Schwerbehinderung: Plötzlich von 50 auf 20 GdB herabgestuft

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Bei Adrian K., bei dem bereits im Kindesalter eine autistische Störung diagnostiziert wurde, wurde der Grad der Behinderung (GdB) unerwartet von 50 auf 20 herabgesetzt. Die Neubewertung erfolgte durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Schwaben. Die Entscheidung des ZBFS hatte erhebliche Auswirkungen auf sein Leben und seine Aussichten auf einen Arbeitsplatz.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt wurde deutlich erschwert

Trotz einer lebenslangen Beeinträchtigung und einem erfolgreich abgeschlossenen Bildungsweg inklusive einer Berufsausbildung im Berufsbildungswerk, einem qualifizierenden Mittelschulabschluss und einem Autoführerschein, führte die Herabstufung zu Problemen für ihn.

Ohne den Schwerbehindertenausweis war nämlich der Zugang zum Arbeitsmarkt stark eingeschränkt.

„Ohne Schwerbehindertenstatus auf dem Arbeitsmarkt habe ich keine Chance“, sagte er über die Zeit unmittelbar nach der Herabstufung. Denn für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein GdB von mindestens 50 erforderlich.

Der GdB zeigt nämlich nicht nur die medizinische Diagnose, sondern berücksichtigt auch, wie die Schwerbehinderung das tägliche Leben beeinträchtigt. Dies wird anhand von ärztlichen Befunden und Berichten über Funktionseinschränkungen beurteilt.

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Sozialverband schaltet sich ein

Die Reaktion auf diese Entscheidung rief die Unterstützung durch die VdK-Beraterin Alina Krischer auf den Plan, die in der Kreisgeschäftsstelle Memmingen einen Überprüfungsantrag stellte.

Die Neubewertung des GdB wurde insbesondere deshalb angegangen, da die Beeinträchtigungen – Probleme beim Sprechen, motorische Schwierigkeiten und eine erhöhte Anspannung – beständig und weiterhin bestehend sind.

Die behandelnde Ärztin bestätigte diese kontinuierlichen Einschränkungen, was schließlich zur Wiederherstellung des ursprünglichen GdB von 50 führte. Damit ein Widerspruch erfolgreich ist, müssen Fakten gesammelt werden, um gegen den Bescheid vorzugehen.

Wichtig hierbei sind Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte oder auch Reha-Abschlussberichte, um den realen Einfluss der Behinderung auf das Leben des Betroffenen aufzuzeigen.

Herabstufung kann schnell passieren

Der Fall zeigt, wie schnell eine Herabstufung des Schwerbehindertenstatus passieren kann. Krischer vermutet, dass die ursprüngliche Herabstufung möglicherweise darauf zurückzuführen war, dass Kaps’ Fähigkeiten während der Anhörung nicht ausreichend dargestellt wurden.

„Dass er erfolgreich eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, hat beim Versorgungsamt sicherlich den Eindruck erweckt, seine soziale und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft wäre nicht mehr in einem so hohen Grad beeinträchtigt“, erklärte sie.

Widerspruch kann helfen

Die Korrektur, die den GdB rückwirkend wieder auf 50 setzte, zeigt, dass Herabstufungen nicht einfach hingenommen werden sollten, so der VdK. Ein Überprüfungsantrag kann in solchen oder ähnlichen Fällen helfen. Zuvor ist es ratsam, sich an einen Sozialverband oder einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, damit man Unterstützung bekommt.

Nach dem wiedererlangten GdB von 50 blickt Adrian K. nun wieder optimistisch in die Zukunft, in der Hoffnung, eine neue Stelle zu finden. „Mit einem GdB von 20 würde ich keine neue Stelle finden. Die Personalchefs merken doch sofort, dass ich eine Behinderung habe.“ Sein Ziel ist es nun, anderen in ähnlichen Situationen Mut zu machen und sie zu ermutigen, ebenfalls für ihren Schwerbehindertenstatus zu kämpfen.

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