fahrzeug kaufen oder umbauen lassen, sollten Sie sich unbedingt über mögliche Zuschüsse im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe informieren. Diese Förderung, geregelt in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV), umfasst verschiedene Leistungen:
Sie kann einen Zuschuss von bis zu 22.000 Euro für ein geeignetes Fahrzeug beinhalten, die vollständige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Umbauten sichern und nicht serienmäßige Anpassungen wie Handbedienungen oder Rampen finanziell unterstützen. Auch serienmäßige Extras wie ein Automatikgetriebe können anteilig bezuschusst werden.
Die Höhe der Förderung hängt vom bereinigten Nettoeinkommen ab:
Einkommen (mtl.) | Zuschuss Fahrzeug |
bis 1.690 € | 100 % |
ab 2.810 € | keine Förderung |
Wichtig: Die genannten Beträge und Grenzen können sich ändern – lassen Sie sich vorab beraten.
Wer ist für den Zuschuss zuständig?
Die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeughilfe hängt von Ihrer Versicherungssituation ab:
- Deutsche Rentenversicherung: bei mehr als 15 Beitragsjahren
- Agentur für Arbeit: bei weniger als 15 Beitragsjahren oder während der Ausbildung
- Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft): bei Arbeits- oder Wegeunfällen
- Integrations- oder Inklusionsamt: bei Selbstständigen oder Beamten
In bestimmten Fällen kann auch eine Kombination mehrerer Kostenträger möglich sein. Eine Beratung durch Reha-Träger oder Sozialdienste ist empfehlenswert.
Kraftfahrzeughilfe beantragen: Voraussetzungen und Bedingungen
Einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben Sie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen dauerhaft auf ein Fahrzeug angewiesen sein, weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Sie aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht zumutbar ist, und das Fahrzeug muss erforderlich sein, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe **vor** dem Kauf oder Umbau des Fahrzeugs gestellt und bewilligt wird – eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Führerschein-Zuschuss für Menschen mit Behinderung
Die Kraftfahrzeughilfe kann auch einen Zuschuss zu den Führerscheinkosten umfassen – inklusive Sonderprüfungen, medizinischer Gutachten und technischer Eintragungen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich ebenfalls nach dem monatlichen Nettoeinkommen:
Einkommen (mtl.) | Zuschuss Führerschein |
bis 1.320 € | 100 % |
bis 2.470 € | 1/3 der Kosten |
ab 2.470 € | keine Förderung |
Sonderkosten, etwa für medizinische Zusatzuntersuchungen, technische Fahrproben oder die Ausstellung von Schlüsselzahlen, werden in der Regel voll übernommen.
Was tun bei Ablehnung oder Unsicherheit?
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder unklar sein, welcher Kostenträger in Ihrem Fall zuständig ist, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen: Sie können Widerspruch einlegen – dabei ist die gesetzliche Frist von in der Regel einem Monat zu beachten.
Unterstützung erhalten Sie auch durch Integrationsfachdienste, Sozialverbände wie den VdK oder Behindertenbeauftragte. Zusätzlich bieten Pflegestützpunkte und Reha-Dienste Beratung an, um Sie bei der Antragstellung oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Stellen Sie Ihre Anträge auf Zuschüsse immer rechtzeitig – idealerweise, bevor Sie mit dem Führerschein beginnen oder ein Fahrzeug anschaffen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie rechtlich abgesichert sind und die möglichen Förderungen vollständig in Anspruch nehmen können.